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Maxi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

Urheberrecht - Schadensersatz?

Heute habe ich einen von mir Geschriebenen Text in einem Bericht gesehen, ohne dass mein Name genannt wurde. Kann ich Schadensersatzansprüche stellen, weil ich dem Verlag ja nicht die Erlaubnis gegeben habe?

3 Antworten

Bewertung
  • TWally
    Lv 6
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Urheberrecht ist so'ne Sache. Da wird auch unterschieden wird Klein- und Großzitat, die je nach Lage durchaus legal sind.

    Ohne genau Kenntnis der Umstände (wo, was, wie, wieviel, was für ein Text) ist da kein rechtssicherer Tipp möglich.

  • vor 10 Jahren

    Ja und nein.

    Erstens musst Du nachweisen das Du den Text geschrieben hast. Dann musst Du beweisen das sich derjenige unrechtmäßig Deinen Text angeeignet hat.

    Hast Du den Text auf Deinem PC verfasst und ist er dort gespeichert, dann geht das relativ einfach. Aber woher hat derjenige Deinen Text? Hast Du den schon einmal online veröffentlicht? Wenn das so ist, dann kannst Du ebenfalls nachweisen wann dieser Text online erschienen ist.

    Mit all diesen Fakten kannst Du Dich dann an den Verlag wenden und um Richtigstellung bitten.

    Eine Klage dürfte wenig Aussicht auf Erfolg haben, es sei denn Du bist ein bekannter Autor dem etwas geklaut wurde.

    Ein kleiner Hinweis zu Urheberrecht in Deutschland: Hier gilt bereits das erste geschriebene Wort eines Artikels oder Romans als urheberrechtlich geschützt. Auch ohne das berühmte © Zeichen.

  • vor 10 Jahren

    Die entscheidende Frage ist: Woher hat der Verlag den Text?

    Wenn du ihnen den Text geschickt hast, wirst du ein Pech haben.

    Wenn sich der Verlag den Text von einer Seite kopiert hat, die du erstellst hast, dann kannst du gegen den Verlag vorgehen.

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