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Muss man BAföG zurück zahlen ?

Hallo

Also ich kann BAföG beantragen wo ich nun meine Ausblidung schulich und beruflich machen werd. Doch ein Kumpel von mir meinte, dass ich das auch wieder zurück zahlen muss an den Staat stimmt das ?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien müssen die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen BAföG-Förderungssumme zurückzahlen (Staatsdarlehensanteil).

    Da Schüler-BAföG als Vollzuschuss gewährt wird, ist eine Rückzahlung hier nicht notwendig.

    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php

  • Sunny
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Schüler-BAföG muß nicht zurück gezahlt werden

  • vor 4 Jahren

    Wenn Du eine Ausbildung machst, musst Du erst einmal prüfen, ob Du überhaupt Bafög bekommen kannst. Das ist nämlich für Schüler und Studenten gedacht. Für Auszubildende kommt eher das BAB Berufsausbildungsbeihilfe in Frage.

  • vor 10 Jahren

    wenn du zB eine Abendschule besuchst und die aber abbrichst muss du das Geld zurückzahlen, wenn du die schule beendest musst du nix zurückzahlen ...

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  • Carla
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Das kommt drauf an, unter welchen Bedingungen BAföG gewährt wurde.

    Schüler und Auszubildende müssen in der Regel nicht zurückzahlen.

    Es kommt aber auf den Einzelfall an.

    BAföG beantragen kann jeder, der eine Ausbildung macht, zur Schule geht oder studiert. Nur hat nicht jeder einen Anspruch auf die Bezuschussung. Hier kommt es beispielsweise darauf an, ob du noch andere Einkünfte hast, die werden angerechnet.

    Falls du beispielsweise Mieteinnahmen hast oder irgendwann eine Erbschaft machst und diese nicht angibst, muss BAföG zurückgezahlt werden.

    Aber wie gesagt: darüber werden dich die BAföG-Berater aufklären und du kannst immer noch auf die Zahlung verzichten, wenn du später zurückzahlen müsstest.

  • vor 10 Jahren

    Ja, aber nicht alles komplett sondern nur 50% des erhaltenen Bafögs müssen später zurück bezahlt werden. google mal nach Bafög, da solltest du eigentlich was finden was die Rückzahlung betrifft!

  • vor 10 Jahren

    Ja, das stimmt. BaföG ist ein zinsloses Darlehen des Staates. Die eine Hälfte bekommst du geschenkt, die andere Hälfte musst du zurückzahlen. Aber erst 5 Jahre nach der letzten Zahlung bekommst du darüber einen Bescheid und zahlen musst du auch nur, wenn du eine gewisse Summe verdienst.

    Die Freigrenze liegt bei ca 900€ (müsste ich erst selbst nachschauen, wie viel genau), hast du Kinder, liegt sie noch höher. Dann bekommst du es unter Umnständen erlassen.

  • Steini
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Nein,es ist so. ok?

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