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Kühlschrank kaputt, Ersatz durch Vermieter?
Wohne seit 10 Jahren in der Wohnung, jetzt hat der Kühlschrank den Geist aufgegeben. Kücheninventar gehört zur Wohnung, also muss sich doch der Vermieter darum kümmern, oder?
5 Antworten
- vor 10 JahrenBeste Antwort
Das ist ja keine Schönheitsreparatur, folglich hat der Vermieter zu zahlen. Entsprechende andere Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az: VII ZR 48/09).
Auch Instandhaltungsarbeiten hat der Vermieter zu bezahlen.Alles andere führt zu einer „unangemessene Benachteiligung des Mieters“, die zur Unwirksamkeit der kompletten Vertragsklausel führen kann
- idril_arienLv 7vor 10 Jahren
Wenn der Inhalt der Küche ausdrücklich im Vertrag als mit vermietet steht, muà der Vermieter ihn ersetzen. Haben die leidige Erfahrung leider auch machen müssen. Seit dem sind alle Geräte ausgeschlossen.
- Grüner HandkäsLv 7vor 10 Jahren
Wenn der Vermieter den Kühlschrank im
Ãbergabeprotokoll drin stehen hat, dann ja.
Es kann aber sein, daà der Vermieter evtl.
einen Kühlschrank nachkauft, der Euch nciht
zusagt, den müÃt ihr aber akzeptieren.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, daà Ihr
Geld dazugebt und mitaussuchen könnt.
Dann muà das aber auch vertraglich geregelt werden,
daà Ihr bei Auszug den Kühlschrank nicht
ohne Einverständnis des Vermieters mitnehmt.
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- Anonymvor 10 Jahren
Sollte doch im Mietvertrag geregelt sein. Bei mir z.B. steht, dass fuer alle Schaeden an Einrichtungen innerhalb der Wohnung, der Mieter selbst aufkommen muss.