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Kann man auch ohne Antrag für tot erklärt werden?

Gesetzter Fall, ein 70jähriger ohne nennenswertes Vermögen und Angehörige verschwindet spurlos.

Gibt es einen amtlichen Automatismus, der ihn nach einer Zeit für tot erklärt ?

40 Jahre nach seinem Verschwinden ist er mit Sicherheit tot ....

Wie verhält es sich bei einem 30jährigen der verschwindet, wenn kein Antrag gestellt wird ihn für tot zu erklären ?

Da es nicht verboten ist spurlos zu verschwinden, was erwartet einen Staatsbürger, der auf Antrag für tot erklärt wurde und der danach wieder auftaucht ?

Im Besonderen wenn er verheiratet war, auf Antrag für tot erklärt wurde , seine Frau neu geheiratet hat ?

Da er ja wieder da ist und seine Identität nachgewiesen ist ?

Update:

@Gina

"Frägt sich nur "Wohin er abtauchen will, "

Das ist nicht schwer wenn man jung ist. Du kannst in Lateinamerika leben und überleben ohne Dich je irgendwo zu melden. Du kannst 15-20 Jahre in der Légion Étrangère im dienen und Deine Retrette in Quebec verleben bis zum Ableben, ohne das Dich Schulden oder sonst etwas behelligen. Wenn Man nicht Staatsfeind Nr 1 ist.

Der Mann einer Bekannten hat 20 jahre illegal in Antwerpen gelebt, nicht gemeldet und nicht straffällig, Gelegenheitsarbeiter im Hafen.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    es ist schon mal nicht so einfach, jemanden für tot erklären zu lassen.

    hier mal mehr dazu.

    http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_todeserk...

    http://www.gesetze-im-internet.de/verschg/BJNR0118...

    ist aber jemand für tot erklärt worden und seine ehefrau hat sich neu verheiratet, ist die neu eingegangene ehe aber rechtsgültig.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das heisst, dass jede Anordnung, Entscheidung nach den Verwaltungsvorschriften durchgeführt und dokumentiert werden muss. Das gilt für jede natürliche Person, wenn sie für tot erklärt werden soll.

    Hinweis für die Paste+Copy Strategen wie unsere Anna: Weniger ist oftmals mehr, guter Tipp: künftig bitte nur den Link posten, lesen können wir selbst.

  • vor 10 Jahren

    Geregelt ist das Ganze im Verschollenheitsgesetz.

    Für tot erklärt werden kann nur, wer mindestens 10 Jahre verschollen ist. Oder wer 5 Jahre verschollen ist und zum Zeitpunkt der Für-tot-Erklärung über 80 war. (§ 3 VerschG)

    Den Antrag stellt der Staatsanwalt, gesetzliche Vertreter, Ehegatten, Kinder oder wer ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung hat. (§ 16 VerschG)

    Das Amtsgericht macht dann ein sog. "Aufgebot" ("meld dich oder du wirst für tot erklärt"). Die Aufgebotsfrist beträgt in der Regel 1 Jahr. (§ 21 (2) VerschG)

    Danach kann der Betreffende für tot erklärt werden.

    Quelle(n): VerschG
  • vor 10 Jahren

    Wenn man 2 Jahre spurlos verschwunden ist, kann

    eine amtliche Anträge auf für Tod erklären geben.

    Ausnahme mit 3 Monaten sind zB Flugzeugabstürze.

    Wenn man dann wieder irgendwo auf der Welt etwas zu lebendig auftaucht,

    wird es sicher Nachforschungen geben.

    Alleine wegen Lebensversicherungen usw.......

    Ehepartner , Erbgut usw wird dann gerichtlich ausgehandelt.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Also "Mord ohne Leiche" hab ich ja schon mal gehört.

    Aber wenn jemand so einfach spurlos verschwindet, ohne irgendwelche Beweismittel oder Hinweise (auf Mord, Tod usw.) wird man wohl eher als Vermisst bezeichnet.

    Oder als Verschollen.

    Aber als tot erklärt glaub ich eher nicht.

