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Hausverkauf - Mieterschutz?

Hallo,

das Haus in dem Wir wohnen soll verkauft werden.

In wieweit sind die jetzigen Mieter gegen Kündigung, Mieterhöhung

bzw. Eigenbedarfsanspruch des neuen Besitzers geschützt?

Update:

Nachtrag:

Ich meinte nach welcher Zeit der Übernahme kann er Mietern kündigen,

Mieter erhöhen, oder Eigenbedarf anmelden.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Was willst du schützen?

    Der neue Eigntümer übernimmt mit dem Haus den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. Und Eigenbedarfskündigung kann immer passieren. Mieterhöhung im gesetzlichen Rahmen und Kündigung geht nicht ohne Grund.

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    "Ich meinte nach welcher Zeit der Übernahme kann er Mietern kündigen,

    Mieter erhöhen, oder Eigenbedarf anmelden."

    Es ändert sich garnichts am Vertrag. Wann er die Miete erhöhen kann hängt also von der letzen Mieterhöhung ab und Eigenbedarf kann er genau wie der alte Vermieter machen zu jeder Zeit geltend.

    @Mr unlogisch. Das ist Blödsinn. Wenn dem so wäre, dann wäre schon der Kaufvertrag nichtig, da der Verkäufer dann das Haus nicht verkaufen kann ohne seine Vertragspflicht gegenüber dem Mieter zu verletzen. Ausserdem ist der Mietvertrag bestandteil des Eigentumsrechts. Dazu muß der Mieter kein Inventar sein.

    @zungenkoeder Das ist alles richtig, aber 273 BGB. Läßt eine Wohnraumkündigung nur bei einem wichtigen Grund zu. Verkauf ist genausowenig ein zulässiger Grund wie eine Mieterhöhung.

  • vor 10 Jahren

    Hi,

    gegen Eigenbedarf gar nicht. Kündigung kann immer ausgesprochen werden. Mieterhöhung kann im Normalen Rahmen erfolgen. Aber bleib mal locker. Wenn ihr immer pünktlich eure Miete bezahlt habt, hat das der Verkäufer dem Käufer bestimmt gesagt. Wenn dieser das Haus als Investition gekauft hat, wird er froh sein, wenn er schon gute Mieter drinnen hat und die bestimmt durch solche Aktionen nicht verkrätzen wollen.

    Grüßle

  • vor 10 Jahren

    Kommt darauf an wielange ihr in dem Haus wohnt. Solltet ihr erst kürzlich darin eingezogen sein, hättet ihr einen Schutz von ca. 4 Jahren.

    Wohnt ihr schon länger darin, kann der neue Eigentümer den Mietern mit einer Frist von 3 bis 9 Monaten (§ 573c BGB) kündigen.

    Eine Mieterhöhung kann alle 3 Jahre erfolgen, solange die Kappungsgrenze von 20% und der Mietspiegel nicht überschritten werden.

    Ihr sollte erstmal abwarten und keine weiteren unerfüllte Erwartungen hegen. Das Haus ist noch nicht verkauft und man weiß nicht, ob der neue Eigentümer selbst einziehen will.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 10 Jahren

    Stichwort Mieterschutzbund

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  • vor 10 Jahren

    Mieter sind kein Inventar und da der neue Eigentümer nicht

    verpflichtet ist - Altlasten zu übernehmen ist auch kein Eigen-

    bedarf nötig. Mietpreis und Kündigung sollte sich in ange-

    messenem Rahmen bewegen, bzw. dem Mieter bleibt es frei

    gestellt den neuen Mietpreis zu akzeptieren

    oder selbst zu kündigen.

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