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Darf ein Vermieter auf eine Wohnungssichtung bestehen?
Mein Mietvertrag lief aus und wurde jetzt um 5 Jahre verlängert, ich habe schon unterschrieben. Nun will der Vermieter die Wohnung besichtigen und teilt mir unterschwellig mit, dass die Sichtung Pflicht sei, sonst gäbe es keine Verlängerung.
6 Antworten
- MarcelLv 6vor 10 JahrenBeste Antwort
klar darf er die wohnung besichtigen!
sie gehört ihm schliesslich.
nur darf er die besichtigung, die übrigens min 14 tage vorher angemeldet werden muss, nicht rückwirkend an die vertragsverlängerung koppeln.
- Anonymvor 10 Jahren
Die besichtigung muss 24 stunden vorher angemeldet werden (siehe Link).
Wenn der Vertrag in trockenen Tüchern ist, brauchst du dir keine sorgen machen, es sei denn dein Vermieter sieht seine Wohnung in einem nicht haltbaren Zustand.
- DarLinG♥Lv 4vor 10 Jahren
Das darf er weil es sein recht ist bzw . weil ihm die Wohnung gehört , dennoch muss er vorher bescheid sagen wann er kommt .
- Grüner HandkäsLv 7vor 10 Jahren
Ja, natürlich kann er das.
Im Ãbrigen ist ein befristeter Metrvertrag
für keine von beiden mehr bindend.
Das wurde vor einigen Jahren per Gesetz geregelt.
Seit dieser Zeit gilt für beide Seiten eine dreimonatige
Kündigungsfrist.
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- exenterLv 7vor 10 Jahren
Was hast Du denn für ein Rechtsverständnis? Es ist doch völlig klar, dass ein Eigentümer oder dessen Vertreter sein Eigentum besichtigen kann. Das gilt immer, egal wann er das Verlangen hat. Da eine Wohnung aber gleichzeitig die Privatsphäre des Mieters ist, muss die Besichtigung terminlich abgestimmt sein.
- TokkiLv 6vor 10 Jahren
Er darf sie nur alle zwei Jahre besichtigen und muà die Besichtigung begründen. Einfach so, weil sie ihm gehört, reicht da nicht. Wenn der Vertrag schon von beiden unterschrieben ist, ist er auch gültig. Von einer Pflicht kann keine Rede sein, das ist seine selbst ausgedachte Pflicht, die er seinen Mietern auferlegt.
Quelle(n): Langjährige Erfahrung in zwei Mieterschutzvereinen.