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Rein rechtlich gesehen: Darf ich nebenbei als Fotografin tätig sein (privat) oder muss ich das anmelden?
Muss das noch ein wenig ausführen.. Ich wollte demnächst wirklich für ein wenig "Aufruhr" um meine Fotos sorgen..Ein wenig für Werbung sorgen sozusagen. Ich fotografiere sehr oft Freunde, aber demnächst möchte ich auch mal Models aus der Modelkartei fotografieren. Wie funktioniert das rein rechtlich gesehen? Muss ich da eine Art "Gewerbe" anmelden? Ich mache es ja nur nebenbei und auch eher selten. Bekomme dafür jedoch Geld. Also?
Bin übrigens 17 und Schülerin.
10 Antworten
- JanLv 5vor 10 JahrenBeste Antwort
Wenn du damit Geld verdienst, musst du ein Gewerbe anmelden. Wenn du zu wenig verdienst kannst du dann auch mehr Steuern sparen und am Ende noch Geld zurück bekommen. Immer schön Ausgaben und Einkommen notieren und wenn es mehr wird, einen Steuerberater beauftragen.
Auch mit 17 kann man ein Gewerbe anmelden wenn die Voraussetzungen, siehe meine AW, gegeben sind. Es gibt in Deutschland schon 14 oder 15 Jährige die mit ihrer Idee schon Geld verdienen. Ich glaube da gibt es keine Grenzen. Vorausgesetzt die Idee stammt wirklich von dir. Das wird natürlich geprüft.
- vor 10 Jahren
wenn du das bald auch mal hauptberuflich machen willst, was sich schon so anhört, dann solltest du vorher schon mal die rechtlichen schritte abgeklärt haben.
du kannst ein gewerbe anmelden mit 17 jahren jedoch mit dem Einverständnis deiner eltern. als gewerbe kann man dies auch als nebengewerbe tun, steht im antragsformular drin. die kosten für eine anmeldung für ein gewerbe bei deinem stadtamt liegen bei ca. 13 euro.
eine anmeldung beim finanzamt über eine selbständige Tätigkeit muss dann auch angemeldet werden. am besten mach dich vorher noch ein wenig schlau, wuerde an deiner stelle noch bis 18 warten mit der anmeldung und es solange noch laufen lassen.
- piekelieseLv 6vor 10 Jahren
Alles, was über 400€ monatlich hinausgeht, musst du versteuern. 2 Monate pro Jahr dürfen es max 800€ sein.
Und sollte es mehr werden, pass auf, dann gibt es für deine Eltern auch kein Kindergeld mehr.
- .**.Lv 7vor 10 Jahren
Na, dann sieh doch erstmal zu, dass du professionelle Models findest, die mit einer 17-jährigen einen Fotografenvertrag aushandeln, bevor du über `Aufruhr´ um deine Fotos nachdenkst.
Nur soviel: Fotograf ist ein Lehrberuf. Pass auf, dass du dir mit einer gefaketen Berufsbezeichnung nicht Ãrger einhandelst und rechtsgültige Verträge kannst du erst mit 18 abschlieÃen.
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- TWallyLv 6vor 10 Jahren
Bei gewerblicher Betätigung (gegen Bezahlung) musst du auch ein Gewerbe anmelden. Und du musst die Einnahmen vm ersten € an versteuern (Freibeträge etc. werden bei der Einkommenserklärung angerechnet).
Die Freigrenze von 400€ (minijob) gilt nur bei unselbständiger Arbeit.
- SprendlingerLv 7vor 10 Jahren
Du bist dann Freiberuflich. Du musst dann mit den Finanzamt klären, ob das Finanzamt das anerkennt oder es nur als Hobby ansieht, da Du mehr Ausgaben als Einnahmen hast
- vor 10 Jahren
Mit 17 kannst sowieso noch kein Gewerbe anmelden.
Die Minijob-Basis (€400,-) hat so ihre Tücken. Lese dich da mal durch. Ganz so, wie es meine Vorrednerin beschreibt, ist es nicht ganz. (Fast, aber nicht ganz)
AuÃerdem kannst du einen Minijob nur bei einem Unternehmen anmelden lassen. Was bei dir ja nicht der Fall wäre.
Also müsstest du dich als Selbständig anmelden. Geht aber wiederrum, wie oben erwähnt, nicht.
Mein Tipp:
Bereite dich ordentlich vor, informiere dich umfangreich (IHK ist da eine sehr gute Adresse). Demnächst wirst du 18 und somit volljährig. Jetzt darfst du ein Gewerbe anmelden. Das würde ich dann auch tun, als Kleinstgewerbe.
Viel Erfolg
Diese paar Monate wirst auch noch aushalten.
- BerniLv 7vor 10 Jahren
Vorsicht: Fotograf ist ein Handwerksberuf !
Solltest du auf die Idee kommen, als Laie gegen Entgelt Fotos machen zu wollen, solltest
du dich sehr vorsehen.
Da kommt dir nämlich ganz schnell die Handwerkskammer auf die Schliche und zerrt
dich wegen ungesetzlicher Berufsausübung vor Gericht.
- vor 10 Jahren
Da gibt es ein "Gewerbe als Nebentätigkeit".
Genauere Informationen gibt Dir das Gewerbeamt oder das Finanzamt.
Aber du bist ja noch keine 18 und kannst,glaube ich, noch kein Gewerbe anmelden.
Da es sich hier sicherlich nur um kleinere Beträge handelt, sollte man das ganze noch als Taschengeld-Job ansehen.
Bezugnehmend auf die Antwort von Bernie ( hättes auch ausführlicher sein können :-)) :