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Darf das der Vermieter?

darf mein Vermieter ohne mein Beisein in die Garage, die ja zur Wohnung gehört und somit von uns gemietet und gezahlt wird?

oder allgemein gefragt, darf er überhaupt noch Sachen in dieser Garage lagern und diese bei Bedarf mal holen und zurück bringen????????

Mein Vermieter tut dies nämlich und das ärgert mich wahnsinnig.......

Update:

Nachtrag: Ja die is extra im Vertrag aufgeführt und kostet auch extra....... mich macht das so wütend, weil die auch da rein gehen wenn wir nicht dabei sind.....

Update 2:

@Tom : das habe ich meinem Freund auch schon vorgeschlagen aber der war nicht ganz einverstanden, wir wollen halt auch keine blöden Diskussionen führen mit denen.....aber jetzt weiss ich ja, dass wir im Recht sind......*WUT*

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Bis jetzt habt ihr dem Vermieter ein Nutzungsrecht an der Garage gewährt. Dieses könnt ihr jederzeit widerrufen. Am besten den Vermieter schriftlich auffordern innerhalb von 7 Tagen seine Sachen aus der Garage zu nehmen.

    Tut er dies nicht habt ihr mehrere Möglichkeiten - z.B. §§ 536, 536a BGB.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Sunny
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    wenn sie vertraglich zur Wohnung gehört oder gesondert mitgemietet wurde darf er das nicht!

  • vor 10 Jahren

    Nein, das ist Hausfriedensbruch, wenn er selber dort Sachen lagert kannst Du die Miete für die Garage einhalten und ihn auf Rückzahlung der bisher geleisteten Garagenmiete verklagen, auch wenn Du sie nutzt!

    Du kannst ihm also schriftlich mitteilen, das er seine Sachen binnen 10 Werktagen ais der Garage zu entfernen hat, er ohne Dein Einverständnis die Garage nicht mehr zu betreten hat.

    Dein Vermieter ist da im Unrecht, teile ihm mit (10Tages-Frist (s.o), das es Dich nervt, Wenn er nicht einsichtig ist Miete kürzen.

    Wenn er das nicht begreift: Einen Anwalt einschalten, keine Sorge: Er ist, wenn es keine Mitnutzungsvereinbarung der Garage im Mietvertrag gibt (da evt nochmal nachlesen), im Unrecht und zahlt auch die Anwaltskosten.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Also, wenn die Lage so ist wie du sie schilderst dann darf das der Vermieter definitiv nicht. Da du sicher keine Probleme mit dem Vermieter haben willst würde ich an deiner Stelle erst mal nett mit dem Vermieter sprechen und ihm mitteilen, dass dir das nicht recht ist. Vielleicht ist dann das Problem auch schon gelöst. Falls es der Vermieter nicht einsieht wende dich am besten an jemanden der sich mit der rechtlichen Lage besser auskennt als wir hier. In jeder größeren Stadt gibt es eine Mieterschutzvereinigung. Die wäre für mich die erste Anlaufstelle.

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  • vor 10 Jahren

    Tausche einfach das Schloß aus. Das Recht hast Du

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