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jugendschutzgesetz Rauchen?
Hallo,
mein Sohn ist 16 1/2 Jahre. Darf er in meinem Beisein und mit meiner Genehmigung Tabak kaufen?
6 Antworten
- ?Lv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Nein. Wo ist aber das Problem? Wenn du schon mit deinem Sohn zusammen einkaufst, kannst du doch den Tabak kaufen. Kannst auch das Geld von deinem Sohn nehmen, wenn du keines hast. Wer schließlich dann den Tabak raucht, musst auch du verantworten.
- Anonymvor 10 Jahren
NEIN auch im beisein nicht!
ERST MIT 18
ES WIRD NICHT GERAUCHT!
- Anonymvor 10 Jahren
Nein, nämlich aus Sicht einer Mutter die nur das beste für ihr Kind möchte. Daà wäre wie Körperverletzung ihm gegenüber Deinerseits.
- vor 10 Jahren
Nein darf er nicht !
Die Person die, die Zigaretten kauft geht in dem moment mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ein.
Da der Kaufvertrag in diesem Falle mit deinem Sohn geschlossen würde, ist es gegen das Gesetz.
Der Verkäufer würde sich strafbar machen und du würdest evtl. eine Klage bekommen wegen Verletzung deiner Aufsichtspflicht.
Quelle(n): Wissen ! - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- NumzieLv 5vor 10 Jahren
Hallo,oh je oh je......selbstverständlich NEIN!
Weder im Beisein noch mit Ihrer Genehmigung,wird keiner Ihrem Sohn Zigaretten oder Tabak
verkaufen.
Denn dazu müÃte er 18 Jahre alt sein.
SchlieÃlich,müÃte die Mutti so lieb&nett sein,und den Tabak für Ihren Jungen allenübels,selbst kaufen müssen und drauÃen zuschieben.
Achtung auch in der Ãffentlichkeit,wird der Junge erwischt von der Polizei oder Ordnungsamt,muà er seinen Personalausweiss vorlegen;die Zigaretten/Tabak werden Sie ihm weg nehmen.
-Ãnderung zum 1. September 2007
Durch Artikel 3 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 (BGBl. I 2007, S. 1595) wurden § 28 Abs. 1 Nr. 12 JuSchG und § 10 Abs. 1 JuSchG neu gefasst. Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche und der Konsum in der Ãffentlichkeit wurde generell verboten. Die bisherige Altersgrenze von 16 Jahren ist weggefallen.
Zum 1. Januar 2009 wurde § 10 Abs. 2 JuSchG, der die Anforderungen an Automaten regelt, geändert (so Art. 7 Abs. 3 des Ãnderungsgesetzes). Damit endete die Frist zum Umbau von Verkaufsautomaten für Tabakwaren am 1. Januar 2009.
Quelle(n): aus wiki - Anonymvor 10 Jahren
Nein, Tabakwaren dürfen an unter 18-jährige grundsätzlich nicht verkauft werden.
Deine Erlaubnis könnte unter Umständen sogar ein Verfahren nach sich ziehen, sollte das Jugendamt davon Kenntnis erlangen.