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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 10 Jahren

Schloss austauschen wegen Exfreund?

Mein ex ist ausgezogen, hat aber seine schlüssel noch nicht zurückgegeben. Offiziell wohnt er noch mit hier.

darf ich einfach das schloss auswechseln, damit er nicht mehr die wohnung betritt und mich beklaut? Habe ihm gesagt, das er sie ohne anwesendheit nicht mehr betreten darf, aber hält sich nicht dran. Eine freundin hat mir geraten, ich solle das schloß auswechseln. Muss ich den vermieter vorher darüber informieren oder muss er sogar zustimmen?

Wäre sehr dankbar, wenn ihr mir bei diesem problem helfen würdet.

Update:

Wir stehen beide als hauptmieter im Vertrag, aber von meinem Konto geht die miete ab.

Update 2:

Bin nicht hypermisstrauisch. Habe ihm gesagt, er solle nicht mehr in die Wohnung gehen, wenn ich nicht dabei bin. Er macht es trotzdem und jedes mal fehlt was von meinen sachen.

Habe gerade mit meiner Vermieterin gesprochen. Sie hat nichts dagegen, wenn ich das Schloß auswechsle, solange wie sie anschließend die schlüssel nach der wohnungsübergabe bekommt.

Update 3:

Am sonntag holt er hoffentlich endlich den rest und gibt mir mein zeug zurück.

Will aber nicht soweit gehen und ihn vor gericht zerren, auch wenn es viele geraten haben.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Ja, Schloss austauschen ist immer gut.

  • Mimi
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    dann sofort austauschen lassen

  • vor 10 Jahren

    so lange er im mietvertrag steht, darfst du das nicht.sieh zu, dass du den mietvertrag allein übernehmen kannst. dafür muss der vermieter zustimmen und dein ex.

  • Merlin
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    Ja, austauschen. Bei Bedarf/Hausfriedensbruch die Polizei einbinden.

    Der Vermieter ist dann zu informieren, wenn denn der Ex-Freund auch noch zweiter Mieter oder ein akzeptierter Untermieter ist/war. Daneben sind Miet-Nebenkosten von der Personenzahl abhängig.

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  • vor 10 Jahren

    Also wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, kannst du das Schloss nicht einfach tauschen.

    Erst mal Mietvertrag ändern lassen, notfalls Gerichtlich.

    Der Vermieter muss einen Zylinderwechsel dulden.

    Auch darf er keinen Schlüssel verlangen.

    Jedoch musst du nach deinem Auszug das alte Schloss reintun.

    Diskutier nicht lang und breit mit dem Vermieter, mach es halt und sag ihm nichts von dem wechsel.

  • vor 10 Jahren

    Da er noch offizel bei Dir wohnt - also auch gemeldet ist und im Mietsvertrag steht- kannst Du es nicht

    Nach dem Gestz

    Klar Deiner vermieterin ist das egal- sorge dafür das er vom Mietsvertrag kommt oder die Wohnung Dir als Hauptmieter überschrieben wird- dass mus ihm aber mitgeteilt werden

    Dann kannst Du wechseln

    Schützen must Du Dein Eogentum selbst - fals es Sachen sind wo Du nachweisen kannst das hast Du gekauft ooder schon vor Euch gehabt- dann kannst Du ihm anzeigen oder beim Gericht einen Antrag auf stellen auf ,, nicht betreten der Wohnung,,

    Aber er schlug Dich ja nicht- somit wirst Du dort auch nichts erreichen

    Beste Lösung - ziehe Du heimlich aus

  • kurt j
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Zu klären ist doch erst einmal wer ist der Hauptmieter oder der Mieter der Wohnung, wenn du alleiniger Mieter bist besteht kein gegenargument ein neues Schloss einzubauen, dein Vermieter hat da nichts mit am Hut, es ist deine Wohnungstüre

  • Bengel
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    wie alt seid ihr?

    Eine solche Trennung ist ein Armutszeugnis ... für BEIDE! Erbärmlich

  • vor 10 Jahren

    I Dltd herrscht Bürokratie. Also erstmal Papierkram anpassen, dann in die Praxis umsetzen.

  • Yigga
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Merlin hat`s schon gesagt - informier die Vermieter, ggf. noch die Hausverwaltung bzw. Hausmeister über den Schloßaustausch und gib ihnen einen Ersatzschlüssel (sie MÜSSEN im Notfall deine Wohnung betreten können, z.B. bei ner geplatzten Wasserleitung, ansonsten selbstverständlich nur nach Absprache). Und das ist es auch, was du deinem Ex sagen kannst: entweder er hält sich an eure Abmachung oder er kann im Falle deiner Abwesenheit die Wohnung mit Zeugen, sprich mit der HV bzw. dem Vermieter betreten (wobei es in deren Kulanz liegt, ob sie sich darauf einlassen, wahrscheinlich eher nicht...).

    Der Schloßaustausch ist ansonsten einfach nur ein Ding zwischen euch beiden.

    Aber Vorsicht: als Mieter hat auch er das Recht, das Schloß austauschen zu lassen!!!

    Daher: Termin zur Vertragsänderung bzw. -auflösung mit dem Vermieter und deinem Ex machen, schnellstmöglich!

    Besser ist es, wenn ihr beide euch einen abschließenden Termin ausmacht, wann er sein Zeug abholt. Zur Not kannste Reste auch per Post zu ihm schicken. Aber ein sauberer Schlußstrich muss gezogen werden, dann bist auch du auf der sicheren Seite.

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