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Kündigung eines Abos per Fax rechtskräftig?
Habe ein Zeitschriften-Abo fristgerecht per Fax gekündigt, und auch dazu geschrieben, daß man sich bitte kurzfristig bei mir melden soll, falls ein Fax für die Firma nicht bindend sein sollte. Ist jetzt eine Woche her, habe aber weder eine Bestätigung noch sonst eine Rückmeldung. Ob ich davon ausgehen kann, daß die Kündigung wirksam ist? Dank für Eure Hilfe!
4 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Schwierig, der BGH sagt ein "OK" auf dem Sendebericht reicht nicht aus, um die Übermittlung einwandfrei zu beweisen.
Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 30.9.2008 - 12 U 65/08) meint dazu, das es u.U. ausreichend sein kann.
Vor allem muss die Kündigung unterschrieben sein.
Nicht alle Verträge kann man per Fax kündigen - Abos oder Versicherungen schon.
Bei einem Einwurfeinschreiben ist man auf der sicheren Seite.
- Anonymvor 10 Jahren
Ist nach er heutigen Rechtsprechung gültig!
- Robert SLv 7vor 10 Jahren
Bei so was ist es Heute zu Tage durchaus üblich per Fax oder E Mail zu kündigen.
Kommt innerhalb 2 Wochen keine Antwort eben nach fragen und auf deine Kündigung vom Datum usw hinweisen.
Quelle(n): Wissen. - leinadbhvLv 6vor 10 Jahren
Ja, ist es.
Meist dauert es ein wenig bis die Kündigung zugeschickt wird.
Im Zweifelsfall einfach nochmal nachfragen.