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Maxi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

Vereins eintragung.....?

Hi,

ich möchte mit Freunden einen Verein Gründen.

Kann ich jezt den Verein eintragen lassen? (bin 14)

Ich hab im BGB nachgeschaut, da steht nicht dass man volljährig sein muss.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Ihr müsst 7 Leute sein und wie hier schon erwähnt benötigst du § 107 BGB, also die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters sowie eine Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt).

  • Fred
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Deinen eigenen Verein mit deinen Freunden kannst du nennen, wie du willst. Den brauchst du auch nirgends wo anmelden. Um einen eigetragenden Verein zu gründen, bist du nicht geschäftsfähig.

  • willou
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Es ist keine Frage der Volljährigkeit.

    Bei der Gründung müssen die Gründer GESCHÄFTSFÄHIG sein,

    also i. d. R. achtzehn Jahre alt sein. Sie dürfen weder entmündigt

    noch geisteskrank sein. Ist ein Gründer beschränkt geschäftsfähig,

    also sieben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt, kann er sich an

    der Gründung beteiligen, wenn er dadurch lediglich einen

    rechtlichen Vorteil erlangt (§ 107 BGB)

    Und hier kannst Du Dich eingehend informieren:

    http://www.burhoff.de/verein/inhalt/wieentsteht.ht...

  • Wilken
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Man sollte volljährig sein, allein schon der Haftung wegen. Anmelden kann man den Verein beim zuständigen Amtsgericht. Satzung nicht vergessen.

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  • vor 10 Jahren

    Schau noch mal ins BGB § 2. Du musst noch vier Jahre warten. Denk dran, wie bei Schneewittchen müsst ihr mindestens 7 Zwerge sein, mit 6 Mitgliedern gibt es noch keinen e.V.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Die Frage hast du dir ja schon selber beantwortet!!

    Wenn es heisst, dass du Volljährig sein musst, bedeutet das: Du musst 18J. oder älter sein.

    LOSGISCH

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