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Privater PKW als Taxi benutzen?

Ein Bekannter hat einen Personenbeförderungsschein gemacht. Darf er mit seinem normalen, privaten PKW Taxifahrten verrichten, oder ist ein spezielles Fahrzeug zur Personenbeförderung notwendig?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    So einfach wie sich manche hier das denken ist es leider nicht.Sowohl Fahrer als auch Fahrzeug müssen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) bestimmte Mindestnormen erfüllen.

    Zum Führen eines Taxis ist in Deutschland ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung (auch Personenbeförderungsschein für Taxi, umgangssprachlich P-Schein oder Taxischein) notwendig, der von der Straßenverkehrsbehörde erteilt wird. Dafür nachzuweisen sind zwei Jahre Fahrpraxis und Ortskenntnis (Ortskundeprüfung). Weiterhin wird ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Punktekonto des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg sowie eine Tauglichkeitsuntersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung verlangt. Gegebenenfalls ist bei Annahme von Fahrgästen über Funk und in bestimmten Fällen auch als Grundvoraussetzung, dass der Fahrer eine Funklizenz besitzt, die in der Regel zusammen mit dem Erwerb des Personenbeförderungsscheins nach Einweisung und Prüfung erteilt wird.

    Um in Deutschland eine Zulassung als Taxi zu erhalten, muss ein Fahrzeug nach BOKraft bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen:

    - Das Fahrzeug muss über mindestens zwei Achsen und vier Räder verfügen.

    - Das Fahrzeug muss auf der rechten Längsseite mindestens zwei Türen haben und beidseitig Außenspiegel.

    - Im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichtes müssen bei voller Besetzung noch mindestens 50 kg Gepäck befördert werden können.

    - Das Fahrzeug muss über eine normale und eine „stille“ Alarmanlage verfügen, die vom Fahrerplatz aus bedient werden kann

    - beleuchtbares gelbes Dachschild quer zur Fahrtrichtung

    - Vom Eichamt geeichtes und von der Behörde genehmigtes Taxameter

    - Mindestens zwei volle (noch nicht gebrauchte) mit der gestanzten Ordnungsnr. versehene Quittungsblöcke.

    - ein an gut sichtbarer Stelle angebrachtes, nicht unmittelbar veränderbares Unternehmerschild.

    - Ordnungsnummer in der Heckscheibe rechts unten (sowohl von außen als auch von innen lesbar)

    - In allen Fahrzeugen des ÖPNV, also auch Taxis, gilt seit dem 1. September 2007 Rauchverbot.

    Wer sein Auto zu einem Taxi umrüsten will, muss ca. 3000 € investieren.

    Gegebenenfalls muß er das Kfz neu lackieren.Lt.BOKraft ist die Farbe für Taxis mit Hellelfenbein (RAL-Nummer 1015) festgelegt.In einigen Bundesländern wurde die Außenfarbe der Taxis inzwischen freigegeben.

    Quelle(n): PBefG BOKraft
  • Faust
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    ja, inzwischen darf man jeden PKW als Taxi nutzen.

    Allerdings muß er ein Gewerbe anmelden und das Fahrzeug muß mit einem geeichten Taxometer ausgestattet sein.

  • vor 10 Jahren

    wenn er gewerbe beim stadtamt anmeldet geht es

    kosten 13 euro

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ein Spiezielles PKW nicht...

    er darf vom Smart bis zum Ferrari alles fahren als Taxifahrer...

    eine Genehmigung von der zuständigen Gemeinde allerdings schon...

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Jein.

    Die Bestimmungen für Taxiverkehr sind einigermaßen restriktiv. Wesentlich einfacher möglich ist ein Einsatz als Mietwagen (mit Fahrer). Speziell im ländlichen Raum sind solche Angebote häufig verbreiteter als echte Taxis.

  • vor 10 Jahren

    Technisch geht das, juristisch nicht. Er muss das Gewerbe (Taxiunternehmen) anmelden und dann natürlich auch die Einnahmen versteuern.

    Ob er überhaupt als Taxi zugelassen wird ist völlig offen, da man meines Wissen dazu noch eine Prüfung (z.B. Ortskenntnisse) ablegen muss.

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