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Rückerstattung, Gutschrift - Baumax?

Hallo liebe Leute! Habe mir im April einen Pavillon um 180€ vom Baumax gekauft, aber nach nur kurzer Zeit wurde die Plane von der Sonne spröde und riss an mehreren Stelen ein - genauso wie die Halterungen. Wir klebten alles notdürftig. Letzte Woche war es sehr windig, da rissen 3 von 6 Halterungen der Plane komplett aus und wir mussten sie abnehmen. So hab ich nun ein Gestell aber kein Dach mehr und ärgere mich maßlos über die miese Qualität, und dass der Pavillon nicht einmal eine Saison gehalten hat. Ich wollte beim Baumax anrufen und mich beschweren - was kann ich an Rückerstattung erwarten, wenn ich den Beleg noch aufgehoben habe?

Oder besser gesagt: Wie könnte man das am klügsten angehen?

6 Antworten

Bewertung
  • Bimpe
    Lv 5
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo,

    Ich arbeite selber in einem Baumarkt einer anderen Kette und kann dir daher soviel sagen.

    Pavillions ohne festes Dach sind nur für den temporären Aufbau, nicht zur Dauerbenutzung gedacht.

    Also, aufbauen, 2-3 Tage benutzen, Dach wieder abnehmen bis zur nächsten Benutzung

    Das steht mit Sicherheit auch in deiner Aufbauanleitung.

    Normalerweise wäre es bei uns beim ersten Schaden aus Kulanz umgetauscht worden, aber du wärst noch mal darauf hingewiesen worden, daß der Pavillion nur zur temporären Nutzung gedacht ist.

    Was du an Rückerstattung erwarten kannst: NIX.

    Da hättest du schon beim ersten Schaden kommen müssen und nicht erst mit Klebeband flicken.

    Ein Pavillion, den du bei Wind und Wetter stehen lassen kannst, kostet ab 900€ aufwärts.

  • TWally
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Mach eine *Reklamation* daraus, keine Beschwerde. Bei einer begründeten Reklamation hast du Anspruch auf Gewährleistung, und üblicherweise nehmen die den Artikel zurück.

  • vor 10 Jahren

    Du hättest nachdem die Plane gerissen ist es reklamieren müssen. Mit dem Kleben hast Du Dir selbst ein Bein gestellt. Nun kannst Du nur auf Kulanz hoffen

  • vor 10 Jahren

    Am Besten mit dem teil selber hingehen und sachlich und freundlich die Reklamation vortragen. 1. kann der Verkäufer nämlich nichts dafür, 2. muss er eine Chance haben das teil zu sehen und evtl. einzuschicken und 3. kommt man mit Freundlichkeit immer weiter.

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  • Lord M
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Das die Plane geklebt wurde macht es schwer, denn nun kann sich der Hersteller rausreden, die Plane sei durch den Klebstoff spröde geworden.

    Am besten ist es, das Ding (demontiert) zum Händler zurückzubringen und sich dort zu beschweren. Möglicherweise hat der Händler wegen Mängel den Pavillon ja schon zurückgeordert, dann sollte die Rückgabe kein Problem darstellen.

    Auch wenn es keinen Rückruf gab, sollte man es versuchen. Der Händler ist auf einen guten Leumund aus, und vielleicht tauscht er ohne Probleme um oder nimmt auf Kulanz zurück. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

    Wenn der Händler wegen Fristen weder einen Umtausch noch eine Erstattung durchführt, dann kann man noch gegen den Hersteller (!) vorgehen. Diesen entweder selbst oder über einen Anwalt anschreiben. Sofern der Hersteller noch solvent ist, muss dieser Stellung beziehen und Garantieleistungen erbringen.

    Leider, so befürchte ich, sitzt aber der Hersteller nicht in Deutschland. Wenn der Händler und ein ausländischer Hersteller jede Erstattung ablehnen, dann ist der Kunde, also in dem Fall Du, der Dumme.

  • cat392
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Der Pavillon hat nicht standgehalten, nicht einmal eine Saison.

    Das ist ein Sachmangel. Vorausgesetzt du hast ihn normal gebraucht (nicht mutwillig zerstörrt usw.).

    -Du kannst einen Ersatz des Pavillon erwarten (den gleichen Pavillon), das macht bei der Qualität wenig Sinn.

    -Der Baumarkt könnte dir anbieten den Pavillon zu reparieren-> hat auch keinen Sinn mehr klar machen

    -Ersatz durch Geld: der Baumarkt kann dir das Geld in Form eines Gutscheins oder bar zurück erstatten. Bei der Rückersattung von Bargeld handelt es sich nur um Kulanz des Baumarkts.

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