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Wer hat Erfahrung damit ?

Ich arbeite in Gastronomie. Ich bin Fest angestellt. und arbeite 8 stunde täglich 6 tage die Woche (arbeite auch Samstag und Sonntag).unser dienstplan wird wöchentlich gemacht und wird online gestellt, so das jeder Mitarbeiter hat zugriff auf seine daten zb stunden, dienstplan, lohn usw.

Am Freitag,14 Juli um 9:00 uhr Währen der arbeit ich habe Unfall gehabt, habe meine finger geschnitten Arzt hat mir von 14.07 bis 28.07 krank geschrieben, also 15 tage.

ich habe gestern erfahren das meine Arbeitgeber zahlt mir nur 12 tage krank. Samstag 15.07(weil am dieser tag ich war frei in dienstplan), Samstag 23.07,Sonntag 24.07 zahlt er nicht. ist das korrekt ?

Wie viel tage muss meine Arbeitgeber mir bezahlen?

Zahlt das überhaupt meine arbeitgeber oder krankenkasse ?

Kennt jemand vielleicht gut aus.ich habe keine Erfahrung damit.

Wenn mann arbeitet 6 tage die Woche wird 6 tage bezahlt oder 7 tage oder 5 tage ?

Samstag und Sonntag wird auch bezahlt oder nicht ?

Danke schön in voraus.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    ganz einfach, die Zeit, die du gearbeitet hättest wenn du gesund gewesen wärst, die musst du auch bezahlt bekommen

    der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter und bei kleinen Firmen, die Umlagepflichtig sind bekommt der Arbeitgeber dann einen Teil von der Krankenkasse zurück, aber halt nur einen Teil. Die Höhe ist abhängig von der Krankenkasse und dem gewählten Umlagesatz.

  • vor 10 Jahren

    In der Küche kann man sich schon mal in den Finger schneiden, aber direkt dafür 15 Tage krank geschrieben kommt mir sehr merkwürdig vor, sei froh das Dich der Chef nicht zum Amstsarzt geschickt hat, er kann diese Schnittwunde gutachterlich bewerten lassen.

    Wenn Sehnen oder Bänder (evt Nerven) verletzt wurden, sind 15 Tage zu knapp (bzw. ein OP Termin ist avisiert), wenn nicht zuviel. dann solltest Du für die 12 Tage dankbar sein.

    Alles weitere geht aus dem Arbeitsvertrag und den Tarifvereinbarungen hervor, aber aus meiner Sicht: Beschwer Dich nicht!

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