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Mein Roller wurde ohne Erlaubnis verschoben wie kann ich dagegen vorgehen?

Ich habe meinen Roller auf einem normalen Öffentlichen Parkplatz vor meinem Haus geparkt und es ist schon mehrmals vorgekommen, dass ein Autofahrer einfach meinen Roller genommen hat und ihn auf den Bürgersteig gestellt hat!! Da darf der Roller aber laut Gesetz nicht stehen, da ich sonst ein Knöllchen bekomme.

Was kann ich machen um den Leuten die meinen Roller ohne Befugnis verschoben haben einen Denkzettel zu verpassen??? Kann ich mit irgendwelchen Paragraphen argumentieren und auch zur Polizei gehen???

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Na ja ein gekennzeichneter Parkplatz ist laut STVO "Kraftfahrzeugen" vorbehalten, also Fahrzeugen die schneller als 60 Km/h sind und mit einem "richtigen Kennzeichen" ausgestattet sind. ( Auto, Motorrad, LKW, Panzer, Bus u.s.w )

    Ein Roller der max 45 Km/h schnell ist und nur über ein "Versicherungskennzeichen" verfügt, hat ergo, nicht das recht, einen Parkplatz zu okkupieren.

    leider hat ein Roller auch nicht das Recht, sich auf einen Gehweg zu stellen. Aber ist es auch nicht einem Autofahrer gestattet, einfach einen Roller aus einer Parklücke zu entfernen, das muss dann durch die Ordnungsbehörde angeordnet werden.

    Echt keinen Ahnung wie das zu lösen wäre.

    "TM"

  • Josch
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    ich würde mir eine alarm anlage kaufen die bei bewegen des rollers anschlägt denke mal das es dann aufhört mit dem verschieben.

  • vor 10 Jahren

    Eigentlich kannst du nicht viel machen. Ich kenne den Parkplatz nicht, vielleicht hast du die Möglichkeit den Roller mit einem handelsüblichen Seilschloss an einem Laternenpfhal o.ä. zu befestigen. Ein unbefugter Gebrauch nach § 248 b StGB, der hier angesprochen wurde, dürfte hier nicht vorliegen, da das einfache Wegschieben um wenige Meter, nicht dafür ausreicht.

  • vor 10 Jahren

    Wenn Du den Täter nicht direkt antriffst wird's schwierig gegen ihn vorzugehen. Das Beste wird es wohl sein wenn Du jedesmal eine Anzeige wegen unbefugter Benutzung erstattest, da hast Du nicht direkt was von, wenn Du jedoch ein Knöllchen kriegst und dagegen Widerspruch einlegst sind Deine Chancen besser das Du nicht zahlen mußt, wenn Du mit den zurückliegenden Anzeige(n) belegen kannst das Dritte Deinen Roller falsch geparkt haben.

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  • Raik
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    was hier wieder für ein Quark geschrieben wird! Damit könnte man das Lexikon der Rechtsirrtümer bereichern!

    Lass die Polizei aus dem Spiel. Der Verschieber begeht keine Straftat, sondern eine Besitzstörung. Und das ist Zivilrecht, da hat die Polizei nichts mit zu tun.

    Du hast gegen den Verschieber drei Ansprüche:

    - Beseitigung der Besitzstörung (wenn der Akt vollzogen ist wenig sinnvoll)

    - Schadenersatz (greift ohne Schaden auch nicht, außer wenn Du ein Knöllchen bekommen hast)

    - künftiges Unterlassen

    Das dritte ist Deine schärftste Waffe. Wenn Du weißt, wer den Roller verschiebt, kannst Du ihm per Anwalt eine Unterlassungserklärung zustellen lassen. Die ihn Geld kostet und im Fall einer Zuwiderhandlung noch mehr Geld.

    Da aber auch die Unterlassungserklärung mit Kanonen auf Spatzen schießt ist es vielleicht am besten, wenn Du mit dem Störer erst einmal redest und ihm erklärst, dass Du auf der Straße aber nicht auf dem Bürgersteig stehen darfst.

    Oder Du suchst für den Roller eine Nische auf dem Bürgersteig oder auf der Straße wo er nicht stört. Meist wird es auch auf dem Bürgersteig nicht geahndet.

    Quelle(n): www.verkehrsportal.de
  • vor 10 Jahren

    Roller und Motorrad darf man auf dem Bürgersteig abstellen, sowas wird im allgemeinen geduldet. Rede mit dem Parkverschieber, evtl. könnt ihr euch ja einigen. Ggf. mit Anzeige drohen wegen Sachbeschädigung

  • vor 10 Jahren

    Polizei auf jeden Fall

  • Bengel
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Du kannst nur die Polizei verständigen, wenn Du sowas siehst, Foto machen (da hat das Fotohandy wieder einen Vorteil) und Anzeige erstatten.

  • vor 10 Jahren

    Dieser Mensch hatte nicht das Recht den Roller von dem Parkplatz zu heben oder zu rollen damit er sich den Parkplatz einnehmen kann.

    Laut Gesetz ist dies eine Straftat und man kann diesen Menschen Anzeigen.

    In diesem Fall wäre das ein versuchter Diebstahl.

    Am besten sofort das Kennzeichen notieren, Roller auf beschädigung überprüfen und die Polizei zu Hilfe rufen.

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