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Bei Umtausch nur Ware oder auch Versandkosten zahlen?
Ich hab mir bei Bonprix 2 Kleider bestellt, von denen ich eins zurückschicke. Muss ich jetzt nur das eine Kleid, das ich behalte bezahlen, oder auch die Versandkosten?
Also ich will nur das eine Kleid behalten, und für das andere auch kein größeres oder kleineres sondern lediglich das eine haben.
@another_nick2006 Oo es geht hier nur um ein kleid, das ich am freitag zugeschickt bekommen hab oO
6 Antworten
- GeliLv 5vor 10 JahrenBeste Antwort
Die Versandkosten musst du mitbezahlen...aber dafür kannst du ja das was du wieder zurückschickst unfrei versenden.
Nachtrag:
Wie schon gesagt...die Versandkosten trägst du...es gibt Versandhäuser da bekommst du ab einem gewissen Betrag die Ware Versandkostenfrei...aber bon prix gehört - meines Wissens - nicht dazu.
Also sobald du etwas behältst, zahlst du....solltest du beide Kleider zurücksenden zahlst du gar nichts.
@another...
aber hier geht es ja "nur" um eine Teil-Rücksendung....da sie etwas behält, zahlt sie...
- ProfessoressaLv 7vor 10 Jahren
Die Versandkosten muÃt Du auch zahlen, dafür kannst Du aber sicher verdsandkostenfrei das Kleid zurückschicken.
- DanielaLv 4vor 10 Jahren
Geli hat Recht!
Sobald Du etwas aus der Lieferung behalten möchtest zahlst Du auch die Versandkosten im Gegenzug ist die Rücksendung bei Bon Prix ja immer kostenlos!
- vor 10 Jahren
Bei Bonprix ist es so, dass du die Ware KOSTENFREI zurückschicken kannst. Sicher!
Du erhälst einen Retourenaufkleber. Wenn du den auf dein Paket klebst und es dann bei einem Hermes-Shop abschickst, kostet es dich nichts, auch bei einem Warenwert unter 40 Euro.
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- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 10 Jahren
Umtausch oder Wandlung oder Rücktritt aus Fernabsatzgesetz?
Wandlung dient der Nachbesserung eines Mangels und fällt somit unter den Schadenersatz den der Händler zu zahlen hat. Das gilt aber nur wenn die Ware einen Mangel hat und der Umtausch gegen eine fehlerfreie Ware erfolgt.
Bei reinem Umtausch wegen gefällt nicht ist das eine freiwillige Leistung des Händlers. Hier kann die die AGB des Händlers weiter helfen. Denn hier legt der Händler fest wer die Versandkosten zu zahlen hat.
[1] Bei Wiederruf nach Fernabsatzgesetz hast du nach Fernabsatzgesetz (14 Tage Rückgaberecht) Hats du nach BGH Urteil vom 7. Juli 2010 nichts zu zahlen. [2]
@Geli das ist zwar die allgemeine Praixis, aber die entspricht in keinster Weise der Rechtslage. Sie gilt nur für Kaufleute also im Rahmen des HGB. Dieses hat aber für privatleute keine Wikung.
"Also ich will nur das eine Kleid behalten, und für das andere auch kein gröÃeres oder kleineres sondern lediglich das eine haben."
Da fehlt noch einiges innerhalb von 2 Wochen oder nicht. War das 2. Kleid fehlerhaft oder nicht.
Wenn es innerhalb der 2 Wochen war dann muà lediglich ein ANTEILGER Versandkostenanteil DER EMPFANGENEN Ware gezahlt werden. Für die Rücksendung ist garnichts zu zahlen. Siehe BGH Urteil.
Ebenso wenn das zweite Kleid Mängelbehaftet war.
Die Passage §3 in den AGBs kannst du übrigens vergessen da er nichtig ist. Siehe BGH Urteil.[2]
http://www.bonprixservice.de/bp/bestellung/agb.htm...
"@another_nick2006 Oo es geht hier nur um ein kleid, das ich am freitag zugeschickt bekommen hab oO". Dann machst du von deinem Wiederrufsrecht gebraucht. 3 Möglichkeiten. Was du davon machst hängt davon ab wie streitlustigf du bist, denn ein Prozess kostet immer Zeit.
1. Bist du streitlustig dann schreibst du einen schriftlichen Wiederruf und bittest sie die Ware abholen zu lassen. Nachweis nicht vergessen.
2. Willst du dich nicht rumärgern dann zahlst du den Versand der Rücksendung und ziehst aber den Versand bei der Rechnung ab. Gleichzteitig weist du darauf nin das §3 der AGB's von BonPrix nichtig ist. Verweis auf das schon erwähnte BGH Urteil
3. Für die paar Euro lohnt es nicht zu streiten, du zahlst Rücksendung und die Rechnung mit Versand.
Quelle(n): [1] http://www.gutefrage.net/frage/bekommt-man-beim-fe... [2] http://www.itespresso.de/2010/07/09/bgh-erweitert-... - Anonymvor 10 Jahren
Unter einem Warenwert von 40,-€ muss der Käufer (also du) die Versandkosten einer Rücksendung tragen.