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Was tun wenn die Bank bei der Schufa eine offene Summe nicht als erledigt berichtigt?
Ich hab folgendes Problem gegen Februar 2009 wurde mein Konto gemeldet weil ich die offene Disposumme von ca 5000 Euro nicht begleichen konnte das Konto wurde dann auch gekündigt. Diese offene Summe wurde aber im Oktober 2009 dann durch einen Kredit ausgeglichen nun wurde das aber scheinbar nicht in der Schufa als erledigt eingetragen zumindest hat die Bank das nicht übermittelt die Schufa stellt inzwischen Anfrage an die Bank. Nur was tun wenn die Bank nicht reagiert wegen dem erledigt? Sagen wir mal so hab halt noch n Kredit laufen und bin grad 2 Raten im Rückstand also daher nicht das beste Verhältnis.
Könnte man die Privatrechtsschutzversicherung bei sowas in Anspruch nehmen um Ansprüche geltend zu machen für einen als erledigten Eintrag? Weil mein Scoring in der Schufa ist natürlich denkbar schlecht dadurch . Vielleicht weiss ja einer was oder hat schon mal eine ähnliche Erfahrung mit einer Bank gemacht deren Namen ich hier nicht nennen will ich sag nur mal so sie ist bekannt für schnelle Kredite die es bei anderen Banken nicht gegeben hätte usw.
Mfg
Ne nix Insolvenz es geht ja nur dadrum das das Konto ausgeglichen wurde und die Bank vorher mitgeteilt hatte das die Summe offen und nicht beglichen wurde trotz Aufforderung war ja auch irgendwo klar das wenn die kündigen ich net mal schnell ca 5000 Euro übrig hatte sonst hät Ich ja nie überziehen brauchen hät ich Geld zuviel gehabt.
Nein die Schufa sagt der Eintrag bleibt 3 Jahre bestehen aber mein Problem is doch ein anderes es steht kein Eintrag drin das die Summe beglichen wurde also ein erledigt und das muss laut Schufa der Vertragspartner übermitteln wenn die Summe beglichen wurde und diese Summe wurde beglichen. Aber die Bank hat es einfach nicht weitergeben.
3 Antworten
- ramsjoenLv 6vor 10 JahrenBeste Antwort
Ich verstehe Deine Frage so: Im Februar 2009 hat Dir Deine Bank den Dispokredit (samt Konto) gekündigt, da Du deren Forderung von 5000.- nicht rechtzeitig beglichen hast. In der Folge gab es einen Eintrag bei der Schufa, dass es eine unbeglichene Forderung von 5000.- gibt. Diese Forderung hast Du im Oktober 2009 beglichen. Heute steht noch immer bei der Schufa, dass die 5000.- noch immer nicht bezahlt sind und die Bank noch immer die entsprechende Forderung gegen Dich aufrecht erhält.
Die Datenschutzgesetze garantieren ein Recht darauf, falsche Daten korrigieren zu lassen. In Bayern wäre das Art. 11 BayDSG. Sofern also bei der Schufa ein Eintrag derart ist, dass ein alter Kredit (Dein Dispo) nach wie vor nicht beglichen ist, dies aber tatsächlich der Fall ist, muss die Bank eine Korrekur veranlassen.
Schreibe zuerst mit Terminnennung (2 Wochen sollten reichen) an den Datenschutzbeauftragten Deiner Bank, dass sie Deine Daten korrigieren sollen. Reagiert die Bank nicht, dann schreibst Du ein paar Tage nach Fristablauf an Deinen Landesdatenschutzbeauftragten, der sich dann seinerseits mit Deiner Bank in Verbindung setzt. Jeder kann sich an seinen Landesdatenschutzbeauftragten wenden (in Bayern wäre das Art. 9 BayDSG).
Das Verfahren ist kostenlos. Eine Klage wird wohl nicht notwendig sein.
Dessen ungeachtet wird die Schufa für einen längeren Zeitraum speichern (und sie darf das auch), dass Du einen Kredit hast platzen lassen, was zur Kontenkündigung geführt hat. Diese Information ist auch richtig, und zwar ungeachtet der Frage, ob Du später Deine Schulden beglichen hast oder nicht.
- Robert SLv 7vor 10 Jahren
Sicherlich hat deine Bank dies der Schufa gemeldet, aber der Eintrag bleibt sowieso bei der Schufa in den Akten und es dauert mindestens 5 Jahre bis einer gelöscht wird, kommt dann wieder eine Mahnung wegen einer nicht bezahlten Rechnung verlängert sich der Zeitraum um neue 5 Jahre.
Quelle(n): Schufa. - Anonymvor 10 Jahren
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Wenn die Insolvenz mit dem Konto erledigt ist, muss das aus der Schufa gelöscht werden.