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Renovierung nach Auszug?

Mein Vermieter verlangt von mir nicht nur `ne besenreine Wohnung sondern auch ne Komplettrenovierung, obwohl ich die Wohnung völlig unrenoviert und chaotisch entgegengenommen habe (geregelt über Kaution des Vormieters). Es gibt Gerichtsurteile darüber, dass man die Wohnung unrenoviert abgeben darf. Kann mir jemand sagen, wo ich diese finde? Vielen Dank!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Diese Regelung gibt es nur wenn steht: bei Auszug zu renovieren oder eine feste Frist zum Renovieren vereinbart wurde. Ein kleines Wort kann alles ändern. Dann kommt es darauf an wie lange Du in der Wohnung wohnst. Bei 7 Jahren könnte der Vermieter Recht haben. Der Vertrag muss genau geprüft werden, also zum Anwalt oder..

  • cat392
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    http://www.mieterbund.de/bgh-urteile_2010.html?&no...

    Rechtlich gesehen musst du die Wohnung nicht renovieren beim Auszug.

    Wenn in deinem Mietvertrag nichts steht sowieso nichts.

    Steht darüber etwas im Mietvertrag, kann es sein, dass die Klausel unwirksam ist.

    Das musst du dann prüfen lassen.

  • vor 10 Jahren

    Als erstes guck, was im Mietvertrag steht !

    Was hast du unterschrieben ? Der Vermieter kann die Renovierung auf den Mieter übertragen.

    Es dürfen aber keine festen Fristen und keine bestimmte Farbe vorgeschrieben werden.

    Außerdem muß es heißen, das die Arbeiten " fachgerecht " ausgeführt werden muß, was nicht heißt von einer Firma.

    Es muß nicht immer komplett renoviert werden, das ist abhängig von der Wohndauer und vom Zusatnd der Wohnung. Es heißt, so in etwa, die Wohnung muß ohne erheblichen Aufwand weiter vermietet werden können.

    Quelle(n): eigene Erfahrungen
  • Steini
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Nun eine Seite weis ich nun auch nicht, aber es ist richtig Du brauchst nicht mehr Renovieren. Notfalls zur Verbraucher- Zentrale gehen. Viel glück.

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