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Das Recht zum Leben? Kann man es verlieren?

Hallo,

jeder Mensch hat das Recht zu Leben.

Doch wie sieht es mit einem Mörder aus, einem Vergewaltiger bzw. einer Person die ihr Leben über das von anderen stellt.

Ist es richtig, dass sie auch noch von unserem Recht gebrauch machen können ( ich spiele auf Magnus Gäfgen ab).Dieser Fall ist nun schon eine Zeit lang her aber einfach kurz googlen.

Ich stehe im Kampf mit mir selbst. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Leute ihr Recht weg geworfen haben.

Auch wenn es sich drastisch anhört ich würde diese Leute ein Leben lang in einzel Zellen stecken ,denen gerade so genug zu essen geben und die dort verrotten lassen. Um ehrlich zu sein ich wäre auch von der Todesstrafe nicht abgeneigt. Ich frage mich bestürzt wie eine Person wie dieser Magnus noch jemand anklagen darf !? Ich hätte es höchstwahrscheinlich sogar genauso gemacht wie der Kommissar, der ihm Folter angedroht hat.

Doch andererseits : Stelle ich mich mit meinem "Todesurteil" nicht auch über diese Menschen?

Um das nochmal klar zu machen : Ich spiele hier nur auf WIRKLICHE Mörder ab ( Tötungsdelikt aus niederen Beweggründen) also kein Totschlag oder fahrlässige Tötung.

Was haltet ihr davon ? Haben diese Leute noch ein Recht auf ihr Leben? Sollen sie, aus dem moralisch-ethischen Blickwinkel, eine zweite Chance kriegen ?

Update:

Das scheint ja eine sehr angeregte Diskussion zu werden.

Ein paar von euch haben das Argument von Unschuld eingebracht: Dies bezüglich bin ich der der Meinung : Im Zweifel für den Angeklagten! Wenn nicht eindeutig bewiesen ist (durch ein Geständnis, Überwachungskameras oder andere Beweise ,die gar kein Fehlentschluss möglich machen)

@ Felix: Wer glaubst du eigentlich zu sein? Du versuchst dich in eine Situation hineinzuversetzen in die man sich gar nicht versetzen kann. Du kannst solche Sachen nicht behaupten wenn du keine Ahnung davon hast. Ich weiß auch nicht wie es ist, aber ich stelle es mir als unvorstellbares Grauen vor, wenn sein eigen Fleisch und Blut durch so eine bestialische Tat stirbt. Überdenke deine Antworten bitte demnächst

2 Sachen möchte ich noch unterbringen: Warum denn lebenslang einsperren und nicht etwas schlimmeres? Es kostest uns nur unnötig Geld und ich möchte nicht für diese Leute bezahlen!

In einem Gefängnis fangen gerade Sexualstraftäter einen Hungerstre

Update 2:

@braini : Soweit ich weiß haben nicht nur Soldaten, Polizisten etc. "das Recht zu Töten". Jeder Mensch hat es unter den gleichen voraussetzungen. Polizisten haben bloß Waffe oder eine spezielle Ausbildung um dies zu machen. Aber grundsätzlich dürften wir auch Täter erschießen, wenn wir damit Menschenleben retten.

@Felix: Ach das ist ja eine ganz neue Erkenntnis. Jeder Mensch reagiert anders auf so eine Situation. Aber wie willst du bitte schön jemand verurteilen, weil er so auf diese Situation reagiert... Es ist alles möglich und da jede Person anders reagiert, kann man so ein Verhalten nicht verurteilen. Den fast alle Reaktionen sind bei so einem Verbrechen angebracht.

Update 3:

Was haltet ihr von " Auge um Auge, Zahn um Zahn!"

24 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Hier in Deutschland nicht aber in anderen Ländern schon.

    Einem menschlichen Individuum das Recht auf Leben abzusprechen und das dann auch zu vollziehen, hat weder eine Staat noch andere Personen. dabei spielen die Taten oder die Tat die diesem zu Grunde gelegt werden keine Rolle.

