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beetlejuice fragte in TierePferde · vor 10 Jahren

E-Pass als Ersatz für Besitzurkunde?

Hallo zusammen,

ich werde mir in den kommenden Tagen ein Pferd anschauen, welches keine Urkunde aber einen E- Pass besitzt.

Der jetzige Besitzer hat das Pferd seit 5 Jahren und der Pass wurde erst zu diesem Zeitpunkt von ihm beantragt.

Der Vorbesitzer scheint sich nicht darum gekümmert zu haben...

Für den Fall, dass ich das Pferd nun kaufen möchte:

Soweit ich weiß ist der E- Pass kein Eigentumsnachweis, sprich ich kann nicht nachweisen, dass das Pferd rechtmäßig mein Eigentum ist.

Im E-Pass ist dies ja auch extra aufgeführt.

Wie kann ich meinen "Besitz" beweisen, wenn ich beim Zuchtverband keine Urkunde bekomme (können die überhaupt nach Jahren nachträglich noch das Dokument ausstellen)?

Ich kenn mich in den rechtlichen Grundlagen des Pferdekaufs nicht sonderlich aus... ein Pferd kauft man ja nicht alle Tage!

Interessehalber:

Was ist wenn ein Pferd keinerlei Papiere besitzt, mein damaliges Pflegepferd hatte weder einen Pass noch eine Urkunde, da es ein Weideunfall war und vom Bauer kommt.

Wie sind hier die rechtlichen Grundlagen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!!

Vielen Dank schon mal!!!

Update:

@reGnau:

Vielen Dank für die prompte Antwort!

Du scheinst dich ja aus zukennen, deshalb hark ich gleich noch mal nach ;-)

Muss ich meine Daten dann in die Urkunde bzw. den E-Pass eintragen lassen, oder sind hier nur die Daten des Pferdes vermerkt (Lebensnr, Farbe, Größe, usw.)

Erfolgt die Eintragung dann durch die FN?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Regnau das ist Unsinn. Sonst könnte jeder sagen, das Pferd hat keinen E-Paß, beantragt einen neuen und sofort ist er auch Eigentümer. Sollte eigentlich mit einer gewissen Logik verständlich sein, daß das falsch ist.

    Der E-Paß ist der Paß, der zum Pferd gehört, damit es transportiert werden kann. Sowie die Entsorgung geregelt ist, falls das Pferd verendet. Er sagt nichts über das Eigentum aus.

    Wenn ein Pferd auf die Welt kommt, muß es heute gechipt werden. Ein Fohlen ohne Chip gibt es nicht mehr. Es darf dann auch nicht verkauft werden. Ebensowenig ohne E-Paß. Wann dafür der Stichpunkt ist, weiß ich grade nicht genau. Geh mal von 2000 aus.

    Du mußt Eigentümer sein, nicht Besitzer. Das ist rechtlich nicht das gleiche. Dein Eigentum kannst du z. B. mit einem Kaufvertrag plus Quittung über den Kaufpreis beweisen. Ich habe mein Pferd 1998 gekauft. Damals gab es noch keinen E-Paß. Eigentumsurkunde auch nicht. Den Paß habe ich 2007 beantragt und erhalten. Ohne irgendwelche Nachweise.

    Zuchtpapiere bekommst du, wenn die Identität deines Pferdes nachweisbar ist und du sie beim Zuchtverband beantragst. Einfache Papiere solltest du jedoch haben. Ist dein Pferd ohne Abstammung gibts noch andere Eintragungsmöglichkeiten. Wenn du Turniere gehen willst, braucht das Pferd einen Brand oder einen Chip. Wobei immer noch nicht alle ein Lesegerät haben und Brand das sicherste ist.

    .................

    Den E-Paß stellt die FN aus. Es werden dort die Daten übernommen, die der TA oder Amts-TA einträgt. Jedoch sollte das Pferd diesen Paß besitzen. Ohne darf es nicht verkauft werden. Wenn du keinen Eigentumsnachweis erhalten hast, dann mußt du diesen verlustig melden und du bekommst von der FN ein Forumular, wo du ih neu beantragen kannst. Was du dazu alles brauchst, erfährst du am besten durch einen Anruf.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Normalerweise bekommt man eine Eigentumsurkunde mit dem E-Pass zugeschickt.

