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8 Antworten
- vor 10 JahrenBeste Antwort
Ein Klassensprecher, kann den Lehrer garantiert nicht vom Unterricht ausschließen...schließlich bringt euch der Lehrer ja was bei, wer solls sonst machen?
- katzenmami69Lv 7vor 10 Jahren
Natürlich nicht. Aber er darf sich jederzeit an den Direktor wenden, der das Recht dazu hat - und unter Umständen auch die Pflicht.
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- exenterLv 7vor 10 Jahren
Das ginge wohl zu weit. Das Sagen über die Lehrer hat der Direktor, nicht der Sprecher einer Klasse.
- BengelLv 6vor 10 Jahren
??? Seid ihr noch zu retten? Was habt ihr für Ideen .....
Schon die Logik ist absurd. Unterricht ohne Lehrer? Wer soll euch dann unterrichten? Euer Klassenkaspar?
Solche Fragen sind Zeichen erheblicher schulischer und intellektueller Defizite. Ihr solltet die Köpfe in Schulbcher stecken und lernen anstatt euch solchen dämlichen Gedanken hinzugeben
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@kalle Blumkwist, hast DU Schulbildung? Ich frage, weil Du so gar nicht kapiert hast worum´s hier geht ...;)))
- Anonymvor 10 Jahren
Wenn es dafür gute Gründe gibt, darf das in Deutschland jedermann, nicht nur der Klassensprecher, gestützt auf das Recht in § 127 Abs. 1 StPO.
- vor 10 Jahren
Nein, er vertritt nur die Klasse und achtet darauf, dass der Lehrer bzw. sein Vertreter kommt.