    Im Endeffekt setzt sich der Staat genauso ins Unrecht, wie der, der von diesem getötet wird.

    "TM"

    Edit: Auch ich bin für die Todesstrafe, doch aus dem Grund, das 1 einzelnes Leben das zu Unrecht genommen wurde, nicht die Leben rechtfertigt die zu Recht genommen wurden, bin ich dagegen diese Anzuwenden.

  • vor 10 Jahren

    Ich bin ein Freund des deutschen Grundgesetztes, und das sagt ganz vorne mal was davon, daß die Würde des Menschen nicht nur unantastbar, sondern unveräußerlich ist. Ich stell mich doch mit solchen Menschen nicht auf eine Stufe. Und das täte ich, wenn ich die Todesstrafe fordere. Deiner Forderung, sie wirklich lebenslang im Gefängnis einzusperren, und das bei harten Bedingungen, schließe ich mich allerdings an. Und ich glaube sogar, daß das die härtere Strafe ist. Denn wenn man tot ist, ist alles vorbei. Aber lebenslang kann echt lange sein.

  • vor 10 Jahren

    Nachdem wir wieder einmal bei unserem Lieblingsthema angelangt sind, wiederhole ich mich. Hätte Gäfgen meinen Sohn getötet, hätte ich Mittel und Wege gefunden, dieses Schwein "elend zugrunde gehen" zu lassen. Er hat kein Recht zu leben. Der Getötete, hat es ja auch nicht! So viel, was die Todesstrafe angeht!!

  • avalon
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Nein, ich spreche diesen verkommenen Objekten das Recht auf Leben ab.Die rerste Tat ist schon zu viel.

    Ich sehe auch nicht ein, diesen , (die die Bezeichnung "Mensch nicht mehr verdienen) einen humanen Strafvollzug zukommen zu lassen, und ich sehe es ebensowenig ein, ihnen eine humane Todesspritze zu setzen.Ich habe anständige Menschen wesentlich qualvoller sterben sehen als jene Verbrecher durch einen kurzen Tod.

    Kreaturen wie diese, die @Lokis Tochter und andere Kinder auf dem Gewissen haben verdienen ein Leben...ein Leben im medizinischen Versuchslabor.Dort hätten sie noch einen Zweck zu erfüllen und unschuldige Tiere bräuchten nicht für die Erfindung der 1002ten Kopfschmerztablette leiden.

    Das ist meine Meinung zu diesem Thema und darf gerne gemeldet werden.

    @Felix: Deine Abneigung gegen @Loki nimmt langsam pathologische Züge an. Mit welchem Recht urteilst Du über seine Humanität und Menschlichkeit? Man könnte meinen, jeder Kinderschänder sei Dir lieber als er, der in rauhem Ton die Religion vetreufelt.So etwas auch noch in diesem Zusammenhang hier zu posten ist unterste Schublade, unterstes Niveau und bar jeglicher Menschlichkeit.

    @Fragesteller: natürlich muss in jedem Fall die Schuld 100%ig nachgewiesen sein-was im Zeitalter der DNA Analyse möglich ist.

    @Zungenköter: Lebenslang in der Forensik? Aha. Wovon träumst Du nachts? Die durchschnittliche Verweildauer liegt zwischen 5-8 Jahren und was die Patienten während ihres Freiganges schon angerichtet haben dürfte selbst Dir bekannt sein. Von den Therapeuten, die die wundersame Heilung bestätigen, die Leute entlassen , die dann fröhlich weiter morden, mal ganz zu schweigen.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Das Recht auf Leben, ist nicht einklagbar.

    Ergo existiert kein Recht auf Leben.

