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Darf ich einen übersetzten Text anbieten?
Ich habe das englische Buch "C++ for Dummies" mir vor kurzen gekauft.
Nun möchte ich es für unsere AG in der Schule übersetzen.
Dürfte ich dann meine übersetze Version des Buches dann auch umsonst auf meiner Website anbieten?
4 Antworten
- Anonymvor 10 JahrenBeste Antwort
Also:
Es wäre wichtig zu wissen in welchem Land Du lebst, da in Deutschland das Urheberrecht viel strenger gehandhabt wird als z.B. in der Schweiz.
Für Deutschland gilt:
- Auf deiner Webseite darfst Du das Buch ohne Genehmigung des Autors/Verlags nicht anbieten, nicht kostenlos, und schon gar nicht gegen Geld! Absolutes NOGO!
Für deine Informatik AG darfst Du das Buch übersetzen und kopieren (oder zumindest Teile daraus). Allerdings nur bis Ende 2012! Denn noch gilt für Schulen und Universitäten § 52a UrhG, der jedoch Anfang 2013 endet. In diesem wird Schulen und Universitäten eine Ausnahmeerlaubnis erteilt, wenn es sich um einen abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern handelt.
Wo von den Vorrednern Harry Potter erwähnt wurde. Ich meine damals hat man sich darauf geeinigt, dass das Buch in einer Gemeinschaft übersetzt werden darf, (z:B. jeder eine Seite) aber jeder an der Übersetzung beteiligte das komplette übersetzte Werk erhalten durfte. Die Weitergabe an unbeteiligte blieb jedoch verboten.
Auch von deiner AG könnte jeder ein paar Seiten übersetzen. Allerdings kann die rechtliche Situation hier anders sein: Während bei Harry Potter keine deutsche Version verfügbar war, da der Verlag ja noch selber an der Übersetzung arbeitete, ist die deutsche Version "C++ für Dummies" im Buchhandel erhältlich!
Quelle(n): http://www.pcwelt.de/news/Recht-Eigenes-Urheberrec... http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html - KapaunLv 7vor 10 Jahren
Letzteres ganz sicher nicht.
@Klabesch: Eben, und deshalb darf er die Ãbersetzung nicht verbreiten, auch nicht als "Freizeit- und Hobbyprodukt". Es sei denn, er hat eine Erlaubnis - die er jedoch nicht bekommen wird.
@siko: § 52a wird ganz sicher nicht auslaufen. Möglicherweise wird man ihn in etwas abgeänderter Form weiterführen, aber gewiss nicht auslaufen lassen.
- Rive GaucheLv 7vor 10 Jahren
Nein, darfst Du nicht, Du darfst es straffrei übersetzen, die Ãbersetzung handschriftlich für die AG abschreiben, kopieren , drucken oder auf Deine Web Seite stellen ist eine Urheberrechtsverletzung.
Du darfst nicht mal ohne Einwilligung der Rechteinhaber die handschriftliche Ãbersetzung kopieren, scannen und ausdrucken.
Umsonst wird es für die Anderen, je nachdem aber für Dich sehr, sehr teuer! (eine mittlere Summe (zwischen 4000,-€- 6000,-€) ist bei derartigen Urheberrechtsverletzungen im Regelfall üblich (Bei Harry Potter ging es mal um Millionen bei einer Seite im Internet)
Du bietest zwar eine Leistung auf Deiner Webseite gratis an, schön und gut, aber das geht nicht, wenn es nicht autorisiert ist.
- FaustLv 7vor 10 Jahren
Jein,
du darfst die "Ãbersetzung" als "Freizeit- und Hobbyprodukt" anbieten,
aber du darfst damit kein Geld verdienen,
denn auch eine Ãbersetzung unterliegt dem Urheberrecht.
Eine Ãbersetzung muà vom Urheber autorisiert sein.
Nachtrag:
@Kapaun,
eben deshalb mein "Jein":
Natürlich kannst du einen Ãbersetzungsversuch, der aber als solcher gekennzeichnet sein muÃ, der Ãffentlichkeit anbieten.
Aber du darfst ihn nicht als "offiziell" anbieten.
Vor allem darfst du damit keine Geschäfte machen.
Wenn nun ein Schüler diese Ãbersetzung verwendet und in der Prüfung scheitert,
hat eben dieser Schüler Pech....