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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

ist der vermieter verpflichtet, dem mieter einen störungsfreien tv-empfang bereitzustellen?

wohne in einem mehrfamilienhaus. empfange tv über kabel. seit der neuen radiofrequenz (01.08.11) wird bei mir das zdf gestört. meine hausverwaltung gab an, ich solle mich an unitymedia wenden (tv-empfang wird durch unitymedia bereitgestellt und über die nebenkosten abgerechnet). unitymedia gab an, ich solle mir ein neues kabel kaufen (doppelt geschirmt usw.). dies habe ich getan. es funktioniert trotzdem nicht. unitymedia meint, es liegt dann an der hauptleitung (oder sowas) und ich solle mich an die hausverw. wenden, da nur diese als vertraginhaber einen techniker von unitymedia bestellen dürfe. hausverwaltung blockt aber erneut ab und verweist auf unitymedia.

was soll ich nun tun???

6 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Der Vermieter muss einen Kabelanschluss bereitstellen. Kann er dies nicht, muss er eine SAT-Anlage erlauben.

    Ist der Vermieter auch Vertragspartner muss er sich um die Mängel kümmern und ggf. die Aufträge durchführen.

    In diesem Fall kann der Mieter sofort die Miete nach § 536 BGB mindern.

    Der Mieter kann dem VM eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Verstreicht die Frist fruchtlos, darf der Mieter den Mangel fachgerecht beheben lassen. Die Kosten darf er direkt von der Miete abziehen - § 536a BGB.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Faust
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Die Hausverwaltung ist dafür zuständig,

    Der Kabelbetreiber ist nur bis zur "Verteilerbuchse" zuständig.

    Man muß also feststellen, ob nicht schon eine Störung an dieser Verteilerbuchse vorliegt.

    Wie ist denn der Empfang bei den anderen Bewohnern?

  • vor 10 Jahren

    Du bezahlst den Kabelanschluss über die Nebenkosten

    Also muss er auch funktionieren

    Du kannst dich an den Mieterbund wenden

  • Komet
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Da du den Kabelanschluss vom Vermieter bereit bestellt bekommst, muss der auch den Techniker rufen.

    Melde dich noch einmal schriftlich bei der Hausverwaltung. Erwähne, dass alle anderen Fehlerquellen bereits untersucht und ausgeschlossen wurden, so dass UnityMedia zu dem Schluss kam, dass es die Hauptleitung sein muss. Kündige an, dass du dem Vermieter 10 Tage Zeit gibst, den Techniker zu rufen und das Problem zu beheben. Sollte er das nicht tun, wirst du den Techniker selbst rufen und den in Rechnung gestellten Betrag von der nächsten Mietzahlung einbehalten.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Da der Empfang bis zur Umstellung der Frequenz in Ordnung war (so verstehe ich deine Schilderung), ist die Infrastruktur im Haus offenbar in Ordnung und das Problem liegt beim Kabelanbieter. Der Vermieter hat damit folglich nix am Hut.

    Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Da wollte sich der Kabelanbieter auch rausreden und die Kunden dazu bewegen, andere Kabel zu installieren. Da aber die halbe Innenstadt davon betroffen war, reichte der Druck aus, dass man die Sache dann doch noch in den Griff bekommen hat.

  • vor 10 Jahren

    Setze der Hausverwaltung schriftlich eine Frist bis wann das in Ordnung sein muss. Verweise darauf, dass Du nach diesem Termin eine Firma beauftragst die das Problem löst und Du ziehst es an der Miete ab. Mietminderung rentiert nicht, da es der Hausverwaltung nicht weh tut wenn Du 5% abziehst. Es kann aber trotzdem sein, dass das Problem bei Unimedia ist.

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