Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

mache ich mich strafbar...?

mache ich mich strafbar wenn ich einer anderen person mein motocross gebe zum fahren und ich weiß das sie keinen führerschein hat ?

19 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    zum fahren auf öffentlichen Straßen? Ja sicher begehst du dann eine Straftat, nämlich diese, § 21 StVG Fahren lassen ohne Fahrerlaubnis.

    Um damit im umfriedeten Gelände ( nicht öffentlich ) rum zuheizen. Nein, kein Delikt

    Aber das du diese Frage stellst, zeugt von stark Eingeschränkten mentalen Möglichkeiten deinerseits, was impliziert, das man dich auch mal Prüfen sollte, ob du die geistige und sittliche Reife inne hast, Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen zu führen.

    "TM"

  • Berni
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Selbstverständlich machst du dich strafbar und kannst sogar noch für Folgeschäden haftbar gemacht werden, falls diese Person einen Unfall baut.

    Auch kann dein Führerschein eingezogen werden.

    Also laß` es sein !

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ja, Du machst dich strafbar

  • vor 10 Jahren

    Kurz und knapp, ja.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Verena
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Natürlich machst Du Dich strafbar! Du hast als Eigentümer und Fahrzeughalter dafür zu sorgen, dass niemand ohne gültige Fahrerlaubnis die Maschine fährt.

    Und auch ein späteres "das wusste ich nicht" hilft Dir nichts. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du musst den Schlüssel sicher aufbewahren, und niemals an jemanden ohne Führerschein herausgeben!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Wer solche Fragen stellt, dem sollte man sofort das fahren verbieten...

  • vor 10 Jahren

    natürlich strafbar und obendrein verlierst du deinen Versicherungsschutz und bleibst auf ev. Schäden selber sitzen..

    viel Glück bei soviel Unverstand!

  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Ja. Hier steht es eindeutig drinne. § 21 Straßenverkehrsgesetz.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

  • TWally
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Ja, du machst dich strafbar (bei Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum). Und außerdem wird die Versicherung im Schadensfall alles tun, um dich regreßpflichtig zu machen.

  • vor 10 Jahren

    So etwas ist natürlich verboten. Es sei denn, die Person fährt auf einem Privatgrundstück, wo sie niemand gefährdet. Das Fahren auf öffentlichen Straßen ohne Führerschein geht nicht.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ja machst du der Fahrer und der Halter ist verantwortlich MFG

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.