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jugendschutzgesetz Rauchen?

Hallo,

mein Sohn ist 16 1/2 Jahre. Darf er in meinem Beisein und mit meiner Genehmigung Tabak kaufen?

6 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Nein. Wo ist aber das Problem? Wenn du schon mit deinem Sohn zusammen einkaufst, kannst du doch den Tabak kaufen. Kannst auch das Geld von deinem Sohn nehmen, wenn du keines hast. Wer schließlich dann den Tabak raucht, musst auch du verantworten.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    NEIN auch im beisein nicht!

    ERST MIT 18

    ES WIRD NICHT GERAUCHT!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Nein, nämlich aus Sicht einer Mutter die nur das beste für ihr Kind möchte. Daß wäre wie Körperverletzung ihm gegenüber Deinerseits.

  • vor 10 Jahren

    Nein darf er nicht !

    Die Person die, die Zigaretten kauft geht in dem moment mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ein.

    Da der Kaufvertrag in diesem Falle mit deinem Sohn geschlossen würde, ist es gegen das Gesetz.

    Der Verkäufer würde sich strafbar machen und du würdest evtl. eine Klage bekommen wegen Verletzung deiner Aufsichtspflicht.

    Quelle(n): Wissen !
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  • Numzie
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Hallo,oh je oh je......selbstverständlich NEIN!

    Weder im Beisein noch mit Ihrer Genehmigung,wird keiner Ihrem Sohn Zigaretten oder Tabak

    verkaufen.

    Denn dazu müßte er 18 Jahre alt sein.

    Schließlich,müßte die Mutti so lieb&nett sein,und den Tabak für Ihren Jungen allenübels,selbst kaufen müssen und draußen zuschieben.

    Achtung auch in der Öffentlichkeit,wird der Junge erwischt von der Polizei oder Ordnungsamt,muß er seinen Personalausweiss vorlegen;die Zigaretten/Tabak werden Sie ihm weg nehmen.

    -Änderung zum 1. September 2007

    Durch Artikel 3 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 (BGBl. I 2007, S. 1595) wurden § 28 Abs. 1 Nr. 12 JuSchG und § 10 Abs. 1 JuSchG neu gefasst. Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche und der Konsum in der Öffentlichkeit wurde generell verboten. Die bisherige Altersgrenze von 16 Jahren ist weggefallen.

    Zum 1. Januar 2009 wurde § 10 Abs. 2 JuSchG, der die Anforderungen an Automaten regelt, geändert (so Art. 7 Abs. 3 des Änderungsgesetzes). Damit endete die Frist zum Umbau von Verkaufsautomaten für Tabakwaren am 1. Januar 2009.

    -http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_(D...

    Quelle(n): aus wiki
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Nein, Tabakwaren dürfen an unter 18-jährige grundsätzlich nicht verkauft werden.

    Deine Erlaubnis könnte unter Umständen sogar ein Verfahren nach sich ziehen, sollte das Jugendamt davon Kenntnis erlangen.

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