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Darf meine Vermieterin so mahnen?

Es ist so, dass wir einen Pauschalmietvertrag abgeschlossen haben, und nach 3 Jahre will sie mir die Stromkosten rückwirkend berechnen, wovon nie die Rede war (ich habe keinen Stromzähler).

Das hat alles angefangen, als ich zum 30.9 gekündigt habe.

Jetzt zahle ich die 2 Miete nicht, da sie mir die Kaution nie sehen werde,.

Heute bekomme ich einen Brief, da kann doch einiges nicht stimmen oder:

ich habe heute einen Mahnbescheid gegen Sie beantragt - zusätzlich zu den noch ausstehenden Nebenkosten haben Sie die Miete für den Monat September 2011 auch nicht bezahlt.

Wie Sie sicherlich wissen wird ein Mahnbescheid in die Schufa eingetragen

und ist für Banken , Arbeitgeber, staatliche Einrichtungen etc. ersichtlich.

Dies wird Ihnen nicht nur bei der Suche nach Arbeit eine Einstellung erschwere bzw unmöglich machen, sondern auch bei der Wohnungssuche.

Auch Banken vergeben keine Kredite an Kunden, die einen Eintrag in der Schufa haben.

Es tut mir leid, dass ich zu diesen Schritten gezwungen bin.

Wir haben Ihnen sehr viel Geduld und Verständnis entgegengebracht.

Zusätzlich werde ich Sie bei der Polizei anzeigen, so dass Sie strafrechtlich einen Eintrag erhalten. Auch dies kann schwerwiegende

Folgen für Ihre weitere Zukunft haben.

Außerdem behalte ich es mir vor Ihnen den Strom und das Wasser abzustellen

und werde das Bafög-Amt informieren (Verwirkung des Anspruches auf Bafög).

Falls Sie doch noch zahlen möchten, so müssen Sie dies in den nächsten 48 Stunden tun, ansonsten wird diese ganze Lawine von Unannehmlichkeiten auf Sie zukommen.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Das ist eine lustige Vermieterin. Von nichts eine Ahnung, aber große Töne spucken.

    Mach dir keine Sorgen, gar nichts wird passieren.

    Weder darf sie Strom noch Wasser abstellen - mit Ausnahme des warmen Wassers, falls das geht und nur wenn der Mieter sich nachweislich in Verzug befindet -, noch kümmert sich die Polizei um privat rechtliche Angelegenheiten. Wenn, dann müsste sie wegen Betruges anzeigen und dies muss sie dann nachweisen.

    Des Weiteren wird bei einem Mahnbescheid nichts in die Schufa eingetragen. Ich vermute, dass diese "nette" Frau einfach nur blufft, um sich ihren Frust von der Seele zu reden. Sollte wirklich ein Mahnbescheid kommen, kann man Widerspruch gegen die gesamte Forderung ohne Angaben von Gründen einlegen. Sodann muss der Antragsteller das Klageverfahren eröffnen, welches er jetzt bereits schon könnte.

    Ohne eigenen Stromzähler dürfte sie gar nicht vermieten... Was sagt das Finanzamt zu ihren Mieteinnahmen - ob sie die angibt ? Man könnte Gegenbluffen...

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 10 Jahren

    Keine Ahnung, was bei euch vorgefallen ist.

    Du hattest jedoch kein Recht, die Miete einzubehalten nur weil du den Verdacht hast, die Kaution nicht zurück zu bekommen. Die Kaution darf nicht zum Ausgleich rückständiger Mieten verwendet werden. Somit kann dein Vermieter sie (theoretisch) auch nicht dafür verwenden.

    Schufaeintragung ist eine leere Drohung. Womit er dich bei der Polizei und wegen dem Bafög anzeigen will, geht aus deinem Text nicht hervor.

    Wenn ihr eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart habt - was zulässig ist - kanner den Vertrag nicht im Nachhinen ändern. Du mußt jedoch die Pauschale zahlen.

  • vor 10 Jahren

    Das Du die Mietzahlung eingestellt hast berechtigt zu einem Mahnverfahren. Der richtige Weg wäre gewesen, dass Du am Mietende eine KAutionsabrechnung verlangst. Darin muss ersichtlich sein, was sie an der Kaution abzieht. Dagegen kannst Du klagen. Mahnbescheide werden erst in der Schufa eingetragen wenn sie erfolgreich berechtigt sind. Gegen das Abstellen von Strom und Wasser kannst Du eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, das ist nicht zulässig. Bei der Polizei anzeigen kann sie viel, aber ich sehe keinen Grund warum der Staatsanwalt tätig werden soll. Warum die Bafög gestrichen werden soll bei einer umstrittenen Anzeige halte ich nur für eine unhaltbare Drohung.

  • is so
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Nimm Dir fix einen Anwalt, kann ich da nur raten! Als Bafög-Empfänger bekommst Du Prozesskostenbeihilfe.

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  • vor 10 Jahren

    So einfach wie deine Vermieterin das schreibt, ist das ganze nicht.

    1. Du bist nur wenige Tage im Verzug mit der Septembermiete. Hier muss sie dir gesetzlich eine Zahlungsfrist einräumen bevor sie einen Mahnbescheid durchbekommt.

    2. Zahl bitte die Septembermiete. Dazu bist du verpflichtet. Du kannst nicht einfach wegen Vermutungen Zahlungspflichten die Vertraglich geregelt sind einstellen.

    3. Wenn du mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden bist, kannst du dagegen Einspruch einlegen und diese vom Mieterschutzverein (wenn man Mitglied ist) prüfen lassen. Solange bittet man um Stundung.

    4. Sollte die Vermieterin deine Kaution einbehalten wollen, muss sie dir das schriftlich mitteilen mit Begründung. Dagegen kannst du Einspruch einlegen und selbst mahnen.

    5. Was möchte sie bitte Anzeigen? Ein Straftatbestand ist nicht ersichtlich.

    Aber ganz wichtig: Nehme dir einen Anwalt für Mietrecht und lasse dich nicht einschüchtern. Wenn du Bafög bekommst, so kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen.

    Quelle(n): Erfahrungen
  • horsch
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Sie schreibt viel Unfug, die Vermieterin! Allerdings ist der Mahnbescheid rexchtens, da Du die Miete nicht einbehalten darfst! Diese Kosten werden bei Dir hängen bleiben!

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