    Da stelle ich mich auch die Frage, wie die Frau dann wieder heiraten kann, wenn keine Scheidung begangen wurde.

    Es gibt vielleicht Ausnahmen, dass man nach einer gewissen Zeit dann, wenn der Vermisste wirklich nicht mehr auftauchen sollte, vom Gericht oder so geschieden wird.

    Aber die Frau des Vermissten oder Verschollenen muss aber auch schon nachweisen können, dass sie wirklich net weiss, wo ihr Mann ist. Denn in Ausnahmefällen kann man die Frau auch inspizieren lassen, was sie macht.

    Hört sich jetzt wie eine Krimigeschichte von mir an, ist aber auch wirklich so.

    Denn, so wie du schreibst, sollte der Vermisste oder Verschollene wieder auftauchen, könnte man (falls eine Lebensversicherung oder so abgeschlossen wurde) schweren Verdacht auf Versicherungsbetrug schöpfen.

    Aber an sich: Antrag auf Toterklärung wird wohl ohne Hinweise oder Sonstiges schwer sein.

    Verboten ist es niemandem, unterzutauchen. Frägt sich nur "Wohin er abtauchen will, wenn sein Bankkonto überwacht werden würde (denn von irgendwas muss er ja leben), und solang sein Bankkonto aktiv ist......." Dann, falls er Schulden hat und man nach ihm fahnden möchte, irgendwer, besonders wenn er noch im Inland unter gleichem Namen lebt, wird ihn erkennen und verpetzen.

    Also hört sich echt verzwickt an.

    MfG

    Gina M.

  • Bengel
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    NEIN!

    Es bedarf immer eines begründeten Antrages und der gerichtlichen Feststellung des Todes.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    ich bin mir da net so sicher aber in deutschland nein aber in den usa vieleicht aber deine papiere werden ja dann ungültig und der zoll.... duweißt was ich meine

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    > Gibt es einen amtlichen Automatismus, der ihn nach einer Zeit für tot erklärt ?

    Automatismus wohl nicht, da die Todeserklärung eines Verschollenen durch den Richter erfolgt und der nicht aus eigenem Antrieb tätig wird.

    > Gesetzter Fall, ein 70jähriger ohne nennenswertes Vermögen und Angehörige verschwindet spurlos

    § 3 Verschollenheitsgesetz:

    "(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind."

    > Wie verhält es sich bei einem 30jährigen der verschwindet

    Insbesondere bei jungen Menschen spielt eine Rolle, wo und unter welchen Umständen sie verschwunden sind, siehe §§ 4-7 VerschG. Wenn die letzte gesicherte Information über den 30jährigen war, dass er sich an Bord eines abgestürzten Flugzeuges befunden hat, wird man ihn eher für tot erklären, als wenn er 1 Million € Schulden hat und von heute auf morgen "unbekannt verzieht".

    > was erwartet einen Staatsbürger, der auf Antrag für tot erklärt wurde und der danach wieder auftaucht ?

    § 30 VerschG:

    (1) Hat der Verschollene die Todeserklärung überlebt, so kann er oder der Staatsanwalt ihre Aufhebung beantragen.

    > Im Besonderen wenn er verheiratet war, auf Antrag für tot erklärt wurde , seine Frau neu geheiratet hat ?

    § 1319 BGB:

    "(1) Geht ein Ehegatte, nachdem der andere Ehegatte für tot erklärt worden ist, eine neue Ehe ein, so kann, wenn der für tot erklärte Ehegatte noch lebt, die neue Ehe nur dann wegen Verstoßes gegen § 1306 aufgehoben werden, wenn beide Ehegatten bei der Eheschließung wussten, dass der für tot erklärte Ehegatte im Zeitpunkt der Todeserklärung noch lebte.

    (2) Mit der Schließung der neuen Ehe wird die frühere Ehe aufgelöst, es sei denn, dass beide Ehegatten der neuen Ehe bei der Eheschließung wussten, dass der für tot erklärte Ehegatte im Zeitpunkt der Todeserklärung noch lebte. Sie bleibt auch dann aufgelöst, wenn die Todeserklärung aufgehoben wird."

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