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Darf meine Vermieterin mich ständig kontrollieren?
Ich wohne seit 2 Monaten in einer 2-Zimmerwohnung mit ca.45m². Nun war ich übers Wochenende nicht Zuhause. Aber meine Vermieterin bestand darauf das die Wohnung gründlich gelüftet wird. Deshalb hat sie sich die Erlaubnis dazu telefonisch geholt um dies selbst zu erledigen. Nachdem sie mit lüften fertig war hat sie sich dort offenbar noch umgesehen und sich anscheinend sehr über die Unordnung geärgert. Essensreste, ungespültes Geschirr etc. . Da ich keinen unnötigen Ärger verursachen wollte und sie mir damit gedroht hat mir die Wohnung zu kündigen hab ich gleich angefangen zu putzen und aufzuräumen. Sie meinte dann auch noch sie würde wöchentlich kontrollieren kommen ob ich auch regelmäßig aufräume. Sie verlangt zudem auch das ich meine Kleider und diverse andere Sachen in den Schränken verstaue. Jetzt meine Frage : "Darf sie diese Dinge überhaupt verlangen"? Ich meine klar niemand will unordentliche Mieter aber einmal in der Woche kontrollieren finde ich mehr als unverschämt! Und Nur weil ich Hartz4 beziehe muss ich mir ja nicht alles gefallen lassen. z.B. gab es vor Jahren einen Wasserrohrbruch der BEVOR ich unterschrieben habe unerwähnt blieb, und Schimmelflecken die einfach mit einer dicken Farbschicht überdeckt wurden die MANCHMAL einen muffigen Geruch verbreiten
@ Der Elch.
Die Wohnung befindet sich in einem Haus mit mehreren Parteien. Es giebt eine Haustür zu der jeder Mieter einen Schlüssel hat und dann hat auch noch jeder seine eigene Wohnungstür mit eigenem Schlüssel (wovon meine Vermieterin unpraktischer weise auch einen hat)
19 Antworten
- connygoesLv 4vor 10 JahrenBeste Antwort
Ganz schön Bevormundend deine Vermieterin.
1. Wenn sie Schlüssel zu deiner Wohnung hat, heißt das nicht, das sie diese auch Nutzen darf.
Viele Vermieter behalten einen Ersatzschlüssel um im Ernstfall (Feuer, Rohbruch oder dir ist was passiert) die Wohnung für Rettungskräfte öffnen zu können.
-> Wir haben die Ersatz-Schlüssel immer in einen Umschlag für den Vermieter getan und diesen zugeklebt. Wir haben dann auf dem Umschlag unterschrieben. Sollten wir also den Verdacht haben, jemand geht ohne Erlaubnis in die Wohnung, muss der Umschlag gezeigt werden. Bei Beschädigung wars ja klar...
2. Nach unterzeichnen des Mitvertrages hat die Vermieterin keinerlei Ansprüche mehr, die Wohnung jederzeit betreten oder gar kontrollieren zu dürfen.
Sie darf jedoch 1 x Jahr zur groben Besichtigung mit vorheriger Anmeldung kommen. Dabei ist nur die Bausubstanz wichtig, nicht aber wie die Möbel stehen, wie die Kleidung verstaut wird oder sonstiges, was in deine Privatsphäre fällt.
3. Schimmel der übermalt wurde ist ein offentsichtlicher Mangel und kann eine Mietminderung nach sich ziehen. Du musst ihr aber eine Frist gewähren, in der sie den Mangel beseitigen kann.
4. Regelmäßiges Lüften ist wichtig, aber nicht notwendig wenn du ein Wochende weg bist. Sollte durch falsches Lüften Schimmel entstehen, muss du dafür aufkommen.
5. Wie du wohnst, ist deine freie Entfaltung und ist nicht gegenstand des Mietvertrages. Wenn du halt unordentlich bist, kann sie dich nicht umerziehen.
Punkt aus ende. Nur wenn du die Wohnsubstanz beschädigst durch Unrat etc, kann sie verlangen, vorher nicht.
Übrigens sollte deine Vermieterin auf die Idee kommen, dir zu kündigen, verliert sie, denn es liegen keine gravierenden Dinge vor wie Mietausfall, "Messiverhalten" oder Eigenbedarf. Daher ist eine Kündigung ihrerseits unwirksam ^^
Und wenn sie trotz Zutrittsverbot, was du unbedingt aussprechen solltest, dennoch in die Wohnung geht, kann ihr eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bevorstehen. Auch wenn sie die Eigentümerin ist, muss sie sich an Grenzen, Gesetze und Regeln der Privatsphäre halten.
