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Kann mir hier der Führerschein entzogen werden?

Nehmen wir mal an morgens beim Berufsverkehr fahre ich eine Straße entlang und auf einmal drängelt sich einer ganz dreist vor, ich überhole als Folge rechts und stelle mich mit meinem Auto quer auf die Straße, so dass der Drängler anhalten muss und ich ihn aus seim Auto zerren kann. Könnte man mir hier den Führerschein entziehen oder darf ich den behalten?

(Die Frage ist ernst gemeint!)

10 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 4
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Den Führerschein wirst Du wahrscheinlich nicht verlieren, Du bekommst aber wahrscheinlich eine Anzeige wegen Körperverletzung.

    Aber solches Gedankengut hat mich auch schon des öfteren beschlichen!

  • Tifi
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr mit Nötigung und Körperverletzung von deiner Seite - Klar geht dabei dein Lappen flöten, wahrscheinlich auch noch "Idiotentest"....

    Da muss man nicht unter Alk oder nicht legalen Substanzen stehen - deine Eignung als Fahrzeugführer erscheint fragwürdig.

  • vor 10 Jahren

    Nötigung,gefährlicher Eingriff in den Strassenverker, evtl. Körperverletzung

    Führerschein weg + MPU

  • vor 10 Jahren

    So ein Mensch hat nix am Steuer zu suchen. Punkte und eventuell ein Strafverfahren gibt es ganz sicher. Dängeln und vormogeln ist sicher nicht nett aber wer so überzogen reagiert ist nicht fähig ein Kfz zu führen.

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  • vor 10 Jahren

    Ich glaube schon, denn dann zweifelt man an deiner Psyche, bzw. du hast den Verkehrsfluss unterbrochen.

  • vor 10 Jahren

    Eigentlich sollte dein Geschreibsel hier schon ausreichen dir die Pappe wegzunehmen.

  • vor 10 Jahren

    Als erste muß ich Dir sagen, daß ein Rechtsverstoß gegen einen selbst nicht mit einem Rechtsverstoß "geahndet" werden kann. Während dein Drängler sich lt.StVO der Nötigung schuldig macht, kann man Dein Verhalten gleich in mehrfacher Weise rechtlich belangen: 1. Rechts überholen ist nur in Ausnahmesituationen erlaubt (alle Fahrspuren voll und die rechte Spur fährt nur unwesentlich schneller z.B. im Stau). ". Das Querstellen des Fahrzeuges im fließenden Verkehr kann Dir als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt werden. Dies wiederum ist kein Kavaliersdelikt , sondern erfüllt schon einen Straftatbestand. Dies wird aber nicht mit einem Bußgeld belegt sondern durch ein Gerichtsurteil. Dabei ist ein Fahrverbot sehr wahrscheinlich, da eine wissentliche und grobe Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wissentlich in Kauf genommen wird.

    Besser ist es das Kennzeichen des Dränglers aufzunehmen mit Ort und Uhrzeit und bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. Positiv wäre natürlich noch ein oder mehrere Zeugen.

    Quelle(n): StVO
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    So eine Aktion nennt sich : gefährliche Straßenverkehrsgefährdung ( Straftat ), die Nötigung im Straßenverkehr ( Straftat ), die Körperverletzung, die je nach Grad des raus zerrens, auch eine gefährliche Körperverletzung darstellt.

    § 224 StGB gefährliche Körperverletzung

    § 240 Abs 1 StGB Nötigung im Straßenverkehr

    § 315 c StGB gefährliche Straßenverkehrgefährdung

    gegen all diese § verstösst du, und somit wird dir unterstellt, das du die nötige sittliche als auch geistige Reife nicht hast, um im öffentlichen Straßenverkehr, ein Fahrzeug zu führen.

    Oh ja du wirst deine Fahrerlaubnis verlieren und dass so sicher, wie das Amen in einer Kirche.

    Sollte es ganz blöd für dich laufen und du schon öfters negativ aufgefallen sein, endet das mit Knast.

    "TM"

  • vor 10 Jahren

    ja kann man, weil das gefährliches eingreifen in den verkehr ist. da kommt der ungeschriebene § , lass ihn fahren in Kraft, der Klügere gibt nach.

  • vor 10 Jahren

    Dafür wird Dir der FS sicher entzogen und evtl. sogar mit einer haftstrafe geahndet.

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