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Darf ich einen übersetzten Text anbieten?

Ich habe das englische Buch "C++ for Dummies" mir vor kurzen gekauft.

Nun möchte ich es für unsere AG in der Schule übersetzen.

Dürfte ich dann meine übersetze Version des Buches dann auch umsonst auf meiner Website anbieten?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Also:

    Es wäre wichtig zu wissen in welchem Land Du lebst, da in Deutschland das Urheberrecht viel strenger gehandhabt wird als z.B. in der Schweiz.

    Für Deutschland gilt:

    - Auf deiner Webseite darfst Du das Buch ohne Genehmigung des Autors/Verlags nicht anbieten, nicht kostenlos, und schon gar nicht gegen Geld! Absolutes NOGO!

    Für deine Informatik AG darfst Du das Buch übersetzen und kopieren (oder zumindest Teile daraus). Allerdings nur bis Ende 2012! Denn noch gilt für Schulen und Universitäten § 52a UrhG, der jedoch Anfang 2013 endet. In diesem wird Schulen und Universitäten eine Ausnahmeerlaubnis erteilt, wenn es sich um einen abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern handelt.

    Wo von den Vorrednern Harry Potter erwähnt wurde. Ich meine damals hat man sich darauf geeinigt, dass das Buch in einer Gemeinschaft übersetzt werden darf, (z:B. jeder eine Seite) aber jeder an der Übersetzung beteiligte das komplette übersetzte Werk erhalten durfte. Die Weitergabe an unbeteiligte blieb jedoch verboten.

    Auch von deiner AG könnte jeder ein paar Seiten übersetzen. Allerdings kann die rechtliche Situation hier anders sein: Während bei Harry Potter keine deutsche Version verfügbar war, da der Verlag ja noch selber an der Übersetzung arbeitete, ist die deutsche Version "C++ für Dummies" im Buchhandel erhältlich!

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Letzteres ganz sicher nicht.

    @Klabesch: Eben, und deshalb darf er die Übersetzung nicht verbreiten, auch nicht als "Freizeit- und Hobbyprodukt". Es sei denn, er hat eine Erlaubnis - die er jedoch nicht bekommen wird.

    @siko: § 52a wird ganz sicher nicht auslaufen. Möglicherweise wird man ihn in etwas abgeänderter Form weiterführen, aber gewiss nicht auslaufen lassen.

  • vor 10 Jahren

    Nein, darfst Du nicht, Du darfst es straffrei übersetzen, die Übersetzung handschriftlich für die AG abschreiben, kopieren , drucken oder auf Deine Web Seite stellen ist eine Urheberrechtsverletzung.

    Du darfst nicht mal ohne Einwilligung der Rechteinhaber die handschriftliche Übersetzung kopieren, scannen und ausdrucken.

    Umsonst wird es für die Anderen, je nachdem aber für Dich sehr, sehr teuer! (eine mittlere Summe (zwischen 4000,-€- 6000,-€) ist bei derartigen Urheberrechtsverletzungen im Regelfall üblich (Bei Harry Potter ging es mal um Millionen bei einer Seite im Internet)

    Du bietest zwar eine Leistung auf Deiner Webseite gratis an, schön und gut, aber das geht nicht, wenn es nicht autorisiert ist.

  • Faust
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Jein,

    du darfst die "Übersetzung" als "Freizeit- und Hobbyprodukt" anbieten,

    aber du darfst damit kein Geld verdienen,

    denn auch eine Übersetzung unterliegt dem Urheberrecht.

    Eine Übersetzung muß vom Urheber autorisiert sein.

    Nachtrag:

    @Kapaun,

    eben deshalb mein "Jein":

    Natürlich kannst du einen Übersetzungsversuch, der aber als solcher gekennzeichnet sein muß, der Öffentlichkeit anbieten.

    Aber du darfst ihn nicht als "offiziell" anbieten.

    Vor allem darfst du damit keine Geschäfte machen.

    Wenn nun ein Schüler diese Übersetzung verwendet und in der Prüfung scheitert,

    hat eben dieser Schüler Pech....

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