Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ist der Zölibat nicht ein Verstoß gegen die Menschenrechte?

17 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Jeder Mann, der sich einmal zum Zölibat verpflichtet hatte (und das geschieht zumindest formal auf freiwilliger Basis) kann eine Ehe eingehen, ohne dass ihm Staat, Rechtswesen oder Gesellschaft etwas vorwerfen oder ihn zur Rechenschaft ziehen können!

    Der Zölibat existiert rechtlich nur innerhalb der römisch-katholischen Kirche. Also verstößt er nicht gegen die Menschenrechte.

    Das mag in früheren Jahrhunderten in rein katholischen Staaten anders gewesen sein. Aber das ist schon lange Vergangenheit. Kirche und Staat sind getrennt.

    PS: Kirche und Staat sind auch in Italien getrennt. Trotzdem haben es katholische Ex-Priester in Italien schwer in der Gesellschaft. Sie können weder Religionslehrer werden noch einen anderen herausfordernden und anspruchsvollen Beruf ergreifen, nicht weil der Vatikan das verbieten würde, sondern weil die Gesellschaft (nicht der Klerus) ehemalige Priester verachtet. Ich war drei Jahren in Italien, hatte aber auch vorher schon davon gehört. Italienische Ex-Priester versuchen nach meiner Erfahrung immer, nach Frankreich, Deutschland, in die USA oder in die Schweiz auszuwandern, wo sie mit ihrer Frau und Familie in Ruhe leben können.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Freiwillig anerkannter Verzicht ist kein Zwang und somit nicht strafbar, ob es versteckte Vorschubleistung zur Kinderschändung bedeutet mögen die Gerichte eines Tages klären.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Der Zölibat ist freiwillig. Wenn auch überholt und nicht von der Bibel vorgeschrieben. Es ist die freie Entscheidung der Menschen für Gott und gegen eine Ehe mit Kindern. Das weiß ein katholischer Pfarrer bevor er in seinen Dienst tritt.

  • vor 10 Jahren

    Meiner Auffassung nach nicht.

    Das Zölibat einzuhalten ist schließlich niemand gewzwungen, wer sollte jemanden daran hindern seine natürliche Sexualität auszuleben ?

    Kein Mönch, keine Nonne ist gezwungen im Kloster und im "Religions" - Verein zu bleiben, es ist heutzutage möglich diesen Verein und das Vereinshaus "Kloster" zu verlassen und ein Leben in der Realität zu führen.

    Ein Gelübde an irreale Gestalten ist rechtlich nicht bindend.

    Und da man sich damit freiwillig verpflichtet auf eine natürliche Funktion des Körpers zu verkneifen verstößt es aufgrund der FREIWILLIGKEIT auch nicht gegen die Menschenrechte.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • TWally
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Nein, denn die Menschenrechte schreiben keinem Menschen vor, in welcher Form er zu leben hat. Und sie hindern niemanden, sein Sexualleben in Form der Enthaltsamkeit zu gestalten.

    Wer's mog!

  • cx
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Die Regelung erscheint unmenschlich, nicht nur für die direkt betroffenen Kleriker sondern auch mittelbar für die Opfer von Missbrauch, der auch entsteht wegen der widernatürlichen Unterdrückung der Triebbefriedigung.

    Allein, alle Kleriker begeben sich freiwillig in den Zölibat, unterwerfen sich dieser Regel aufgrund einer eigenen Entscheidung. Deswegen liegt im Ergebnis kein Strafbestand vor. Das ist vergleichbar etwa jenen Freaks, die sich freiwillig einmauern liessen, um ihren höchstpersönlichen Weg zur Spiritualität zu erfahren. Oder auch die Geissler, die sich selbst malträtierten. Alles was man sich selbst antut gehört in den Bereich der Selbstbestimmung und mag zwar mitunter unmenschlich wirken, ist aber legal.

  • vor 10 Jahren

    Hallo keiner wird dazu gezwungen

  • vor 10 Jahren

    Nein, da sich die Betreffenden freiwillig dieser Regelung unterwerfen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Auch wenn es blödsinnig ist, es ist eine freie Entscheidung und daher sicherlich kein Verstoß.

  • vor 10 Jahren

    --nö ..sind doch " selbstgemachte Leiden " ..wenn man freiwillig in diesen Beruf bei eben diesem Verein will .......

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.