Also rede mit ihr. Bitte sie das Betreten deiner Wohnung zu unterlassen und weise sie freundlich auf den Schimmel hin und darauf das du bitte ein ruhiges Mietverhältnis anstrebst und keine Bevormundungen duldest, immerhin seid ihr BEIDE erwachsen.
Viel Glück
- VerenaLv 6vor 10 Jahren
Nein, darf sie nicht, gar keine Frage!
Alos Schlösser austauschen und die neugierige Frau nicht merh reinlassen. Du hast ein Recht auf Privatsphäre.
- Der ElchLv 7vor 10 Jahren
Nein, das darf sie nicht!
Deine Vermieterin darf deine Wohnung nicht ohne dein Einverständnis betreten.
Du musst sie also nicht rein lassen wenn du nicht willst!
Wenn sie in die Wohnung will um z.B. einen Schaden zu begutachten oder Instandsetzungsarbeiten zu organisieren muss sie vorher mit dir einen Termin vereinbaren!
Warum hat deine Vermieterin einen Schlüssel zu deiner Wohnung? Auch dazu hat sie kein Recht!
Lass das Schloss austauschen, dann kann sie nicht während deiner Abwesenheit rum schnüffeln!
Du musst ja jetzt ständig Angst haben dass sie, wenn du nicht da bist, in deine Wohnung geht!
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Ich meinte ja auch nicht den Schlüssel vom Hauseingang, ich meinte den Schlüssel zu deiner Wohnung. Den solltest du austauschen!
Du kannst auch von deiner Vermieterin verlangen dass die dir ihren Schlüssel zu deiner Wohnung aushändigt. Allerdings wird die dann Ärger machen, sie wird ihn dir wahrscheinlich nicht freiwillig geben und außerdem weißt du nicht ob sie vielleicht nicht noch einen Nachschlüssel hat. Deshalb ist es besser das Schloss zur Wohnung auszutauschen.
Sollte sie anschließend Stress machen (weil sie mit ihrem Schlüssel nicht mehr rein kommt) muss sie zugeben dass sie sich unbefugt Zutritt zu deiner Wohnung verschaffen wollte! Dann kannst du ihr sagen dass du das Schloss ausgetauscht hast weil sie in deiner Wohnung nichts zu suchen hat!
- horschLv 6vor 10 Jahren
Zustimmung zu (fast) allen richtigen Antworten! Sollte Deine Vermieterin, ohne Deine Zustimmung, die Wohnung betreten, hast Du das Recht zur fristlosen Kündigung. Du kannst Schadensersatz verlangen, d.h: für alle Dir dadurch entstehende Kosten muss sie aufkommen!
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- Anonymvor 10 Jahren
Wie Du lebst, und wie Du wohnst, geht Deine Vermieterin so lange nichts an, wie sich ihre Immobilie in ordgnungsgemäßen Zustand befindet. Sie hat Dir die Mietsache zur Nutzung überlassen, und wie diese Mietsache zu behandeln ist, ist eindeutig im Mietvertrag geregelt. Ich gehe davon aus, dass Du noch sehr jung bist, Du womöglich bei einer Privatvermieterin wohnst, und dies Deine erste Wohnung ist, und demenstsprechend noch unerfahren bist, in Bezug auf die Dinge, die Deine Vermieterin darf und die sie nicht darf. Sie hat kein Recht darauf, sich regelmäßig Einlass zu verschaffen. Lüften musst Du selbst, und sie hat kein Recht der Kontrolle. Wenn Deine Vermieterin in Deine Wohnung will, muss sie dies rechtzeitig ankündigen. Sie darf aber auch nicht so oftsie will, bei Dir reinschneien.Wenn Du Deine Vermieterin nicht in den Griff kriegst, solltest Du den örtlichen Mieterverein oder Mieterschutzbund aufsuchen, die der Vermieterin die Schranken aufweist. Ansonsten musst Du klar und deutlich Nein sagen, und eine Grenze ziehen, und diese einhalten.
Deine Vermieterin darf auch keinen Wohnungsschlüssel behalten, dies ist der Gipfel der Unverschämtheit. Wechsele Dein Schloss aus.
