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tami fragte in Schule & BildungFinanzielle Hilfen · vor 10 Jahren

Wie kann ich meine Wohnung finanzieren während ich bafög bekomme?

Hallo!,

Ich habe gelesen, dass man wenn man bafög bezieht keinen Anspruch auf Wohngeld hat, da das Wohngeld im bafög mitinbegriffen sei.

Stimmt diese Aussage und wenn ja, wie berechnen die das wenn im bafög antrag nicht mal ein mietvertrag verlangt wird?

Es kann ja nicht sein, dass man während des Studiums nicht woanders wohnen kann, in meinem Fall ist das sogar sehr umständlich wenn ich zu Hause wohnen bleibe, da ich dann einen viel weiteren Weg habe.

Wie finanziert man denn eine Wohnung während des Studiums?

Ich habe bereits einen Mietvertrag (bei meinem Stiefbruder, also ist er nicht verbindlich), für eine WG.

Danke schon mal!

Update:

Und wie hoch sind die Wohnkosten die im bafög enthalten sind?

Danke für die schnellen Antworten!

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Im BAföG wird seit dem 01. Oktober 2010 der Zuschuss für die Wohnung pauschal berechnet, von daher brauchst du den Mietvertrag nicht mehr. Ausser beim Erstantrag, um nachzuweisen das du nicht bei deinen Eltern wohnst. Wer bei den Eltern wohnt, bekommt diesen Zuschuss nicht. Du kannst deine BAföG Förderungssumme hier: "http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/%22 unverbindlich nachrechnen. Hier wird auch am Ende aufgegliedert wie viel du für was bekommst.

  • vor 10 Jahren

    Als ich studierte, hab ich mir meine Wohnung durch einen recht einträglichen Sommerjob und durch Nachhilfe, die ich während des Studienjahres erteilt habe, finanziert. Es war nicht im eigentlichen Sinn eine Wohnung, sondern ein Zimmer in Untermiete, aber mehr konnte ich nicht finanzieren. Natürlich kann man während des Studiums anderswo wohnen - viele müssen das, weil es in Reichweite ihres Elternhauses keine Universität gibt. Allerdings galt damals: Wenn du etwas willst, dann arbeite dafür. Ganz schön spießig, was?

  • Faust
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    ja, im Bafög sind die Wohnkosten schon mit eingerechnet.

    Und wenn das nicht reicht, muß man einen studentischen Nebenjob machen,

    aber achtung!

    Es gibt dafür bestimmte Regeln für Studenten, z.B. darf die wöchentliche Arbeitszeit 19 Stunden nicht überschreiten.

  • vor 10 Jahren

    Hier kannst du alles nachlesen:

    http://www.bafoeg-aktuell.de/

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