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Fallbeispiel: Sportplatz?

Ich habe da eine Frage über die Haftpflicht:

Ich habe gestern auf einem öffentlichen Sportplatz der Gemeinde Fußball gespielt. Dabei hat einer meiner Kollegen über das Tor geschossen und die Scheibe eines Hauses getroffen. Glücklicherweise ist nichts zu Bruch gegangen. In diesem Zusammenhang habe ich mir aber überlegt, wer den Schäden hätte bezahlen müssen.

Ich finde, dass der "Schütze" keine Schuld trägt, weil man es auf einem Fußballfeld nicht vermeiden kann, andere Gegenstände unabsichtlich zu zerstören.

Wer hat denn wirklich den Schaden zu bezahlen? Ist das Fußballfeld versichert (von der Gemeinde) wie es zum Beispiel bei einem Auto der Fall ist (das Auto ist versichert, egal wer damit fährt, auch beispielsweise ein Dieb)?

Oder muss man es selbst bezahlen bzw. die eigene Haftpflichtversicherung, obwohl man es unabsichtlich gemacht hat? Der "Besitzer" des Fußballfeldes muss wohl damit rechnen, das umlliegende Fensterscheiben gefährdet sind.

LG

p.s. noch eine kleine Frage:

Wo ist dieser Sachbestand eigenlich geregelt? Im Zivilgesetzbuch?

5 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    wer den schaden verursacht, muss für die kosten aufkommen.

    solltest du eine haftpflichtversicherung haben, ist sie zuständig.

  • vor 10 Jahren

    Steht alles im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

    In diesem Sinne....

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ad eins: Natürlich kann man es sehr einfach vermeiden, auf einem Fußballfeld anderer Leute Gegenstände zu zerstören. Das erreicht man mühelos, indem man das Fußballfeld nicht betritt.

    Ganz im Ernst: Der Einwand "beim Fußball passiert immer mal was" ist völlig bedeutungslos. Derjenige, der Fußball spielt, muss sich dessen bewusst sein und dafür einstehen. Oder er lässt es halt.

    Ad zwei: Und damit ist die Frage praktisch auch schon abschließend beantwortet. Der Verursacher ist haftbar, Punkt aus Schluss. Genau für solche Fälle hat man (wenn man seine sieben Sinne beisammen hat) eine Haftpflichtversicherung.

    Geregelt ist das alles nicht im "Zivilgesetzbuch", das es nicht gibt, sondern im "Bürgerlichen Gesetzbuch", auch als BGB bekannt. Ein übelst dicker, schwer verdaulicher Wälzer.

  • vor 10 Jahren

    Das ist so schwer zu beantworten.

    War es ein Sportplatz, der von der Gemeinde dem örtlichen Verein zur Verfügung gestellt wird, seit Ihr Vereinsmitglieder, dann ist eine unzureichende Sicherung des Spielbetriebes zu erwägen, dann zahlt der Verein evt. Schäden, wenn er erlaubt daß Ihr dort spielen dürft.

    Handelt es sich um einen "Bolzplatz", der meist mit einer Altersbeschränkung (unter 16 Jahren) freigegeben ist, Ihr aber älter seit, dann haftet Ihr, bzw Eure Privathaftpflicht, bei Schülern oder Auszubildenden die Privathaftpflicht der Eltern bis zum 23. LJ.

    (Bei Autos aber zahlt die Teil-Kasko Versicherung wenn ein Ball die Scheibe zertrümmert, der/die TäterIn nicht zu ermitteln ist, aber mit dem Eigenvorbehalt von 150€ +X (je nach Versicherungsunterlagen), und diese Zusatzversicherung kostet tatsächlich Geld, die ist nicht in der PKW-Haftpflicht drin! Die Vollkasko zahlt bei Diebstahl die Folgekosten, aber zahlen muß der Halter eines KFZs im Vorfeld die Versicherung schon!)

    Ich glaube Du hast keine Ahnung von Haftverpflichtungen! Es gibt ein Verursacherprinzip!

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  • Lisa P
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    DAs ist wohl gar nicht so einfach!

    Es gab mal den Fall, dass ein Ball während eines Fussballspiels über das mit Netzen abgesicherte Feld hinausgeschossen wurde und eine "vorbeifahrende" kaputte Autoscheibe zur Folge hatte.

    Keine Versicherung wollte übernehmen und die Halterin des PKW´s bleib auf dem Schaden sitzen.

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