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Kühlschrank kaputt, Ersatz durch Vermieter?

Wohne seit 10 Jahren in der Wohnung, jetzt hat der Kühlschrank den Geist aufgegeben. Kücheninventar gehört zur Wohnung, also muss sich doch der Vermieter darum kümmern, oder?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Das ist ja keine Schönheitsreparatur, folglich hat der Vermieter zu zahlen. Entsprechende andere Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az: VII ZR 48/09).

    Auch Instandhaltungsarbeiten hat der Vermieter zu bezahlen.Alles andere führt zu einer „unangemessene Benachteiligung des Mieters“, die zur Unwirksamkeit der kompletten Vertragsklausel führen kann

  • vor 10 Jahren

    Wenn der Inhalt der Küche ausdrücklich im Vertrag als mit vermietet steht, muß der Vermieter ihn ersetzen. Haben die leidige Erfahrung leider auch machen müssen. Seit dem sind alle Geräte ausgeschlossen.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Richtig, das ist Sache des Vermieters.

  • vor 10 Jahren

    Wenn der Vermieter den Kühlschrank im

    Übergabeprotokoll drin stehen hat, dann ja.

    Es kann aber sein, daß der Vermieter evtl.

    einen Kühlschrank nachkauft, der Euch nciht

    zusagt, den müßt ihr aber akzeptieren.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, daß Ihr

    Geld dazugebt und mitaussuchen könnt.

    Dann muß das aber auch vertraglich geregelt werden,

    daß Ihr bei Auszug den Kühlschrank nicht

    ohne Einverständnis des Vermieters mitnehmt.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Sollte doch im Mietvertrag geregelt sein. Bei mir z.B. steht, dass fuer alle Schaeden an Einrichtungen innerhalb der Wohnung, der Mieter selbst aufkommen muss.

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