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Sachmängel. Tier Krank?
Hallo,
wie sieht es rechtlich aus.
Ich kaufe von einem Privatbesitzer ein Tier.
Stelle nach ein paar Tagen fest, dass dieses Tier ernsthaft Krank ist.
Was mich enrom viel kostet.
Was kann ich dagegen tun?
Danke
Da hab ich nicht dran gedacht. Das gebe ich ja ehrlich zu. Ich habe extra daraufhingewiesen, dass ich auf der suche nach einem gesunden Tier bin. Wegen Ansteckungsgefahr etc.
Nein, ein Tier ist für mich keine Sache. Sonst hätte ich nicht viel Geld in ein krankes Tier investiert, sondern hätte es ins Tierheim gebracht.
Es ist für mich nur eine allgemeine "Wissensfrage"
Das "ich" bezog sich also nicht direkt auf mich, auch wenn ich den Fall gerade habe, sondern ist allgemeint gefragt.
Und wer es noch nicht weiß. Ein Tier ist laut deutschem Gesetz eine Sache.... Auch wenn so mancher von uns dieses anders sieht. Somit habe ich den Titel auch der Gesetzeslage entsprechend gewählt...
Nein, ich würde nicht umtauschen wollen. Hierbei handelt es sich um einen Papagei, der mich noch etliche Jahre begleiten sollte. Also nicht nur 15 Jahre ;)
Mich interessiert es eben auch nur, da ich grade den Fall habe.. Was ist, wenn ich heute ein Tier kaufe, dass sich morgen als todkrank herausstellt und übermorgen stirbt. Was je nach Krankheitsgrad ja nicht unüblich ist. Was also passiert, wenn ich also ein Tier kaufe für viel Geld, dieses mir nach 2 Wochen stirbt trotz teurer und vieler Behandlungen. Es ist nicht so, als würde ich etwas dagegen tun wollen, es ist rein interessehalber.
4 Antworten
- idril_arienLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Das hängt davon ab, ob das Tier von einem Züchter oder einer Privatperson, die züchtet stammt, oder ob diese das Tier lediglich zur Weitervermittlung hatte. Oder eventuell selbst gekauft und es dann weiter gibt.
Ist das Tier dort gezogen worden, ist er verpflichtet es gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Hat er es selbst erworben oder nur vermittelt, wirst du auf deinen Kosten sitzen bleiben, es sei denn, er hat dir verschwiegen, daß das Tier krank war. So jedenfalls bei einer Privatperson. Ein Händler ist dir auch hier eine Rückabwicklung des Kaufvertrages sowie Kostenerstattung schuldig.
- kamikatze39Lv 7vor 10 Jahren
Mich interessiert jetzt, was du machst? Einfach umtauschen gegen einen neuen Gegenstand? Mir fehlt die Liebe in deiner Formulierung. Du weiÃt ja selbst, daà ein Tier juristisch nur eine Sache ist. Du hast Umtauschrecht, was ich aber unmöglich finde, denn schlieÃlich suche ich mir mit einem Hund einen Lebenspartner aus, der mich u.U. 15 Jahre lange begleitet.
- Anonymvor 10 Jahren
Am Besten ist Du gibst es zurück, da es für Dich doch nur eine "Sache" ist.