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Vereins eintragung.....?
Hi,
ich möchte mit Freunden einen Verein Gründen.
Kann ich jezt den Verein eintragen lassen? (bin 14)
Ich hab im BGB nachgeschaut, da steht nicht dass man volljährig sein muss.
6 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Ihr müsst 7 Leute sein und wie hier schon erwähnt benötigst du § 107 BGB, also die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters sowie eine Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt).
- FredLv 7vor 10 Jahren
Deinen eigenen Verein mit deinen Freunden kannst du nennen, wie du willst. Den brauchst du auch nirgends wo anmelden. Um einen eigetragenden Verein zu gründen, bist du nicht geschäftsfähig.
- willouLv 7vor 10 Jahren
Es ist keine Frage der Volljährigkeit.
Bei der Gründung müssen die Gründer GESCHÃFTSFÃHIG sein,
also i. d. R. achtzehn Jahre alt sein. Sie dürfen weder entmündigt
noch geisteskrank sein. Ist ein Gründer beschränkt geschäftsfähig,
also sieben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt, kann er sich an
der Gründung beteiligen, wenn er dadurch lediglich einen
rechtlichen Vorteil erlangt (§ 107 BGB)
Und hier kannst Du Dich eingehend informieren:
- WilkenLv 7vor 10 Jahren
Man sollte volljährig sein, allein schon der Haftung wegen. Anmelden kann man den Verein beim zuständigen Amtsgericht. Satzung nicht vergessen.
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- vor 10 Jahren
Schau noch mal ins BGB § 2. Du musst noch vier Jahre warten. Denk dran, wie bei Schneewittchen müsst ihr mindestens 7 Zwerge sein, mit 6 Mitgliedern gibt es noch keinen e.V.
- Anonymvor 10 Jahren
Die Frage hast du dir ja schon selber beantwortet!!
Wenn es heisst, dass du Volljährig sein musst, bedeutet das: Du musst 18J. oder älter sein.
LOSGISCH