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Darf ein Vermieter auf eine Wohnungssichtung bestehen?

Mein Mietvertrag lief aus und wurde jetzt um 5 Jahre verlängert, ich habe schon unterschrieben. Nun will der Vermieter die Wohnung besichtigen und teilt mir unterschwellig mit, dass die Sichtung Pflicht sei, sonst gäbe es keine Verlängerung.

6 Antworten

Bewertung
  • Marcel
    Lv 6
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    klar darf er die wohnung besichtigen!

    sie gehört ihm schliesslich.

    nur darf er die besichtigung, die übrigens min 14 tage vorher angemeldet werden muss, nicht rückwirkend an die vertragsverlängerung koppeln.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Die besichtigung muss 24 stunden vorher angemeldet werden (siehe Link).

    Wenn der Vertrag in trockenen Tüchern ist, brauchst du dir keine sorgen machen, es sei denn dein Vermieter sieht seine Wohnung in einem nicht haltbaren Zustand.

  • vor 10 Jahren

    Das darf er weil es sein recht ist bzw . weil ihm die Wohnung gehört , dennoch muss er vorher bescheid sagen wann er kommt .

  • vor 10 Jahren

    Ja, natürlich kann er das.

    Im Übrigen ist ein befristeter Metrvertrag

    für keine von beiden mehr bindend.

    Das wurde vor einigen Jahren per Gesetz geregelt.

    Seit dieser Zeit gilt für beide Seiten eine dreimonatige

    Kündigungsfrist.

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  • vor 10 Jahren

    Was hast Du denn für ein Rechtsverständnis? Es ist doch völlig klar, dass ein Eigentümer oder dessen Vertreter sein Eigentum besichtigen kann. Das gilt immer, egal wann er das Verlangen hat. Da eine Wohnung aber gleichzeitig die Privatsphäre des Mieters ist, muss die Besichtigung terminlich abgestimmt sein.

  • Tokki
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Er darf sie nur alle zwei Jahre besichtigen und muß die Besichtigung begründen. Einfach so, weil sie ihm gehört, reicht da nicht. Wenn der Vertrag schon von beiden unterschrieben ist, ist er auch gültig. Von einer Pflicht kann keine Rede sein, das ist seine selbst ausgedachte Pflicht, die er seinen Mietern auferlegt.

    Quelle(n): Langjährige Erfahrung in zwei Mieterschutzvereinen.
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