Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Lohnsteuerkarte verspätet abgeben. Kein Gehalt?

Hallo,

ich habe am 01.08.11 meine Ausbildung begonnen und wegen einiger Missverständnisse mit meinem alten Arbeitgeber meine Lohnsteuerkarte noch nicht abgegeben.

Mir wurde mitgeteilt, dass die Abrechnungen diesen Freitag erfolgen und ich, wenn ich meine Lohnsteuerkarte bis Freitag nicht abgebe, auf mein erstes Ausbildungsgehalt verzichten muss. Ist rechtlich überhaupt möglich, dass mir wegen so etwas das Gehalt verweigert wird?

Ich warte momentan auf die Post, die ich dann noch an das Finanzamt weiterleiten muss. Ich kann es also unmöglich bis Freitag schaffen.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn du deine Lohnsteuerkarte nicht vorlegst, dann darf dein Ausbildungsbetrieb dein Gehalt nicht einbehalten. Allerdings ist er verpflichtet, dein Gehalt über die Steuerklasse VI abzurechnen - die ist steuerlich halt nicht so toll.

    Aber Geld musst du auf jeden Fall kriegen.

    Um Probleme zu vermeiden, besorge dir schnellstmöglich deine Lohnsteuerkarte 2010 - 2011er Lohnsteuerkarten gibt's nicht.

    Wenn dein alter Arbeitgeber die aus irgendwelchen Gründen nicht rausgeben will, soll er wenigstens eine Kopie machen. In der Regel wird dein Ausbilder dann vorläufig anhand der Kopie eine Abrechnung machen.

    Aber was gar nicht geht ist, dass du kein Geld bekommst!

  • Tabea
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Besorg dir einfach beim Finanzamt eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011"

    Damit ist das Problem ganz einfach gelöst.

  • vor 10 Jahren

    Das Geld muss Dir nachgezahlt werden.

  • vor 10 Jahren

    Für eine ordnungsgemäße Abrechnung für den Monat August muss die Lohnsteuerkarte bis zum 31.08.2011 beim Arbeitgeber vorliegen. Das Gehalt wird auf jeden Fall ausgezahlt. Nur wird ohne Lohnsteuerkarte (dies ist gesetzlich vorgegeben) dein Gehalt nach Lohnsteuerkarte VI versteuert.

    Die bisherigen Antworten sind nicht korrekt.

    @ Locke hat noch geantwortet. Ihr Tipp ist ok. @ siehe meinen Nachtrag

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • ?
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    das is so, dass dein arbeitgeber dich nicht ordnungsgemäss anmelden kann, wenn er deine lohnsteuerkarte nicht hat. besorg dir das teil möglichst schnell, sonst bekommst du probleme.

  • vor 10 Jahren

    Dadurch wird eine andere lohnsteuerklasse abgerechnet. Das kann echt teuer werden.

  • Steini
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Das ist Richtig. Aber Du bekommst es nach.. Nun schnell abgeben.

  • vor 10 Jahren

    Sind ja tolle Antworten.

    Frage mich bloß woher ihr alle Lohnsteuerkarten für 2011 haben wollt ?

    In Deutschland wurden Lohnsteuerkarten letztmals für das Kalenderjahr 2010 ausgestellt (§ 39 EStG).

    Die Lohnsteuerkarten wurden durch ein papierloses elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit dem Namen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis seine Steuer-Identifikationsnummer sowie den Tag seiner Geburt zum Zweck des Abrufs der Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen. Der Arbeitgeber ruft die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung ab und übernimmt sie in das Lohnkonto des Arbeitnehmers (§ 39e Abs. 4 EStG).

    Da die ELStAM-Datenbank vollumfänglich erst 2012 zur Verfügung steht, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit einschließlich der eingetragenen Freibeträge. Nimmt ein Arbeitnehmer zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und hat daher keine Lohnsteuerkarte 2010, kann das Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen.

    Der Arbeitgeber kann für Ausbildungsverhältnisse auch ohne diese Bescheinigung die Lohnsteuerklasse I für den Lohnsteuerabzug 2011 zugrunde legen.

    Die Verwaltung der Lohnsteuermerkmale liegt seit 2011 bei den zuständigen Finanzämtern, diese sind zuständig für die Neuausstellung, Änderungen an Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Namen, Kinderzahl und Wohnsitz genauso wie für Eintragung von Frei- und Hinzurechnungsbeiträgen.

    Quelle(n): EStG
Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.