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Wann entsteht ein Kaufvertrag? Schon bei Anzahlung?

Hallo ihr Lieben,

ich hätte da mal eine Frage. Wann entsteht ein Kaufvertrag? Wenn man eine Ware bestellt und eine Anzahlung leistet? Oder erst nach Zahlung des Restbetrags? Kann man, wenn man eine Ware bestellt hat und eine Anzahlung geleistet hat, noch vom Kauf zurücktreten?

Danke für Antworten!

Liebe Grüße,

kleinalaine :)

Update:

Und wie ist das mit dem Rücktritt vom Vertrag? Geht das, wenn man eine Ware bestellt hat und eine Anzahlung geleistet hat, die Ware aber noch nicht angenommen hat?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Die Bestellung ist die einseitige Willenserklärung des Käufers. Wird diese Bestellung durch den Verkäufer bestätigt, so hat man einen rechtlich gültigen Kaufvertrag geschlossen, der für beide Seiten bindend ist ( pacta sunt servanda ) " einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten"

    Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Anzahlung geleistet wurde.

    Grundsätzlich ist das Zurücktreten von einem Vertrag nicht opportun und mit Schadensersatzansprüchen, seitens der Partei, die den Vertrag erfüllen will, behaftet.

    Ein Zurücktreten von einem Vertrag, ist nur statthaft, sollte der " wichtige Grund " vorliegen, dann hat man das außerordentliche Kündigungsrecht. ( § 314 BGB )

    "TM"

  • vor 10 Jahren

    Der Kaufvertrag entsteht mit der Einigung der Vertragsparteien auf den Abschluss des Kaufvertrages.

    Der Kaufvertrag ist erfüllt, wenn alle Parteien die Leistungen erbracht haben, zu deren Erfüllung sie sich verpflichtet haben.

  • vor 10 Jahren

    Treffen zwei Willenserklärungen aufeinander, mündlich, schriftlich oder konkludent und ist man mit dem Preis einverstanden, ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen.

    In der Regel kann man von keinem Vertrag zurücktreten, es sei denn, die Ware ist mangelhaft.

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  • ?
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Sobald bestellt und diese Bestellung angenommen wurde.

  • vor 10 Jahren

    Wird eine Anzahlung geleistet, ist bereits ein Kaufvertrag entstanden, es sei denn, es ist schriftlich festgelegt, dass die Anzahlung nur eine Kaufoption befriedigt und später mit dem Kaufpreis verrechnet wird. Ist das nicht der Fall, ist die Anzahlung Bestandtteil des Kaufpreises.

    Mit Leistung einer Anzahlung kommt der Liefernde in die vereinbarte Leistungspflicht.

    Auch bei Anzahlungsleistung bestehen Widerrufsrechte, insbesondere im Fernabsatzgeschäft (Telefon, Internet, Haustürgeschäfte). Wird die Ware hingegen in einem Laden gekauft und angezahlt, gilt das Fernabsatzrecht nicht und somitauch kein Widerrufsrecht. Dieses wäre dann an eine Vertragsregelung oder die Kulanz des Verkäufers gebunden.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ja - denn dann ist die Ware für dich reserviert, bzw. bestellt. Wenn du jetzt vom Kaufvertrag zurück trittst, dann ist zumindest eine Bearbeitungsgebühr fällig. Wenn das aber was ist, was speziell nach deinen Wünschen gefertigt wurde, dann bist du zur Abnahme verpflichtet!

  • kurt j
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    die einfache ausführung ist, wenn du dem gegenüber bekannt gibst das du die von ihm angeboten ware kaufen möchtest, und eventuell noch mit handschlag bestätigst, das genauere steht wie schon beschrieben in jedem Gesetzbuch und ua in wikipedia

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Wenn du den Artikel animmst und er gehört dann bis zu vollständigen Bezahlung der Firma.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    A. Bestätigung durch Deine Unterschrift.

    B. Deine geleistete Anzahlung bestätigt Deinen Kauf-willen.

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