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Wie verhält es sich, wenn man vor 12 Jahren in eine nicht renovierte Wohnung gezogen ist, alles fein neu ...?

... gemacht hat und

jetzt nach gut 12 Jahren wieder ausziehen möchte? Im Mietvertrag steht keine Klausel betrefflich irgendwelcher Renovierungsarbeiten.

Muss man renovieren oder darf man die Wohnung quasi so verlassen, wie man sie damals vorgefunden hat?

Ist absolut nicht mein Gebiet. Hab' von sowas keinen Schimmer. Hiiilfe

Jetzt schonmal Danke für Eure Antworten

Update:

Als Kategorie wollte ich eigentlich "Miete und Hauseigentum" eingegeben haben... na gut. Ist schief gelaufen. <-- nur für die ewig nörgelnden Punkte sammelnden Korinthenka**er :-))

Update 2:

@schrenkpower

Nee, wir haben in den vergangenen 12 Jahren ja selbst auch nichts mehr gemacht hier - eben nur beim Einzug.

Von daher hat natürlich in all den Jahren auch alles etwas gelitten. Mir würde schon reichen, wenn ich hier einfach so abdampfen kann. Aber dazu stehen die Zeichen ja gut, wie ich lese.

Die Wohnung wieder in den Rummelzustand zu versetzen wie sie es damals war, würde tatsächlich einiges an Aufwand kosten. *Lach

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Ist im Mietvertrag nichts geregelt, gilt § 538 BGB.

    Der Mieter kann die Wohnung besenrein verlassen und muss nichts ändern. Ausgenommen wären bauliche Veränderungen, ohne Zustimmung des Vertragspartners.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 10 Jahren

    Mieter müssen heute keine renovierte Wohnung mehr übergeben. Allenfalls grobe Schäden wie Dübellöcher zuspachteln. http://www.eulenspiegel.org/aktuelles/25221/wohnun...

  • Mike M
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Wenns keine Regelung gibt müsstest du die wohnung besenrein übergeben, also leer geräumt und gesäubert.

  • vor 10 Jahren

    Du wirst auf deinen Investionen sitzenbleiben.Die Wohnung wieder so herzustellen wie du eingezogen bist,macht aber viel Arbeit.

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  • reGnau
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Also renoviert muss die Wohnung im Normalfall nicht sein, das macht man normalerweise selber nach eigenem belieben.

    Allerdings gibts halt eben auch Wohnungen, wo dann eben auch "Dübellöcher" nicht zugemacht sind...

    Als mein Mann und ich uns vor zwei Jahren Wohnungen angeguckt haben, waren wir auch in einer Wohnung, die vom vorherigen Mieter mit einigen relativ grossen Löchern in den Wohnzimmerwänden hinterlassen worden war... Die Wand hätte komplett mit Rigips neugemacht werden müssen, bevor wir eingezogen wären. Ist ne Schweinearbeit und ganz ehrlich: Da mein Mann kein Handwerker ist. hätte ich da auch niemals einziehen wollen, egal wie nahe der neue Stall für mein Pferd gewesen wäre... Da ist mir eine Wohnung dann mit normalen "Dübellöchern" wesentlich lieber, auch wenn ich die dann selbst zuschmieren muss.

    Also genauso herrichten, wie im Urzustand wird ja heutzutage eh kaum noch gehen, wenn ich da beispielsweise an die Bodenbeläge der 50er und 60er Jahre denke, die dann in einer 40 Jahre lang bewohnten Wohnung gelegen haben, dann hätten mein Mann bei der Wohnungsauflösung meiner verstorbenen Schwiegermutter wirklich viel zu tun gehabt, um das irgendwie wieder hin zu biegen...

    Nein. Ist nicht nötig. Das einzige, was du gucken musst ist, dass die Wohnung eben so übergeben wird, dass man sie eben problemlos frisch Streichen oder tapezieren kann. Allerdings sollte das dann eben der neue Mieter oder eben der Vermieter übernehmen.

    Mehr nicht.

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