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17 Antworten
- erhardgrLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Jeder Mann, der sich einmal zum Zölibat verpflichtet hatte (und das geschieht zumindest formal auf freiwilliger Basis) kann eine Ehe eingehen, ohne dass ihm Staat, Rechtswesen oder Gesellschaft etwas vorwerfen oder ihn zur Rechenschaft ziehen können!
Der Zölibat existiert rechtlich nur innerhalb der römisch-katholischen Kirche. Also verstößt er nicht gegen die Menschenrechte.
Das mag in früheren Jahrhunderten in rein katholischen Staaten anders gewesen sein. Aber das ist schon lange Vergangenheit. Kirche und Staat sind getrennt.
PS: Kirche und Staat sind auch in Italien getrennt. Trotzdem haben es katholische Ex-Priester in Italien schwer in der Gesellschaft. Sie können weder Religionslehrer werden noch einen anderen herausfordernden und anspruchsvollen Beruf ergreifen, nicht weil der Vatikan das verbieten würde, sondern weil die Gesellschaft (nicht der Klerus) ehemalige Priester verachtet. Ich war drei Jahren in Italien, hatte aber auch vorher schon davon gehört. Italienische Ex-Priester versuchen nach meiner Erfahrung immer, nach Frankreich, Deutschland, in die USA oder in die Schweiz auszuwandern, wo sie mit ihrer Frau und Familie in Ruhe leben können.
- Anonymvor 10 Jahren
Freiwillig anerkannter Verzicht ist kein Zwang und somit nicht strafbar, ob es versteckte Vorschubleistung zur Kinderschändung bedeutet mögen die Gerichte eines Tages klären.
- Anonymvor 10 Jahren
Der Zölibat ist freiwillig. Wenn auch überholt und nicht von der Bibel vorgeschrieben. Es ist die freie Entscheidung der Menschen für Gott und gegen eine Ehe mit Kindern. Das weià ein katholischer Pfarrer bevor er in seinen Dienst tritt.
- vor 10 Jahren
Meiner Auffassung nach nicht.
Das Zölibat einzuhalten ist schlieÃlich niemand gewzwungen, wer sollte jemanden daran hindern seine natürliche Sexualität auszuleben ?
Kein Mönch, keine Nonne ist gezwungen im Kloster und im "Religions" - Verein zu bleiben, es ist heutzutage möglich diesen Verein und das Vereinshaus "Kloster" zu verlassen und ein Leben in der Realität zu führen.
Ein Gelübde an irreale Gestalten ist rechtlich nicht bindend.
Und da man sich damit freiwillig verpflichtet auf eine natürliche Funktion des Körpers zu verkneifen verstöÃt es aufgrund der FREIWILLIGKEIT auch nicht gegen die Menschenrechte.
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- TWallyLv 6vor 10 Jahren
Nein, denn die Menschenrechte schreiben keinem Menschen vor, in welcher Form er zu leben hat. Und sie hindern niemanden, sein Sexualleben in Form der Enthaltsamkeit zu gestalten.
Wer's mog!
- cxLv 6vor 10 Jahren
Die Regelung erscheint unmenschlich, nicht nur für die direkt betroffenen Kleriker sondern auch mittelbar für die Opfer von Missbrauch, der auch entsteht wegen der widernatürlichen Unterdrückung der Triebbefriedigung.
Allein, alle Kleriker begeben sich freiwillig in den Zölibat, unterwerfen sich dieser Regel aufgrund einer eigenen Entscheidung. Deswegen liegt im Ergebnis kein Strafbestand vor. Das ist vergleichbar etwa jenen Freaks, die sich freiwillig einmauern liessen, um ihren höchstpersönlichen Weg zur Spiritualität zu erfahren. Oder auch die Geissler, die sich selbst malträtierten. Alles was man sich selbst antut gehört in den Bereich der Selbstbestimmung und mag zwar mitunter unmenschlich wirken, ist aber legal.
- Anonymvor 10 Jahren
Auch wenn es blödsinnig ist, es ist eine freie Entscheidung und daher sicherlich kein VerstoÃ.
- BernardLv 7vor 10 Jahren
--nö ..sind doch " selbstgemachte Leiden " ..wenn man freiwillig in diesen Beruf bei eben diesem Verein will .......