    Wenn nun der (Noch)-Besitzer sagt, er hätte keine Urkunde bekommen (oder verloren/verlegt)

    so laß die von diesem schriftlich bestätigen (mit Datum, Unterschrift und BPA.-Nr.) das er rechtmässiger Eigentümer des Pferdes ist und keine Urkunde besitzt!

    Dieses Schreiben in Kopie an den ausstellenden Verband schicken und um eine neue Eigentumsurkunde bitte.

    Vorher würde ich aber das Pferd chipen lassen und im E-Pass eintragen lassen.

    Auch hiervon eine schriftliche Bestätigung vom TA geben lassen und in Kopie zusammen mit dem Schreiben an den Verband schicken.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung!
  • ?
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Man kann sich gegen eine Gebühr eine Zweitschrift ausstellen lassen. Wer den Pass ausgestellt hat steht im Pass. Ob es ein Zuchtverband oder die FN war. Ein Pferd gehört immer dem der die Eigentumsurkunde hat. Wenn der jetzige Besitzer das Pferd verkaufen möchte warum fordert er dann keine Zweitschrift an??? Ob das Pferd gechipt ist steht im Pass. Identitätsnachweis währe dann sicher.

    In dem link stehen viele Antworten auf deine weiteren Fragen.

    http://www.pferd-aktuell.de/Pferdeeintragungen-.68...

  • vor 10 Jahren

    Auf dem E-Pass meines Pferdes steht drauf,dass dieser nciht zum Nachweis des Besitzes gilt.

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  • reGnau
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Wer einen Equidenpass beantragt bekommt grundsätzlich mit dem Equidenpass zusammen eine Bescheinigung zugeschickt, die als Besitzurkunde gilt.

    Zumindest war das bei meinem Pferd so.

    Die Besitzurkunde wird jedoch durch die FN empfohlen nicht zusammen mit dem Equidenpass aufzubewahren, sondern diese getrennt vom Equidenpass aufzubewahren und dem neuen Besitzer mit auszuhändigen, um diese dann bei der FN umändern zu lassen, falls das Tier den Besitzer wechselt.

    Wird Dir nur der Equidenpass ausgehändigt, ohne dass Du eine Besitzurkunde bekommst, so würde ich unbedingt bei der ausstellenden Stelle (Normalerweise entweder das entsprechende Stutbuch oder halt eben die FN!) nachhaken auf welchen Namen das Tier eingetragen ist, denn wenn Du ganz grosses Pech hast, dann stimmt der Verkäufer nicht mit dem eingetragenen Besitzer überein und dann könnte das sogar praktisch wie ein Diebstahl gehandhabt werden und ich glaube kaum, dass jemand, der ein Pferd kauft, sich gerne als Pferdedieb hinstellen lassen will.

    Sorry, das kann ich dir leider auch nicht so genau sagen, weil ich das genau ein einziges Mal beantragt habe, in meinem Leben und das vor ca. 8 Jahren oder so... .

    Muss jetzt echt überlegen...

    Also auf dem Antrag steht normalerweise der Name des Pferdes, es sind seine Fellzeichnungen durch einen Tierarzt eingetragen und Merkmale wie Fellwirbel, der Sitz der Kastanien wenn notwendig und so weiter.

    Der Name des Besitzer und Dessen Adresse werden auf der Rückseite eingetragen, wenn ich den Antrag noch richtig im Kopf habe und dann werden auch noch solche Dinge angekreuzt, wie beispielsweise ob das Tier ein Schlachtpferd wird oder ob es ich dabei um ein Tier handelt, welches nicht geschlachtet werden darf.... unten kommt dann die Unterschrift eines Tierarztes, der die Fellzeichnungen eingetragen hat und dann eben die Unterschrift von Dir... wenn ich mich richtig erinnere und mir in Gedanken den Antrag für den Equidenpass noch einmal ansehe...

