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Mieterschutzbund kündigen (NRW/Hagen)?

Hallo,

ich bin seit geraumer Zeit im Mieterschutzbund und möchte dort nun austreten. Auf der Suche nach den Kündigungsbedingungen bin ich auf folgenden Satz gestoßen: "Es ist mir/uns bekannt,dass ein Austritt ensprechend der Kündigungsbedingungen in §4 Absatz 2 der Satzung nur mit einer Frist von einem Jahr zum Ende des Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief erfolgen kann". Ist es somit richtig, dass wenn ich nun kündige, die Kündigung zum 31.12.2012 und nicht mehr 2011 erfolgt?

Vielen lieben Dank im Vorraus.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Deine Einschätzung ist korrekt.

    Nachtrag: Die einjährige Kündigungsfrist bedeutet in diesem Fall, dass der Mieterverein nur einjährige Mitgliedschaften akzeptiert (hier immer auf ein Kalenderjahr bezogen). Dieses Vertragsrecht ist bei Versicherungen schon seit Jahren gängige Praxis. Weitere Beispiele lassen sich bestimmt finden.

  • vor 10 Jahren

    Das kann man so sehen, aber nicht alles was in den AGB steht ist auch immer wirksam. Hier halte ich die lange Kündigungsfrist und die Aufforderung nur mit eingeschriebenen Brief eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners.

    Man könnte dies juristisch mal prüfen lassen - heißt, zum 31.12.2011 austreten und nicht mehr weiter bezahlen. Abwarten, ob die Gegenseite Klage einreicht und auf das Urteil des Richters warten.

    Selbst in Gewerbeverträgen hat man eine geringere Kündigungsfrist.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
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