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Wie viel Prozent Mieterhöhung ist zulässig?

Ich wohne in einer relativ teuren Ecke der Stadt in einer eher günstigen Wohnung. Der Grund dafür ist u.a. dass die Wohnung in einem sehr schlechten Zustand ist. Die Fenster fallen fast aus den Rahmen. Es ist hellhörig. Es gibt weder Wärme- noch Trittschalldämmung und die Elektrik ist abenteuerlich. Wenigstens funktioniert die Heizung. In den letzten Jahren wurden keine Renovierungen vom Vermieter durchgeführt. Gestört hat mich das nie, weil ich dafür günstig gelebt habe.

Nun habe ich nach langer Zeit die erste Mieterhöhung bekommen. Trotz des Verweises auf den hohen Mietspiegel in meiner Gegend erscheint mir die Forderung recht üppig.

Meine Frage ist nun, um wie viel Prozent ein Vermieter die Kaltmiete in einem Schritt erhöhen kann, ohne dass das mit Renovierungsmaßnahmen zu begründen wäre.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    So einfach lässt sich dies nicht beantworten, weil verschiedene Punkte beachtet werden müssen.

    Hier http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung kannst du aber einige Informationen nachlesen.

    Nachtrag: Hier http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/miete... eine sehr gute Seite der Senatsverwaltung Berlin zu diesem Thema.

  • vor 10 Jahren

    Die max. Mieterhöhung beträgt 20% innerhalb von 3 Jahren genannt Kappungsgrenze. Die Höhe richtet sich nach dem Mietspiegel oder anderen Kriterien die der Vermieter in seinem Wunsch nach Mieterhöhung schriftlich erklärt hat.

    Sind Mängel in der Wohnung hat der Mieter diese unverzüglich zu melden. Wenn er sich damit zufrieden gibt, ist es seine Sache und er muss für eventuelle Folgeschäden haften.

    Der Vermieter benötigt die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung. Diese Zustimmung kann auch durch konkludentes Verhalten gegeben werden (z.B. durch Zahlung der erhöhten Miete) und muss nicht extra schriftlich bestätigt werden.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 10 Jahren

    Mehr als 20% innerhalb von 3 Jahren darf nicht sein

  • vor 5 Jahren

    haben gestern eine Mieterhöhung von 15 % erhalten, erste Mieterhöhung seit 9 Jahren, ist dies zulässig,

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