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Renovierung nach Auszug?
Mein Vermieter verlangt von mir nicht nur `ne besenreine Wohnung sondern auch ne Komplettrenovierung, obwohl ich die Wohnung völlig unrenoviert und chaotisch entgegengenommen habe (geregelt über Kaution des Vormieters). Es gibt Gerichtsurteile darüber, dass man die Wohnung unrenoviert abgeben darf. Kann mir jemand sagen, wo ich diese finde? Vielen Dank!
4 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Diese Regelung gibt es nur wenn steht: bei Auszug zu renovieren oder eine feste Frist zum Renovieren vereinbart wurde. Ein kleines Wort kann alles ändern. Dann kommt es darauf an wie lange Du in der Wohnung wohnst. Bei 7 Jahren könnte der Vermieter Recht haben. Der Vertrag muss genau geprüft werden, also zum Anwalt oder..
- cat392Lv 5vor 10 Jahren
http://www.mieterbund.de/bgh-urteile_2010.html?&no...
Rechtlich gesehen musst du die Wohnung nicht renovieren beim Auszug.
Wenn in deinem Mietvertrag nichts steht sowieso nichts.
Steht darüber etwas im Mietvertrag, kann es sein, dass die Klausel unwirksam ist.
Das musst du dann prüfen lassen.
- IchbindasLv 6vor 10 Jahren
Als erstes guck, was im Mietvertrag steht !
Was hast du unterschrieben ? Der Vermieter kann die Renovierung auf den Mieter übertragen.
Es dürfen aber keine festen Fristen und keine bestimmte Farbe vorgeschrieben werden.
AuÃerdem muà es heiÃen, das die Arbeiten " fachgerecht " ausgeführt werden muÃ, was nicht heiÃt von einer Firma.
Es muà nicht immer komplett renoviert werden, das ist abhängig von der Wohndauer und vom Zusatnd der Wohnung. Es heiÃt, so in etwa, die Wohnung muà ohne erheblichen Aufwand weiter vermietet werden können.
Quelle(n): eigene Erfahrungen - SteiniLv 6vor 10 Jahren
Nun eine Seite weis ich nun auch nicht, aber es ist richtig Du brauchst nicht mehr Renovieren. Notfalls zur Verbraucher- Zentrale gehen. Viel glück.