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Darf man Gedichte vertonen?

Liebe Cleverleins! Ich spiele nun schon eine geraume Zeit in einer Band, und mir kam der Gedanke evtl. Gedichte von Schiller, Goethe und Co. zu vertonen und auch öffentlich zu spielen. Diese Gedichtsschreiber sind ja nun mehr als 70 Jahre tot und deren Rechte an Ihren Schriften sind auch vergangen. Weiss vielleicht jemand einen Rat in bezugnehmend auf Urheberrechte, Lizenzen... oder an wenn ich mich wenden kann etc.? Zumal ich bzw. wir uns ein kleines Taschengeld mit unseren Auftritten verdienen.

Ich weiss für solche Angelegenheiten gibt es auch Anwälte und und und ..doch sind diese ziemlich teuer. Aber vielleicht ist ja hier ein Anwalt unterwegs und kann mir dazu etwas schreiben ;-)... das gilt aber nun nicht nur für Anwälte sondern für jedes Cleverlein!

Danke schon einmal für eure Antworten

LG Nadja

7 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo Nadja,

    vielleicht hilfen dir diese Links weiter:

    Forum : http://www.musiker-board.de/

    Forum: http://recording.de/Community/Forum/Homerecording/...

    Forum: http://classic.recording.de/modules/newbb/viewtopi...

    Das größte deutschsprachige Music Recording Portal : www.homerecording.de

    Oder gleich bei der GEMA "nachforschen"...https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederbereich...

    Unter Punkt 7 findest du :

    Wie gehe ich vor, wenn ich ein fremdes Musikwerk verwendet oder bearbeitet habe?

    Bei Werken, die unter Benutzung fremder Werke oder fremder Melodien entstanden sind, müssen Urheber und Titel der Vorlage bei der Anmeldung ausdrücklich genannt werden.

    Die GEMA kann neben dem Belegexemplar der angemeldeten Bearbeitung einen Notenbeleg des benutzten Originalwerks anfordern.

    Wenn bei solchen Benutzungen fremder Werke der Anspruch besteht, dass es sich um ein neues, eigenständiges Werk handelt, das mit dem vollen Komponistenanteil registriert werden soll, so sind in jedem Fall die Notenbelege mit der Anmeldung zur Überprüfung einzureichen.

    Bei der Anmeldung ist zu unterscheiden:

    a) Anmeldung von Werken unter Verwendung geschützter Melodien („Melodienschutz“)

    Achtung: Urheberrechte beachten!Auch wenn Sie ein Werk nur in Teilen verwenden, wie z.B. Melodien oder Motive anderer Urheber.

    Die sogenannte freie Benutzung im Rahmen selbständiger Werke (gemäß § 24 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes) gilt ausdrücklich nicht für die Benutzung eines Werks der Musik. Hier gilt der so genannte Melodienschutz. Dabei versteht die Rechtsprechung unter „Melodie“ eine Tonfolge, die dem Werk seine individuelle Prägung gibt.

    Es ist daher unerheblich, ob z.B. ein oder mehrere Takte oder eine bestimmte Anzahl von Sekunden einem geschützten Werk entnommen und in einem neuen Werk verwendet werden. Die GEMA kann hier keine Abgrenzung vornehmen und besteht deswegen in jedem Fall auf einer Genehmigung des Originalurhebers bzw. des Verlegers.

    b) Die Anmeldung von Bearbeitungen geschützter Werke

    Eine Bearbeitung setzt ein Originalwerk voraus, das bearbeitet und in seinen wesentlichen individuellen Zügen beibehalten wurde.

    Somit ist das Urheberrecht an der Bearbeitung zwar selbständig (§ 3 Urheberrechtsgesetz), aber dennoch vom geschützten Originalwerk abhängig. Dies bedeutet: der Bearbeiter benötigt zur Veröffentlichung oder Verwertung seiner Bearbeitung die Einwilligung des Urhebers des geschützten Originalwerks.

    Ansprechpartner für solche Genehmigungen ist bei verlegten Werken in der Regel der Originalverlag oder der deutsche Subverleger.

    Nur nach ausdrücklicher Autorisierung durch die Inhaber der Urheberrechte hat ein Bearbeiter auch einen Anspruch auf Beteiligung gemäß GEMA-Verteilungsplan.

    Dazu ist die Vorlage einer Bearbeitungsgenehmigung in der von der GEMA vorgeschriebenen Form erforderlich, in der auch die Beteiligung des Bearbeiters geregelt ist.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter: Anmelden von Werkbearbeitungen

    Dort findest du evt.das was du suchst.

    cu

  • TWally
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Bevor dir von den widerstreitenden Meinungen zum Urheberrecht (einige sind ja ganz spaßig) der Kopf schwirrt, schau mal hier unter dem Begriff "Gemeinfreiheit" nach:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit#Deutsc...

    ;-)

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Achtung! Da musst du aufpassen. Diese Gedichte sind Urheberrechtlich geschützt, gerade wegen ihrer Bekanntheit. Das Recht auf diese Gedichte gehört entweder den nachkommen oder dem Land, in dem sie geboren wurden selbst. Also, bitte arbeite mit Vorsicht!

  • ?
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    wenn du sachen live spielst,kann überhaupt nix passieren.

    wenn du eine cd rausbringen möchtest,sieht das ganze schon anders aus.

    ist übrigens eine sehr schöne idee.

    achim reichel hat sehr viele gedichte sehr genial vertont.

    viel spass.

    in diesem sinne...

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  • vor 10 Jahren

    Da wäre ich vorsichtig, die haben ja noch Nachkommen, an die die Gebühr dann fällt. Ich hatte vor kurzem mit der GEMA zu tun und die sind extrem streng. Im Zweifelsfall würde ich dort mal fragen.

    Bei uns ging es um ein Live-Konzert und die Gema wollte abkassieren. Zum Glück konnten wir beweisen, dass der Künstler nur eigene Lieder singt.

  • Tokki
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Auch Schubert hat schon Goethe vertont und sich damit nicht strafbar gemacht.

  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Die sind sogar schon über 100 Jahre tot. Ja, ich würde Rap empfehlen, sind ja auch Reime

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