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Olli fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 10 Jahren

Muss ich Unterhalt für meine noch Ehefrau trotz kind zahlen?

Hallo,

hat vielleicht jemand die selbe Erfahrung wie ich gemacht,

meine zweijährige Tochter lebt bei mir und ich bin vollzeit erwerbstätig. Ein Umfassendes Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde mir vom Jugendamt und vor Gericht zugesprochen.

Meine Stieftochter wurde den Großeltern des leiblichen Vaters zugesprochen und gegen diese Frau läuft ein polizeiliches Ermittlungsverfahren, das mit den Kindern zu tun hat.

Sie verschwindet ständig in andere Städte und versucht immer wieder erneut Unterhalt für sich einzuklagen. Wenn das nicht geklappt hat geht sie in eine andere Stadt und versucht es erneut.

Sie ist meines Wissens nach arbeitslos und bekommt auch noch andauernd neue Anwalt gestellt.

Bin davon ziemlich genervt weil ich meinen Anwalt jedes mal selbst Zahlen muss.

Is so was ein Fehler in der Deutschen Rechtssprechung auf kosten der Steuerzahler oder einfach nur schlampige Arbeit der Ämter?

Ich glaube sie hat in dieser Situation nicht einmal Anspruch auf Trennungs und Scheidungsunterhalt oder?

Danke schon mal fürs Interesse

MFG

Freak

Update:

Ps. für das was sie den Kindern angetan hat gehört sie ins Gefängnis,

Bin nur ziemlich ratlos, weil ich seit fast ein Jahr noch nicht von einem vergleichbaren Fall gehört hab, nicht mal im Netz.

Es ist sehr kompliziert, die ältere der beiden ist sogar in Psychologischer behandlung weil sie das alles nicht verarbeiten kann mit drei jahren.

Hab sogar schon drüber nachgedacht damit ins Fernsehen nach SternTV oder so zu gehen.

Will das andersrum meinen Töchtern aber auch nicht antun.

MFG

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    hallo, erstmal wünsche ich dir alles gute für dich und deine kinder.

    so zum thema Unterhalt, erst mal ist sie ja unterhaltsverpflichtet, da man unterhalt aber nicht gegenrechnen kann , könntest du natürlich wenn vom neuen anwalt post kommt sofort an das gericht schreiben mit einer aufklärung und den antrag stellen das ihr keine neue PKH gewährt wird. d.h. du bist damit nicht einverstanden das sie erneut klagt. d.h. wenn das gericht dann prüft und ihr die neue PKH nicht gewährt, kann sie auch keinen anwalt nehmen. verklage sie auf unterhalt, dann kannst du sozusagen wenn etwas käme von wegen unterhalt an sie zahlen, diesen ja behalten wegen ausstehendem Kindesunterhalt. mache jeden monat ne aufstellung was von ihr an zahlungen aussteht. sie hat eine gesteigerte obligenheitsverpflichtung und muss zahlen. zeige sie ggf. noch an wegen verstoßes gegen §170 , stelle Strafanzeige mit Strafantrag. Verletzung der Unterhaltspflicht. Es wird zwar nicht viel bei rumkommen, aber du bist ja auch verpflichtet den Unterhalt für die kinder zu sichern :-), mach ihr stress, wenn so dinger zurück kommen, gibt sie evtl. ruhe, weil sie andere sorgen hat.

    die gesetze haben sich etwas geändert, ja es ist so das du unterhalt zahlen müsstest, aber sie hat nichts zu versorgen und da sie unterhaltsverpflichtet ist, muss sie sich ne arbeit suchen.sie muss nachweisen das sie sich ordentllich um arbeit bemüht, das heißt bewerbungen im monat vorlegen.unter den umständen glaube ich kaum das ein richter dich auf unterhalt verdonnert, aber du musst auch nachweisen können, dass du dich kümmerst, das die mutter unterhalt zahlt oder sie aufforderst. den rückständigen unterhalt könnte man dann mit evtl. unterhalt der ihr ggf. einen kleinen zeitraum zustehen würde verrechnen. in der regel wird es so gehalten, alles andere ist idiotie, aber deutschland hat leider sehr viele gesetzeslücken was diese ,,rechtsprechung,,betrifft.

  • vor 10 Jahren

    Nach geltendem Recht müßtest Du ihr Unterhalt gewähren, wenn sie nicht selbst für sich sorgen könnte, da sie durch die Sorge um ihre Kinder gebunden wäre. Da dem nicht so ist, da Du Dich um das Kind kümmerst, ist ihr die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes zuzumuten.

    In jedem Fall hast Du Anspruch auf Unterhalt von Deiner Frau, was in Deiner Situation Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bedeutet. Damit wird sich auch das Jugendamt darum kümmern, dass es den Unterhalt von Deiner Frau zurück bekommt - also der Druck auf sie wird mal erhöht.

  • Faust
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Verbindliche und rechtlich zutreffende Auskünfte KANN und DARF dir nur den von dir beauftragte Anwalt geben.

    Nachtrag:

    Kinners,

    "Daumen runter" hilft nichts!

    Das ist ein gesonderter Einzelfall,

    dessen Hintergründe wir NICHT kennen.

    Da kann nur ein F Ä H I G E R Anwalt Klarheit schaffen...

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    die frau gehört erschossen (schuldigung) ich an deiner stelle würd mich schon ans tv wenden ich glaube die haben mehr möglichkeiten,und deine kids werden mit sicherheit berücksichtigt

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  • vor 10 Jahren

    mir steht es hier zwar auch nicht unbedingt zu eine Antwort zu geben > doch nur soviel:

    gebe ihr doch einen gewissen Betrag für eine gewisse Zeit dann hast du Ruhe.

    Da wie du schreibst ja jedesmal Antwaltskosten auf dich zukommen > ist es evtl. eine bessere Lösung? wo ihr Beide damit Leben könnt > hoffe ich zumindest.

    Immerhin ist diese Dame > die Mutter deines Kindes > denke mal bitte darüber nach.

    Doch wenn du schon bei sovielen Anwälten bist oder warst > warum erreichen die dabei nicht endlich einen Titel dagegen?

    Du solltest mit deinem Anwalt darüber mal tacheles reden > ergo > es wird da ihr ich weiß nicht wie lange verheiratet wart > auf jeden Fall auf einen gewissen Betrag

    (250,- € auf ca. 10 Jahre?) hinaus laufen? kommt auf dein Einkommen und den Verbleib an zum Leben.

    Ohne Gewähr

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