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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 10 Jahren

muss ich die garage nun zahlen ?

Hallo

ich kündige nun meine wohnung und das anch gerademal 2 wochen... das problem ist er will das ich die garage zahle obwohl ich die nicht nutzen konnte da mir keiner den Schlüssel übergeben hat, aber er weis ja das cih keinen hatte... muss ich nun die Garage zahlen obwohl ich sie nicht nutzen konnte ?? viele dank für eure hilfe

Update:

wegen der garage ziehe ich nicht aus das sind andere gründe die nicht zu sache tun. ich will nur wissen ob ich die garage zahlen muss (35euro)

naja es war so das ich den vertrag unterschrieben hab und der vermieter mir noch sagte die schlüssel von der garage kommen noch nach ich habe ihn 2 wochen hinter her telefoniert und jedes mal wurde ich abgewimmelt... und nun sehe ich das nicht ein die garage zu zahlen die ich nichtmal nutzen konnte weil er mir den schlüssel nicht nachschickte obwohl er es sagt das er sich darum kümmert

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Ach komm, ehe ihr euch streitet: Ich übernehme das.

    Poste mir nur kurz deine Bankverbindung, und alles weitere muss dich nicht mehr kümmern.

    Ich habe schon vielen hier geholfen!

    Mein Honorar, das ich laut Standesordnung nicht beliebig reduzieren darf, übernimmt die Own My Garage e.V. (im Folgenden OMG genannt).

  • vor 10 Jahren

    Für eine Mietobjekt für das man keinen Zugang erhalten hat, muss man keine Miete zahlen - § 535 BGB.

    Der Vertragspartner hat seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Abwarten und nicht zahlen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 10 Jahren

    Hoffentlich hast Du schriftlich, dass Du keine Garagenschlüssel bekommen hast. Sonst musst Du zahlen und für den verlorenen Schlüssel außerdem

  • vor 10 Jahren

    Solltet ihr die Schlüsselübergabe protokolliert haben, dann nicht. Dort würde dann nämlich stehen, dass du keinen Gasragenschlüssel hattest.

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  • Mimi
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    da hilft das übergabeprotokoll, wann wurde schriftlich festgehalten, das dir der garagenschlüssel (welche schlüssel überhaupt) übergeben wurden....

  • ?
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    deswegen mußt du doch nicht kündigen.

    zieh einfach den betrag für die garage von der kaltmiete ab und gut ist.

    in diesem sinne...

  • vor 10 Jahren

    Ähm du nimmst einen weitern umzug in kauf wegen einer garage für die dir nur der schlüssel fehlt? Wie wäre es wenn du dir den einfach mal geben lässt?`

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