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wohne ohne mietvertrag mit meiner freundin zusammen.....?
ich bin mit meiner freundin zusammen zum 31.5 in eine wohnung gezogen die ihrem vater gehört. ich zahle 50% der miete immer auf das konto meiner freundin. nun werden wir uns trennen. meine freundin würde mich am liebsten sofort loswerden,ich bin aber auf der suche nach einer neuen wohnung. nun meine frage, kann sie mich sofort rausschmeissen oder habe ich das recht zu bleiben bis ich was gefunden habe??
8 Antworten
- exenterLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Lass Dich nicht auf die Nudel schieben. Du hast mit Zustimmung des Vermieters dort gewohnt und man hat deinen Mietbeitrag genommen, also hast Du eindeutig einen mündlichen Mietvertrag, der den gleichen Kündigungsfristen, wie ein schriftlicher unterliegt.
- Johanna BeringerLv 5vor 10 Jahren
Sie ist die Mieterin, ihr Vater wird das mit sicherheit bestätigen das es da eine mündliche Absprache gibt. Also hat sie das Recht zu entscheiden wer in ihrer Wohnung wohnt. Das du 50 Prozent gezahlt hast ist ja auch ok, denn du hast da ja schliesslich auch gewohnt, Wasser und Strom verbraucht.
Leider kann sie dich gleich vor die Tür setzen, rede halt mal mit ihr oder zieh zu einem Freund.
Das nächste mal immer ein schriflicher Mietvertrag mit beiden Parteien als Mieter. Dann kann dir so was nicht passieren, dann allerdings kannst du auch nicht spontan ausziehen wenn es mit der Freundin nicht klappt.
Das hat ein Freund gemacht, die ex hörte auf die Miete zu bezahlen und da beide im vertrag standen musste er einspringen... ;(
- ManjulaLv 6vor 10 Jahren
Selbst wenn du die ganze Zeit 50 % der Miete gezahlt hast, läuft die Wohnung ja ausschließlich auf den Namen deines "Schwiegervaters".
Auch wenn es vielleicht moralisch nicht richtig ist, hat er das Recht, dich von heute auf morgen aus der Wohnung zu bitten, da du quasi nur als Gast dort untergebracht warst.
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- HausverwalterLv 7vor 10 Jahren
Du bist Untermieter. Verträge sind mündlich oder konkludent gültig. Der Hauptmieter muss dir ordentlich schriftlich kündigen. Oder du musst nach § 573c BGB ordentlich kündigen.
Sofort und ohne schriftliche Kündigung funktioniert das nur, wenn beide Vertragspartner nichts dagegen haben.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - horschLv 6vor 10 Jahren
Da Du Dich an der Mietzahlung beteiligt hast, bist Du quasi Mitmieter. Es gelten die ganz normalen gesetzlichen Bestimmungen. = Schriftl. Kündigung mit 3-Monatsfrist!
- SprendlingerLv 7vor 10 Jahren
Bist du nur Gast (freiwillig zahlend) oer bist Du Untermieter? Sind die Räume leer gewesen oder waren sie möbeliert.
- Anonymvor 10 Jahren
Musst Du im Mietvertrag schauen!