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Sven fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

Bekannter hat Tür beschädigt und weigert sich zur Zahlung. Was tun?

Hallo,

ich hab eine Frage...

Ich hab mich gestern mit einem Freund in meiner Mietwohnung ziemlich heftig geprügelt.

Dann, hab ich ihn raus geschmissen und die Tür zugeschlagen.

Er hat diese dann beschädigt, indem er gegen die Tür getreten hat.

Jetzt hab ich ihn eine SMS geschrieben, dass er mir die Tür bezahlen soll, da die kaputt ist. (einen totalen langen Riss hat und beschädigt ist).

Er weigert sich aber zu zahlen.

Wie kann ich vorgehen? Welche Schritte muss ich jetzt vornehmen?

(Muss ich ihm einen Kostenvoranschlag senden? gleich den Anwalt informieren? Oder wie hab ich jetzt vorzugehen?)

Danke für die Hilfe

Update:

Ja, Zeugen gibt es.

Meine Freundin und eine Nachbarin hat das gesehen....

Danke für die Hilfe

7 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Also, er hat Sachbeschädigung begangen und Du hast einen Erstattungsanspruch.

    Wenn er sich weigert zu zahlen, gehe ich davon aus, er wird seine Schuld am Schaden abstreiten. Die Frage ist nun : Gibt es Zeugen für den Streit oder noch besser : für sein aktives Verschulden am Schaden ? Falls es keine Zeugen gibt, wäre es gut , wenn du ihn mit einer Person die als Zeuge fungieren kann ( nicht Beziehungspartner oder Familienangehöriger ! ) persönlich aufsuchst und versuchst in ein Gespräch zu verwickeln in dem er den Schaden vor deinem Zeugen zugibt und sein Verschulden.

    Ich halte es für das Beste einen Anwalt aufzusuchen. Wenn Du ein geringes Einkommen , Bafög oder Hartz 4 beziehst kannst du Dir einen Beratungsschein für eine Rechtsberatung beim Anwalt holen. Der Schein ist kostenlos beim amtsgericht zu erhalten. Du kannst Dich beim Amtsgericht telefonisch mit der "Rechtsantragsstelle " verbinden lassen und erfragen ob Du einen Beratungsschein erhalten kannst. Falls ja, mußt Du persönlich hin und Ausweis und Bescheide vorlegen ( Leistungs - , Renten- oder Bafögbescheid ). Beim Anwalt muß Du dann EINMALIG 10,- € zahlen. Das steht aber auf dem Beratungsschein auch drauf. Alle weiteren Kosten des Verfahrens trägt dann die Kasse des Amtsgerichts.

    Meistens hilft es bereits , wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt. Ich halte gütliche Einigung für ausgeschlossen. Entweder zahlt der Verursacher oder der Anwalt berät und empfiehlt dann zur Strafanzeige. Dann droht nämlich ein Gerichtsverfahren und das wird teuer ! Hier kann als Strafe für die Sachbeschädigung ein Ordnungsgeld verhängt werden ( zu zahlen an die Gerichtskasse), der Schaden muß bezahlt werden ( schadensersatz ) und da keine Freiheitsstrafe / Haft zu erwarten ist, wird es keinen Anwalt auf Staatskosten für den Verursacher geben. Wenn der Verursacher den Prozess verliert, muß er noch Deine Anwaltskosten an die Staatskasse leisten. Also besser Tür zahlen.

    Du könntest auch Deinen Vermieter bitten den Verursacher mit Strafanzeige zu drohen, da er dessen Eigentum beschädigt hat. Aber versuch erstmal mit einem Anwalt zu sprechen.

    Falls Du keinen Anspruch auf einen Beratungsschein hast, könntest Du bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten ( NICHT bei der Polizei ! ) . Staatsawwälte sind studierte Juristen. Sie können Dich genauso wie ein Anwalt beraten. Das ist auch ihre Pflicht.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Selbst schuld. Man prügelt sich nicht.

  • vor 10 Jahren

    Zuerst gehst Du zur Polizei und erstattest Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Dann zu einem Anwalt, der ihn zur Zahlung von Schmerzenzgeld und Wiedergutmachung des sachschadens auffordert.

    Wenn Dein Bekannter nicht allzu helle ist dann ist er beeindruckt und zahlt.

    Wäre ich an seiner Stelle, erstattete ich Gegenanzeige, stellte Dich als den Täter hin und Du bist der Gelackmeierte, der auf ALLEN Kosten sitzenbleibt, einschließlich Gerichtskosten UND Tür und DU zahltest MIR Verdienst - Ausfall und Schmerzenzgeld.

    Zeugen hast Du nicht ?

    Dann hast Du Pech gehabt.

  • Arthur
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Es handelt sich um eine Sachbeschädigung.

    Wenn dein Freund nicht bereit ist für den Schaden aufzukommen kannst du ihm mit einer Anzeige drohen.

    Mein Tipp: Versucht euch so zu einigen!

    Ist auf jeden Fall angenehmer als wenn die Polizei (Staatsanwaltschaft) von so einer Sache Wind bekommt.

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  • vor 10 Jahren

    Wie willst Du vor Gericht beweisen, dass er die Tür beschädigt hat. Melde es Deiner HAftpflicht.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    ...mach seine tür auch kaputt und jeder trägt dann seinen eigenen schaden...!!

  • vor 10 Jahren

    Wäre es nicht besser sich mit dem "Freund" gütlich zu einigen?

    Das jeder von euch beiden die Hälfte für die Reparatur bezahlt?

    Oder ihr die Tür vielleicht selbst repariert?

    Einen Anwalt einzuschalten, zu klagen und ggf. zu prozessieren

    wird vermutlich mehr Kosten als eine komplett neue Tür zu installieren.

    Außerdem steht dann Aussage gegen Aussage. Also wäre es nicht besser,

    das ganze unter sich zu regeln als noch weiter Wind zu machen und das Gericht

    damit zu beschäftigen?

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