  • vor 10 Jahren

    Töten kann meiner Meinung nach, nicht mit töten bestraft werden. Allerdings ärgere ich mich immer wieder neu, wie im deutschen Strafvollzug Inhaftierte verhätschelt werden u oft ein besseres Leben führen,als mancher Rentner od Harz4 Empfänger! Da liegt nämlich der Knackpunkt! Zwangsarbeit z.B.in Steinbrüchen gibt es nicht mehr, es dürfen sogar Ansprüche gestellt werden, wie ich gestern in Regionalönachrichten erfuhr, wird Recht auf Bezahlfernsehen eingeklagt(das noch nicht einmal jeder Haushalt in der BRD sich leisten kann).. Wasser u Brot z.B. als härtere Bestrafung bei Fehlverhalten im Knast, gibt es auch nicht mehr. Ja, es gibt JVA´s, die sogar ein Schwimmbad haben. In welchem Staat leben wir eigentlich? Gruß Hope

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ich mag nicht richten, aber ich bin zur Überzeugung gekommen, daß töten manchmal Müll entsorgen ist. Rein philosophisch. ^^

  • wer anderen ein Leid zufügt ... müsste das selbe Leid erfahren ... damit derjenige selbst den Scherz ... das Leid spürt ... was er seinem Gegenüber angetan hat ...

    Es ist eine interessante Frage ... sei gegrüßt dani

  • vor 10 Jahren

    Natürlich hat auch ein Mörder noch ein Recht auf Leben. Das hat jeder Mensch. Das garantiert unsere Verfassung.

    Und wenn man einmal damit anfängt das Recht auf Leben abzuschaffen, dann gibt es eigentlich keinen Grund mehr jemanden zum Tode zu verurteilen. Dann hat ein Mordopfer ja auch kein Recht auf Leben gehabt und der Mörder hat niemandem ein Recht genommen.

    Und was ist wenn mal jemand unschuldig war? Jetzt kommt mir hier bitte niemand mit 100% Beweislast usw. Jedes Urteil muss zu 100% sicher sein. Trotzdem kommen immer wieder Fehler vor.

    Und was ist wenn irgendwann mal jemand denkt das nicht nur Mord mit dem Tod bestraft werden soll sondern z.B. auch Totschlag, Diebstahl und irgendwann mal der falsche Glauben (Das gab es ja leider schon sehr oft in der Geschichte)?

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Niemand kann sein recht auf Leben verwirken !

    @ Loki

    Solche Ansichten gestehe ich nur einem direkt betroffener Vater/Mutter eines Opfers zu, sonst niemandem.

  • vor 10 Jahren

    Ein Mörder wie Gäfgen ("christlicher" Fundamentalist und Freimaurer-Mitglied !) hat kein Lebensrecht mehr.

    Ebensowenig wie der pädophile Vergewaltiger und Mörder meiner Tochter.

    Wer sich am Menschenrecht eines Kindes vergeht, der hat das Seine dauerhaft vergeben und sich selbst außerhalb aller menschlichen Gesellschaft gestellt. Solche Objekte (nein, nicht Subjekte !) sind schnell und klinisch zu entsorgen.

    Es besteht kein Anspruch auf eine zweite Chance - das NÄCHSTE KIND zu greifen und zu töten !

    TODESSTRAFE für Mörder und Kinderschänder !

    An ALLE die hier von Menschenrechten eines Kindesmörders faseln :

    Ich hoffe für Euch das Eure eigenen Kinder älter als meine Tochter werden.

    Sie war 7, als sie ihrem Vergewaltiger und Mörder begegnete.

    Ihr würdet anders darüber denken, würdet Ihr Euer Kind in der Gerichtspatologie identifizieren müssen. Ich mußte das vor bald 30 Jahren.

    TODESSTRAFE !

    @Felix, Du hast das Maß Deiner Abneigung überschritten.

    Mir eine Abneigung gegen alles menschliche zu unterstellen, namentlich und öffentlich geht entschieden zu weit. Du stellst Dich damit auf eine Stufe, dahin ich Dich nie gestellt hätte.

    Gut zu wissen.

    Eine derartige persönliche Beleidigung ist also NICHT unter Deinem Niveau ?

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