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Mit einem belgischem Auto in Deutschland?
Ich habe gerade gelesen, dass ein deutscher mit einem in der schweiz gemeldeten wagen unterwegs war und wegen steuerhinterziehung über 36.000 steuern zahlen muss + zollgebühren.
meine freundin wohnt in belgien und bei ihr bin ich ab und zu zu besuch. ich fahre auch ihr auto, auch nach deutschland zu meinen eltern. kann mir da auch was passieren?
4 Antworten
- blueLv 6vor 10 JahrenBeste Antwort
natürlich
wenn du als Deutscher ein ausländisches Auto nach Deutschland verbringst must du es verzollen und versteuern.
PS
das muss aber ein sehr teures Auto gewesen sein denn zwischen Deutschland und der Schweiz beträgt der Satz ca 10% und die sind Rückerstattungsfähig d.h. er bekommt sein Geld zurück wenn das Fahrzeug zurück in die Schweiz verbracht wird.
- vor 10 Jahren
Es ist ein Unterschied, ob du das Auto illegal einführst, um Zollgebühren zu sparen oder ob du nur eine Reise machst. Natürlich kannst du mit dem Auto deiner Freundin nach Deutschland fahren.
- vor 10 Jahren
Nein, da das Auto nicht auf dich, sondern auf deine belgische Freundin angemeldet ist.
- I******freundLv 6vor 10 Jahren
Ich hab mal im Fernsehen vor vielen, vielen Jahren gesehen ... da war ein Manager, der arbeitete in Paris und fuhr am WE nach DL nach Hause. Der brauchte 2 Zulassungen ... und muÃte an der Grenze die Kennzeichen wechseln.
Ob es heute innerhalb der EU auch noch so ist, weià ich nicht, glaube aber ja.
@alle: Das ist nicht nur das Zollvergehen, sondern da kommt noch Steuerhinterziehung (KFZ-Steuer) und diverse weitere Vergehen dazu.
Darüber lässt sich streiten, denn in §3 KraftStG.(Ausanahmen der Besteuerung) findet sich folgendes:
Von der Steuer befreit ist das Halten von
[..]
13.
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
[..]
http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/index.html
Also stell Dich auf Strafe ein.