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Headset kaputt wie lange Garantie?
Hallo habe mir vor ca 9 monaten ein recht teures Headset gekauft das leider nun keinen Ton mehr von sich gibt :(
Wie lange ist auf solchen Teilen Garantie? Wie hoch sind die Chancen das die es einfach zurücknehmen und nicht Wochenlang in Reperatur schicken :(
2 Antworten
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Ein Rechtsanspruch auf eine schnelle unkomplizierte Abwicklung gibt es nicht. Du musst dem Händler das Recht zur Nachbesserung einräumen. Versuchen kann man es natürlich immer. Hier die Rechtsgrundlage.
Wie lange du Garantie hast kannst nur du wissen, da du das Headset gekauft hast. Und die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers/Herstellers. Also schau auf die Quittung und auf die Verpackung.
Die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer dagegen ist verpflichtend. Sie läuft wie schon erwähnt über 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Nach 6 Monaten aber musst du beweisen das der Fehler schon beim Verkauf vorlag.
Die großen Ketten verzichten regelmäßig darauf das du das beweist, Aber auch hier einen Rechtsanspruch hast du nicht.
Das AGBG lässt gewerblichen Verkäufern die Möglichkeit sich ein Recht auf Nachbesserung einzuräumen. [3] Wenn der Verkäufer das tut dann muss die Nachbesserung in einer angemessenen Zeit/Form erfolgen. Endlose erfolglose Reparaturen sind also nicht drin. Was angemessen ist muss im Einzelfall entschieden werden und ist nicht unbedingt eindeutig festgelegt.
Zeigt diese Reparatur keinen Erfolg dann bestehen FÜR DEN KÄUFER alle gesetzlichen Rechte aus Mangel.[1] / [2]
Wandlung = Ersatz durch ein Gleichwertiges Gerät
Minderung = angemessene Minderung des Kaufpreises
Rücktritt = Rücktritt vom Vertrag
Bei Gattungskauf (hier der Fall) = Bei einem Serienprodukt Austausch gegen ein funktionierendes Gerät.
Schadenersatz
Wohl bemerkt das sind Rechte des Käufers bei denen der Verkäufer nichts mitzureden hat, Allerdings erst wenn du die Nachbesserung hast über dich ergehen lassen.
Quelle(n): [1] http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html [2] http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html [3] http://dejure.org/gesetze/AGBG/11.html - Anonymvor 10 Jahren
Du meinst die gesetzliche Gewährleistung, eine Garantie ist wenn man es genau nimmt was anderes. Die Gewährleistung gilt 2 Jahre ab Kauf.
Und nein, sie werden es wohl nicht gleich zurücknehmen, Händler / Hersteller haben das Recht zur dreimaligen Reparatur, erst wenn der Fehler dann noch bleibt darfst du Geld oder Ersatzware fordern.