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Wer ist im Recht? Zwei-Klassen-Medizin?
Ich habe vorhin wegen meiner Beschwerden im Fuss bei einem Orthopäden angerufen um einen Termin zu machen. Mir wurde der 22. November genannt. Weil mir das doch sehr weit weg erschien fragte ich, ob man als Privatpatient einen früheren Termin bekommen würde; das wurde bejaht. Und weil doch jeder darüber redet, dass es keine 2-Klassen-Medizin gibt, habe ich bei meiner Krankenkasse angerufen und das mitgeteilt. Die gaben mir Recht und baten mich das schriftlich mitzuteilen und eine Kopie an die Kassenärztliche Vereinigung zu schicken. Die Mail an die Krankenkasse habe ich sofort los geschickt. Die Mail-Adresse von der Kassenärztlichen Vereinigung musste ich erstmal per Telefon erfragen. Die wollten wissen, worum es sich handelt. Da habe ich auch da die Geschichte erzählt. Die Mitarbeiterin dort sagte mir, es sei völlig normal, dass Ärzte Termine für Privatpatienten freihalten, so nach dem Motto: nun stell dich mal nicht so an! Ja super. Ich habe wieder bei der Krankenkasse angerufen, und der meinte das müsse man an die Presse weitergeben. Die Krankenkasse will da jetzt was unternehmen und sich im Laufe der Woche bei mir melden. Bin ich doch mal gespannt, wie das jetzt weitergeht.
Meine Frage: Darf der Arzt das oder nicht?
5 Antworten
- exenterLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Der Arzt darf das nicht, aber er tut es. Mit Privatpatienten ist einfach leichteres Geldverdienen. Die Kassenärztliche Vereinigung toleriert diese Sauerei, um sich nicht mit den Ärzten anlegen zu müssen.
- Slovak08Lv 7vor 10 Jahren
Zweiklassenmedizien ist ein sehr polemischer Ausdruck für den Umstand, dass ein Arzt von den gesetzlichen Krankenkassen nach Punkten bezahlt wird und dabei eine Höchstpunktzahl pro Monat festgelegt wurde. Ist die Punktzahl erreicht bzw. wird sie überschritten, arbeitet der Arzt ab dieser Grenze ohne Bezahlung. Trotzdem werden Patienten mit akuten Schmerzen behandelt.
Die Privatpatienten, die im ganzen Monat behandelt werden, bezahlen hingegen ihre Rechnungen sofort und in voller Höhe. Dadurch bekommt der Arzt die notwendigen Finanzmittel im Verlauf des Monats. Der Privatpatient reicht diese Rechnungen bei seiner privaten Krankenkasse ein und bekommt den Rechnungsbetrag minus Praxisgebühr, minus Selbstbehalt in der Regel nach 3-4 Wochen erstattet. Bekannt sollte auch sein, dass der Privatpatient für seine Krankenversorgung tiefer in die Tasche greifen muss.
Die Behandlung durch den Arzt bleibt trotzdem die gleiche, die Medikamente sind nicht anders.
Sog. Zusatzleistungen in Kliniken trägt immer der Patient. Bezahlt er eine Zusatzversicherung, werden diese Kosten übernommen.
Noch etwas dazu: Nachdem Privatpatienten immer vorstrecken müssen, sind sie an der RechtmäÃigkeit der Abrechnungen interessiert und kontrollieren auch die abgerechneten Leistungen. Diese Möglichkeit besteht bei "Kassenpatienten" nicht, da sie niemals eine Abrechnung zu Gesicht bekommen.
Die Schuld an diesem Gesundheitssystem sollte also nicht auf die Ãrzte geschoben werden, sondern muss bei dem Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenkassen gesucht werden.
Bin mein gesamtes Leben Privatpatient und weià sehr wohl, wieviel Euros ich monatlich dafür bezahle.
- Mike MLv 7vor 10 Jahren
Ja darf er. Wenn Du mit akuten Schmerzen hingehst muss er dich behandeln. Du hast aber ja "nur" angerufen und wolltest einen Termin. Den hast du auch gekriegt (im November).
- vor 10 Jahren
Dürfen darf er nicht, aber die allermeisten machen es. Ich wende folgenden Trick an: Falls die Dame am Telefon mich nach meiner Krankenkasse fragt, sage ich Central. Daraus folgert sie, dass ich Privatpatient bin und ich bekomme einen schnellen Termin. Wenn ich dann meine Karte der BKK vorlege und sie dumm guckt, sage ich ihr, dass ich bei der Central eine Zusatzversicherung für Zahnersatz habe.
Falls die Frage nicht kommt, die KK ins Gespräch einflechten.
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