- BettyLv 7vor 10 Jahren
Sorry, aber das ist ja wohl das Allerletzte...ich würde mich sofort nach einer anderen Wohnung umsehen, falls es aus finanziellen Gründen nicht geht, würde ich diese Frau in ihre Schranken weisen, appelliere aber an dich, halte deine wohnung ordentlich, es ist für das eigene Wohlfühlgefühl ganz wichtig.
Was ist so schwierig daran, die Klamotten in den Schrank oder in die Waschmaschine zu tun. Oder nach dem Essen schnell aufzuräumen, zu spülen usw. und den Müll runter zu bringen, das Bett zu machen und und und...es nimmt nur wenig Zeit in Anspruch, wenn du es immer sauber hält und du kannst jederzeit Freunde mitbringen und dich selbst freuen, wenn du in deine ordentliche Wohnung kommst. Mach einfach mal "klar Schiff" und dann jeden Tag die "Tanzfläche" (Bad, Küche, Betten) ab und zu mal durchsaugen und wischen und schon fühlst du dich selbst super gut und gehst gerne nach Hause und bist gerne zu Hause.
Deine Vermieterin hat jedoch einen an der Klatsche, aber eindeutig Angst sich Mietnomaden ins Haus zu holen. Hast du mal Berichte darüber gesehen? Vielleicht hat sie ja schlechte Erfahrungen gemacht, dann könnte ich ihr Verhalten verstehen, aber das musst du dir nicht gefallen lassen.
Weise die freundlich in ihre Schranken, du bist kein Mensch zweiter Klasse, nur weil du Hartz4 beziehst.
Auf jeden Fall das Türschloss wechseln !!!
LG
Betty
- vor 10 Jahren
Du hättest Deiner Vermieterin den Schlüssel gar nicht erst aushändigen brauchen. Ein Recht des Vermieters, Deine Wohnung zu betreten ohne Deine Einwilligung hat dieser nur im äussersten Notfall. Sicher, wenn eine permanente Geruchsbelästigung vorliegt, kann er Dir eine Abmahnung erteilen. Ständig dreckiges Geschirr kann auch Ungeziefer anziehen. Aber Dir zu sagen, wie und wann Du Deine Wohnung in Ordnung zu bringen hast - das geht entschieden zu weit! Tausche die Schlösser aus und achte darauf, dass keine Geruchsbelästigung entsteht, dann kann deine Vermieterin Dir gar nichts.
- Anonymvor 10 Jahren
Nein lass dir das nicht bieten wie es in deiner wohnung aussieht ist deine sache, geht sie ungefragt rein ist das hausfriedensbruch!
- Anonymvor 10 Jahren
Nö, darf sie nicht. Solange deine Wohnung nicht durch Geruch und kleine Mitbewohner mit 4 Beinchen und langem dünnen Schwanz oder 6 Beinige mit Flügeln auf sich aufmerksam auf dem Hausflur macht, darfst du deine Klamotten rumwerfen und dein Geschirr schimmlig werden lassen. Gib ihr nie wieder den Schlüssel direkt. Tausch das Schloss der Wohnung( das alte für den Auszug aufbewahren)und beauftrage eine Vertrauensperson mit Lüftungsdienst in deiner Abwesenheit. Den Namen der Lüftungshilfe musst du der Vermieterin für Notfälle wie zB wasserschäden mitteilen. Mehr nicht. Die Lüftungshilfe sollte bei Notfällen Zeit haben, die Vermieterin in der Wohnung immer zu begleiten und so resolut sein, dass sie sie rauswirft, wenn sie an deine Sachen geht. Deine Vermieterin hat kein Recht in deinen Sachen zu wühlen oder einen Schlüssel zu besitzen.
- HausverwalterLv 7vor 10 Jahren
Deine Vermieterin darf keinen Schlüssel zu deiner Wohnung haben.
Was du in deiner Wohnung machst ist deine Sache. Du wirst wohl nichts anderes als den vertragsgemäßen Gebrauch durchführen - nämlich wohnen.
Wenn arglistige Täuschung oder versteckte Mängel vorliegen, kann man vom Vertrag zurücktreten. Bei Schimmel ist der Vermieter beweispflichtig und man kann nicht nur die Miete nach § 536 BGB mindern, sondern auch eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels verlangen. Verstreicht die Frist fruchtlos, darf man in die Ersatzvornahme gehen - § 536a BGB.
Die Wohnung zu wechseln wäre vorteilhaft und es gibt Tipps wie man dies beim Jobcenter erreichen kann.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter