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Wie hoch sind die Erfolgsquoten bei Einklagung von Nebenkosten?

Wenn man 2 Nebenkostenabrechnungen einklagen möchte, weil der Vermieter diesen nicht nach kommt und auch auf Anwaltsschreiben nicht reagiert, wie hoch sind die Chancen, vor dem Gericht entweder a) Klage auf Rückzahlung der kompletten Nebenkosten der jew. Jahre wegen Nichtnachkommens oder b) auf Erstellung der Nebenkosten nachträglich?

Mein Anwalt legt mir Druckmittel a) nahe. Ich müßte aufgrund der Höhe der Nebenkosten ziemlich viel im Voraus an Gericht & Anwalt leisten, die ich nur von der Gegenseite zurück bekomme, wenn ich 100% gewinne. Trotz das ich davon ausgehe, dass ich bei Variante b) nur 100 Euro zurück erhalte, spekuliert mein Anwalt darauf, dass a) klappen könnte. Gibt zwar auch erfolgreiche Urteile auf gesamte Rückzahlung - bin dennoch sehr unsicher.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn das Mietverhältnis noch besteht, kannst du nicht die gesamt bezahlten Vorauszahlungen einklagen. Das geht nur, wenn das Mietverhältnis beendet ist und keine formell wirksame Betriebskostenabrechnung vorliegt.

    Frist zur Forderung einer ordnungsgemäßen Abrechnung beträgt für den Mieter 3 Jahre.

    Nach der Ausschlussfrist (§ 556 BGB) muss der Mieter keine Nachzahlung mehr leisten. Auf ein Guthaben hat der Mieter einen Anspruch.

    Besteht das Mietverhältnis noch, kann man ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB anwenden und auf eine ordnungsgemäße Abrechnung klagen.

    Beim Amtsgericht ist es wie auf hoher See, nur der Himmel und der liebe Gott wissen wie es ausgeht.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Das ist mit allem immer das Risiko : Du steckst viel hinein, und bekommst wenig bis nichts heraus.

    Mit den Gesetzen, und den ganzen Faktoren der Gegenseite ist das nicht Kalkulierbar ob Du gewinnst.

    Am Ende kommt die Frage, ob es um den Sieg, oder dem Geld geht.

    Viel Glück.

  • vor 10 Jahren

    Alle Nebenkosten wirst Du nicht zurück bekommen. Jedem Richter ist klar, dass Nebenkosten angefallen sind. Nur der Anwalt geht wegen seines Honorars auf die höchste Summe. Die Gerichtskosten werden dann anteilsmäßig verteilt.

    Teile dem Vermieter mit, dass Du ab sofort keine Nebenkosten mehr zahlst, bis die Abrechnungen vorliegen. Auch Rückwirkend ist fraglich, ob Du damit durchkommst

  • vor 10 Jahren

    Also ich kann nur aus meiner Erfahrung beurteilen, dass nur in den seltesten Fällen in der Nebenkostenabrechnung eine Überzahlung durch den Mieter entsteht. In den meisten Fällen muss der Mieter eine Nachzahlung leisten. Diese Tendenz ist insbesondere in den letzten 15 Jahren zu erkennen, da die Vermieter durch kleingerechnete Nebenkostenvorabzahlungen die Heizungs- und Warmwasserkosten der zu vermietenden Wohnung als günstig anbieten können. Rechnet man nach der ersten Betriebskostenabrechnung genau nach, erkennt man meistens, dass nur die ohnehin fixen Nebenkosten durch die Vorabzahlung gedeckt sind. Verbrauchsabhängige Kosten sind in der Vorabzahlung meist nur zu ca. 20% berücksichtigt. Alles Augenwischerei!

    Bei meinen drei letzten Wohnungen in Deutschland gelang es nur in den Jahren, in denen ich verteilt mindestens 7 Monate nicht anwesend war, größere Nachzahlungen zu vermeiden.

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  • vor 10 Jahren

    Weil er zuviel verlangt hat Goethe, wohnst du noch daheim?

  • ?
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe.

  • vor 10 Jahren

    Du hast als Mieter 2 Jahre Zeit um deine Ansprüche aus Nebenkostenabrechnungen geltend zu machen.

    Umgekehrt hat der Vermieter nur 1 Jahr Zeit seine Ansprüche dir gegenüber geltend zu machen.

    Ich würde es mit Mietkürzung versuchen falls der sich quer stellt.

    Wenn weniger oder keine Kohle mehr kommt werden die meistens wach.

    Der Vermieter ist verpflichtet dir jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung zu schicken, ansonsten könntest du ihn wegen Mietbetrug anzeigen.

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