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Kann man parallel zum horizontalen Gewerbe auch noch ein senkrechtes ausüben...?
...vielleicht mit Steuerklasse 6 ?
Oder geht das rein mathematisch gesehen gar nicht ?
10 Antworten
- Anonymvor 10 JahrenBeste Antwort
die geometrie geht da von 90 grad unterschied aus.
parallel wird es also nicht gelingen
- mytilenaLv 7vor 10 Jahren
Ein Callboy kann das schon, wenn er noch Zeit dazu hat, vielleicht als "Eckensteher Nante". :-))
- Anonymvor 10 Jahren
Ja, zum Beispiel so:http://www.youtube.com/watch?v=IuHLyT6Ll74&feature...
vereint horizontale sowie vertikale Momente....
Lohnsteuerklasse VI (6)
Die Lohnsteuerklasse VI wird eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigt. AuÃerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten, wenn der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte schuldhaft nicht vorlegt. Diese Lohnsteuerklasse verursacht die höchste Steuerbelastung, weil auÃer dem Altersentlastungsbetrag keine Freibeträge berücksichtigt werden. Da die Einkünfte des ersten Beschäftigungsverhältnisses nicht bekannt sind, wird hier wesentlich mehr einbehalten als in den anderen Steuerklassen.
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- ?Lv 7vor 10 Jahren
Sicherlich..als Tabeldäncerin...
Wenn die Katze aus dem Haus ist..
tanzen die *Mäuse* auf dem Tisch
- zufallssurferLv 4vor 10 Jahren
Ich glaube da braucht man ein Talent dafür, denn nicht jeder hat die Begabung.
Ich wollte mit 18 mal Tabledance machen weil ich gesehen hab dass die Tänzerinnen immer Geld zugesteckt bekommen. Ich hatte mir das mal durchgerechnet, und hätte nur jeden Abend 4 Stunden tanzen brauchen und wäre dann mit nem Bikini voll Geld nach Hause gekommen.
Als ich das meiner Mutter erzählte was ich vorhab, schüttelte sie nur den Kopf, und sagte, "Lass es sein, Klaus."
- NerestroLv 5vor 10 Jahren
Klar, nach unten hin wird es aber dunkel, dann wirst du auf dem Schwarzmarkt landen. Und gehst du nach oben, stehst du über den Dingen (Bezahlung etc.). Dies nennt sich dann Ehrenamt...;)
Oh man, ich bin müde.. ;))
Gute Nacht
- Anonymvor 10 Jahren
Das senkrechte ist automatisch im horizontalen Gewerbe inbegriffen.
Zuhause zeigt er nach unten, dort nach oben.
Steuerklasse erübrigt sich.
Meistens ein Nebenjob.
;)
- JocolibriLv 7vor 10 Jahren
Zumindest sind die Bewegungen dabei eher senkrecht,
wobei senk - als sinken (Senkblei)
und recht - als richtig ja eher eine Richtung beschreibt als eine Bewegung.
Nur ohne Bewegung bleibt Mann auf dem Punkt.
Bezeihen wir uns speziell auf Gewerbe, so ist der Horizont davon abhängig, wohin man schaut und das man schaut. Mit geschlossenen Augen erkennt man keinen Horizont und das Gewerbe floriert, denn wenn man ein Geschäft daraus macht, unkenntlich, undefinierbares zu verkaufen, dann weitet sich die Käuferschicht aus und es gibt kaum Reklamationen.
Steuerklasse 6 wäre für das Gewerbe sicher passend, wobei ich dies auf die dienstleistenden Menschen beschränken würde. Zuhälter und Bordellbesitzer kämen bei mir in die Steuerklasse 13
Aber dann schon das Ganze regulär mit Versicherung und Frührente.
LG Jo
- neroneLv 7vor 10 Jahren
Klar geht das - in der Highclass - das tun sogar manche, in den Teppichetagen^^