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Muss er zahlen?????????

Im Saarländischen Numborn hat ein 16 Jähriger dafür gesorgt das ca.2000 Leute zu seiner Houseparty gekommen sind. Er hatte seine party über facebook geschaltet und sie aus versehen öffentlich gemacht..

Es sind schäden von ca. 50000 € verursacht worden, riesiges Polizei aufgebot und mehrere verhaftungen.

Muss meikel etwas bezahlen, er konnte ja nichts davor??? Videos siehe bei youtube unter Meikels Houseparty in numborn

16 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    In meinen Augen muss er nichts zahlen. Es kann jedem der Fehler unterlaufen, eine Veranstaltung aus Versehen öffentlich zu schalten. Sicher hat auch der seinen Fehler schnell bemerkt und korrigiert, nur war es dann eben zu spät. Für einen so kleinen Fehler, der jedem Nutzer unterlaufen kann, wäre eine Haftbarmachung überzogen und unangemessen.

    Edit: Sehr witzig, die Daumenrunterfraktion. Denkt ihr eigentlich auch mal nach wenn ihr andere schlecht bewertet oder macht es euch einfach Spaß? Da hat ein Jugendlicher sich anscheinend einfach bei einer an sich privaten Veranstaltung verklickt und sie aus Versehen öffentlich gemacht. Ich habe den Fall mal gegooglet. Er hat den Fehler gleich korrigiert, es sind trotzdem Leute gekommen. Dafür kann der nichts. Wenn jemand für Schäden aufkommen muss, dann die, die sie verursacht haben (sprich die ungebetenen Gäste) und nicht ein Junge, der einfach nen Fehler gemacht hat.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Da er, der Meikel als Verursacher des Debakel bekannt ist, können an ihn Schadensersatzforderungen gestellt werden.

    Das ist geregelt durch den § 823 BGB / Delikstrecht.

    hier nachzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz#Delikt...

    "TM"

  • Faust
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Ja, da er über 14 Jahre alt ist und damit strafmündig, darf er bis zu seinem Lebensende in Raten zahlen, außer, er gewinnt im Lotto und kann das mit einem Schalg abgelten.

  • vor 10 Jahren

    muss er zahlen????????? ja

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    dazu gibt es keine vergleichbaren gerichtsurteile.

    schwierig also, wie das bewertet wird.

    zumal vollkommen unklar scheint welche schäden da von wem verursacht wurden

  • vor 10 Jahren

    Nein er muss nicht zahlen. Er bekommt eine Ordnungsstrafe die sich so zwischen 100 und 300 Euro bewegt. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Anders wäre es er würde zu Straftaten aufrufen, aber das hat er ja nicht getan.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Um mal klar zu unterscheiden. Es gibt eine Strafmündigkeit, die ab 14 Jahre gilt und es gibt die Deliktfähigkeit, da ist man bereits ab 7 Jahre haftbar. Diese Deliktfähigkeit bedeutet, dass man für einen Schaden haftbar ist, wenn man geistig reif ist und nur dann. Man haftet also auch dann für einen Schaden, auch wenn man noch gar nicht strafmündig ist. Leider bringen ständig viele Leute -auch hier wieder- durcheinander!

    Hier liegt überhaupt keine Straftat vor, daher ist die Strafmündigkeit auch völlig belanglos. Ich sehe hier eher eine Delikfähigkeit und ein 16jährige setze ich schon ein gewisses Maß an geistiger Reife voraus. Daher sehe ich auch die Möglichkeit, dass er einen Teil der Kosten übernehmen muss. Ja, das geht auch als Minderjähriger. Auch das ist vielen gar nicht bewusst und viele verwechseln es ständig mit Strafmündigkeit

    Quelle(n): §§ 823-829 BGB, besonders der §828 BGB.
  • vor 10 Jahren

    Hoffe sehr, dass er dazu verurteilt wird, sämtliche entstandenen Schäden und Kosten im Laufe seines Lebens zu begleichen.

    Lese ich richtig "er konnte ja nichts dafür"? Gleichzeitig schreibst du aber auch "er hat dafür gesorgt".

    Kann nicht sein, dass wie so oft, die Allgemeinheit für die Dummheit oder den Spass Einzelner aufkommen muss. Denke auch darüber nach, dass diese Facebokk-Aktion die Handlung eines Nachahmers war.

  • ?
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Man gibt im Internet, besonders auf Facebook, NIEMALS seine Adresse bekannt.

    Grundsätzlich:

    Im Internet bewegt man sich mit fake-Daten.

    also:

    falscher Name, falsche Adresse

    DAS ist WICHTIG!

  • vor 10 Jahren

    "er konnte ja nichts davor" Das heißt dafür und Schuld sind natürlich immer die Anderen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Kommt auf die Polizei an,Heutezutage muss man ja schon zahlen wenn der Notarzt umsonst kommt.

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