    Achso: Was bei mir auf dem Equidenpass als Deckblatt eingetragen ist, ist meine alte Adresse und die Lebensnummer meines Pferdes. Wenn Du einen Equidenpass ändern lassen musst, dann solltest Du das bei dem Verband machen, der diesen Pass ausgestellt hat. Daten des Pferdes, Lebensnummer, Farbe, Abzeichen, Wirbel und so weiter (Grösse ist bloss bei Turnierpferden Vorschrift, bei anderen Pferden, die bloss Freizeitmässig geritten werden, ist es nicht notwendig.)

    Die Eintragung erfolgt durch den Verband, in dem das Pferd auch in dem Fall eingetragen war und normalerweise nur dann bei der FN, wenn es kein eigenes Stutbuch für das Pferd in einer anderen Vereinigung gibt.

    Mir wurde damals gesagt, dass ich den Dicken bei der FN eintragen lassen soll. deswegen wurde mein Dicker halt eben auch dort eingetragen, weil mir persönlich ist halt auch nicht bekannt, wo er denn eigentlich sonst hätte eingetragen werden müssen... Insofern hab ich halt einen Equidenpass der durch die FN ausgestellt wurde.

    @ Idril-Arien: Ich würde Dir empfehlen, dass Du mal genau liest, was ich schreibe. Mit dem Equidenpass wurde mir eine Besitzurkunde zugestellt.

    Und demnach bin ich dann eben auch rechtmässiger Besitzer des Pferdes. Insofern sollte es womöglich wohl auch so sein, dass das ganze eben auch entsprechend geregelt ist.

    Soweit ich weiss, ist mein Pferd laut FN auch auf meinen Namen als Eigentum eingetragen, also ist es für mich absolut irrelevant, ob es sich um eine Besitzurkunde oder um einen Eigentumsnachweis handelt und eine Quittung wurde mir bereits im Jahr 2000 ausgestellt der Pass wurde lediglich erst 2003 ausgestellt, da ich erst zu diesem Zeitpunkt den Antrag für den Equidenpass erhalten habe. Der wurde mir damals durch meine ehemalige RL ausgehändigt und ich hatte damals beim Kauf auch dem Verkäufer gesagt, dass er meine Besitzurkunde an die gleiche Adresse senden könne, wie den E-Pass der Stute, die damals zusammen mit meinem Dicken in den gleichen Stall ging.

    War Dumm von mir, weil dadurch hat meine ehemalige RL drei Jahre Zeit gehabt, mein Pferd auf ihren Namen eintragen zu lassen. :-(

    War dumm von mir. Aber das Pferd ist und bleibt MEIN EIGENTUM. Sollte die gute Frau durch irgendwelchen dummen Mist auf die Idee kommen, mir das Tier abnehmen zu wollen, dann werde ich ihr höchstpersönlich den Hals rumdrehen. Das kannst Du mir todsicher glauben.

    Das ist es nämlich, weshalb ich denen keinen einzigen Schritt mehr traue.

    Und sollte sie mir oder meinem Pferd auch nur einen Schritt zu nahe kommen, dann werde ich höchstpersönlich die Polizei anrufen und sie dann eben vom Hof entfernen lassen, denn ich sehe keinen Grund, weshalb ich mein Eigentum nicht auch in einem Stall, wo mein Pferd untersteht entsprechend schützen lassen soll.

    Quelle(n): Allein wegen des Tieres hab ich fast Zehn Jahre lang immer wieder viele Dinge auf mich genommen, die ich anderweitig niemals freiwillig mitgemacht hätte. Und das wirklich allerletzte ist es, wenn mir irgendein mieser Drecksack das Tier streitig machen will. Hab jetzt nochmal nachgesehen. Was die FN mir geschickt hat, war der Equidenpass + eine Eigentumsurkunde. Insofern: WAS kann die FN nicht ausstellen? Ich hab bloss falsch erinnert, aber nichts falsches ausgesagt. Und die Quittung für mein Pferd habe ich auch immer noch, denn die musste ich bei der Antragstellung gar nicht vorlegen. @ Idril: Mein Equidenpass und die dazugehörige Urkunde wurden bereits 2003 ausgestellt. Das Prozedere kann sich innerhalb von 2003-2007 grundlegend geändert haben. Gekauft wurde mein Tier bereits 2000 und ich habe nicht das Geld, um mir ständig neue Pferde zu kaufen und diese wieder zu verkaufen.
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