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Darf ein Anwalt trotz PKH Gelder von seinem Manndanten verlangen ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ein Anwalt trotz PKH Gelder von seinem Manndanten verlangen , er meint seine Kosten seien ( werden ) nicht durch PKH gedekt?
Vielen Dank für Auskunft
Nachtrag:
Eshandelt sich nicht um Beratung, sondern um ein Prozeß.
Die ich habe im ersten Gespräch 20:00 € für die Bertung geahlt und er meinte Rest wird er über Beratungsschein rechnen.
5 Antworten
- John DDLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe löst eine Forderungssperre hinsichtlich der Anwaltsgebühren aus, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Demnach ist es dem Rechtsanwalt verwehrt, direkt mit dem Mandanten abzurechnen.
- TDI FahrerLv 6vor 10 Jahren
nein darf er nicht.
das sind dumme ausreden das seine kosten nicht gedeckt sind.
es ist ihm nur zu wenig geld was er von der PKH bekommt.
es sei denn du willst nur eine rechtsauskunft und dein einkommen ist zu gering dann musst du einen eigenanteil von 10 euro bezahlen.
- Anonymvor 10 Jahren
Die PKH erstreckt sich nur auf die gerichtlichen Kosten und Gebühren. daneben (Beratung, auÃergerichtliche Tätigkeit) darf der Anwalt natürlich abrechnen. AuÃerdem wird PKH nicht zwangsläufig für den vollen Streitwert bzw. alle im Rechtsstreit anfallenden Tätigkeiten des Anwalts (z.B. Abschluss eines Vergleichs) gewährt. Wird der Anwalt für dich "auÃerhalb" der gewährten PKH tätig, musst du ihn auch bezahlen. Wenn die Grundlage für die Gewährung der PKH nachträglich entfällt (Besserung der wirtschaftlichen Lage des Mandanten) und/oder dem Mandanten die PKH nur unter Anordnung einer Ratenzahlung bewilligt wurde, kann der Anwalt von ihm auch die Differenz zwischen PKH und Regelvergütung geltend machen. Steht so im Gesetz (§ 50 I RVG).
Erst recht muss natürlich der Anwalt der Gegenseite keine Rücksicht auf der Gegenpartei gewährte PKH nehmen. Wenn du den Prozess verlierst, hast du die Kosten des Gegenanwalts in Höhe der Regelvergütung an der Backe, PKH hin oder her.
- HausverwalterLv 7vor 10 Jahren
Dazu müsste er schon vorher ohne Kenntnis des Antrages tätig geworden sein. Ansonsten nein.
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- Anonymvor 10 Jahren
ist vielleicht nicht ganz legitim, aber doch gang und gebe.
musst es ja nicht tun. aber dann wunder dich auch nicht, wenn der anwalt sich nicht wirklich bemueht.
anwaelte moegen es nicht, wenn jemand knauserig ist. wenn du es dir leisten kannst, tu´s und eier nicht mit dem anwalt ´rum.
ps.
in dem fall rechnet der ra auch nichts mit dir ab. es ist nur eine anspielung seinerseits, worauf man wenn man schlau ist, auch eingeht.
nachtrag:
wenn ich keine ahnung habe, halte ich besser die schnauze.
aktuell habe ich auch eine zivilklage ueber pkh laufen. aber der anwalt meinte auch schon ( und ich kenne ihn schoen seit 20j. ) "sollte die verhandlung fuer mich erfolgleich verlaufen, muessten wir noch mal ueber ein zusaetzliches honorar sprechen". sowas ist ueblich. wer das nicht weiss/kennt, sollte einfach die ....... halten.