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falscher artikel wurde geliefert was nun?

Hallöchen,

ich habe da ein kleines Problem und zwar habe ich über ein Auktionshaus eine Bluetooth Freissprechanlage für die Autosonnenblende ersteigert, war darüber sehr glücklich da sehr günstig. Der Verkäufer verkauft diese ab 50 Euro in seinem Privaten Onlineshop(hatte 2-3- noch in Auktion wie gesehen wurde das die für so günstig weggegangen sind wurden die restlichen Auktionen sofort beendet). So nun zum Fall und zwar wurde mir jetzt die Falsche Anlage zu geschickt habe den Verkäufer direkt Kontaktiert. Dieser meldet sich dann und bat um entschuldigung wegen des fehlers er würde mich bitten die Anlage zurück zu senden er würde mir auch das Porto erstatten. Daraufhin habe ich ihm eine Mail geschrieben das ich gerne dazu bereit wäre, ich aber erst mein Gerät haben möchte. So bis dahin alle ok, jetzt kommt der brüller er schreibt mir zurück ´´das könnt er nur machen wenn ich ihm eine beglaubigte bürgschaft zukommen lassen würde,, so was habe ich ja noch nie gehört. Darf er das überhaupt??? Und dann ist mir noch aufgefallen das Gerät hat auch noch so ein tragbares ohrgerät dabei, das nur beim anschauen schon fast aus einander fällt. Ich habe den Verdacht das wenn ich ihm das Gerät ohne wenn und aber zu sende ich a) nicht mein Gerät erhalten werde oder b) er mir erzählen will das ich das Gerät beschädigt hätte. Was soll ich tun??? Hat vielleicht jemand nen Tip was ich ihm schreiben könnte so das er vielleicht ein wenig eingeschüchtert wird und merkt das er mit mir keine Spielchen spielen kann...Danke

LG

Cristi

Update:

erst lesen dann Antworten ich habe eingewilligt die ware zurück zu senden, aber ich möchte auch meine ware haben. Wer Garantiert mir denn das ich meine Ware erhalte????

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    einfach zurück mit der aussage .......... falsch geliefert!

  • Mike M
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Du hast etwas ersteigert, es bezahlt und DANACH falsche Ware erhalten, richtig ?

    Also hat der Verkäufer nach Erhalt der Kohle auch Ware verschickt, also zunächst mal nicht "betrogen"

    Du beschwerst dich (falsche Ware o.ä.) Verkäufer bittet dich das Zeug zurück zu schicken.

    So und jetzt versetz dich mal in die Lage des Verkäufers: Er hat Geld erhalten und Ware verschickt und du verlangst dass er nochmal Ware verschickt ohne dass du einen triftigen Beweis lieferst, dass die erste Ware falsch/fehlerhaft war (du schickst sie ihm ja nicht zurück obwohl er Porto zahlen würde).

    Frage an Dich: Was erwartest du eigentlich ? Du willst 2mal Ware für einen Preis und jetzt hier Vorschläge wie man den Verkäufer "einschüchtert".

  • vor 10 Jahren

    Ich verstehe deine Frage nicht ganz, sie klingt für mich ein bisschen unlogisch:

    a) Du hast bezahlt, BEVOR du den Artikel überhaupt erhalten hast... nun ist es der Falsche, aber Ware hast du dennoch bekommen... warum hast du jetzt plötzlich Angst, dass du keine Ware bekommst, wenn du den falschen Artikel zurücksendest?

    Die Email von ihm dient dir ja als Beweis, dass er einen Fehler begangen hat und die Ware nun austauschen möchte.

    b) Der Verkäufer müsste dir nachweisen, dass du den Artikel beschädigt hast, denn es handelt sich um eine Rücksendung einer Gebrauchtware. Es verhält sich eher so, dass man bei beschädigter Ware, je nach Artikelbeschreibung der Auktion, als Käufer Pech gehabt hat, da der Verkäufer nicht verpflichtet ist die Ware so ohne weiteres zurückzunehmen.... Dein Fall ist ja ein etwas Anderer, also kannst du das außer Acht lassen....

    Ergebnis: Warte aufs Porto, sende es zurück und freue dich auf den richtigen Artikel.

    Garantien wie du sie willst gibt es nie bei Online-Auktionen! Ihr habt einen Vertrag geschlossen, und dieser muss von beiden Seiten erfüllt werden.... ;-)

  • vor 10 Jahren

    Wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht, hat er meines Erachtens nicht seinen Vertrag erfüllt. Das heißt für dich den Artikel als falsch zurücksenden, Geld zurückverlangen, und wenn das Geld nicht kommt, beim Auktionshaus melden, und gegebenenfalls Verkäufer sperren lassen.

    Wenn jetzt aber in der Beschreibung steht "ähnlicher Artikel" oder so was, hasst du Pech gehabt

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